Pensionskasse Basel-Stadt: Rekurs gegen die Einstellung eines Strafverfahrens
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Finanzkommission erhebt Rekurs gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen vier zum Teil ehemalige Mitarbeiter der Finanzverwaltung
Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Mai 2006 entschieden, gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vom 27. April 2006 im Strafverfahren gegen vier zum Teil ehemalige Mitarbeiter der Finanzverwaltung Rekurs zu erheben. Die Finanzkommission hat die Strafanzeige am 26. Januar 2005 im Nachgang zu ihren Ermittlungen als Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufklärung der Vorkommnisse bei der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt (PKBS) eingereicht. Es geht um den Verdacht, dass die PKBS im Zug von Initial-Public-Offering-Transaktionen sowie Day-Trading-Geschäften durch die Finanzverwaltung in strafrechtlicher Weise benachteiligt worden ist.
Die Finanzkommission hat in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, vor allem in das ausführliche Gutachten eines unabhängigen Experten, Einsicht genommen. Sie hat sich juristisch beraten lassen und die Vorsteherin des Finanzdepartements sowie den damaligen Präsidenten der PUK angehört. Nach einer eingehenden Erörterung verschiedener Aspekte erachtet es die Finanzkommission als staatspolitisch und rechtlich angezeigt, dass die Rekurskammer des Strafgerichts den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft überprüft.