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Die WAK verabschiedet das Steuerpaket mit wenigen Änderungsanträgen

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat die Beratungen zum Steuerpaket abgeschlossen. Sie schätzt die regierungsrätliche Vorlage insgesamt positiv ein und folgt im Wesentlichen den vorgeschlagenen Massnahmen. Im Bereich der Einkommenssteuern der natürlichen Personen sowie bei der Unternehmensbesteuerung beantragt die Kommission dem Grossen Rat aber einige Änderungen die gegenüber dem Regierungsvorschlag weitere moderate Steuerentlastungen bedeuten.

Die WAK hat die Beratungen zum Steuerpaket, welches der Regierungsrat als Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen der SVP und der CVP am 7. September 2007 vorgelegt hat, abgeschlossen und ihren Bericht verabschiedet. Die regierungsrätliche Vorlage wird von der Kommission insgesamt positiv eingeschätzt und sie begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen zur Senkung der Einkommens-, Gewinn- und Immobiliensteuern. Die Kommission anerkennt, dass angesichts der Verschärfung des Steuerwettbewerbs und der vergleichsweise hohen Steuerbelastung im Kanton Basel-Stadt Handlungsbedarf gegeben ist. Sie hält es in der aktuellen positiven Finanzlage für richtig, Bevölkerung und Wirtschaft spürbar zu entlasten.

Obwohl die Kommission im Wesentlichen der regierungsrätlichen Vorlage folgt, hat sie beschlossen, dem Grossen Rat einige wenige Änderungsvorschläge im Bereich der Einkommenssteuern der natürlichen Personen sowie bei der Unternehmenssteuer zu beantragen. Diese Änderungsvorschläge stellen in den wesentlichsten Punkten einen Kompromiss dar, der durch intensive Diskussionen und nach Prüfung verschiedener zusätzlicher Varianten und Alternativen zustande gekommen ist und von einer Kommissionsmehrheit gestützt wird.

Tarife und Steuersätze bei der Einkommenssteuer

Wie der Regierungsrat schlägt die Kommission einen zweistufigen Tarif vor. Die erste Tarifstufe (für Einkommen bis 200'000 Franken für Alleinstehende resp. 400'000 Franken für Verheiratete) soll wie gemäss Ratschlag 23, 5% betragen, der Steuersatz der zweiten Tarifstufe (für höhere Einkommen) hingegen soll gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag (27%) auf 26% gesenkt werden.

Besteuerung des Familieneinkommens

Die Kommission will ferner dem Anliegen entgegenkommen, Familieneinkommen unabhängig vom gewählten Haushalts- und Familientyp möglichst gleich hoch zu besteuern. Sie beantragt daher, den Sozialabzug für verheiratete Paare von 34'000 auf 35'000 Franken zu erhöhen, gleichzeitig aber den Doppelverdienerabzug gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag von 2'000 auf 1'000 Franken zu reduzieren. Einverdiener-Ehepaare werden dadurch gegenüber dem Ratschlag etwas stärker entlastet, während dies für Doppelverdiener-Ehepaare zu keiner Veränderung führt.

Reduktion der Unternehmenssteuer in zwei Schritten

Die Kommission unterstützt die Absicht des Regierungsrates, ein Zeichen zu Gunsten der im Kanton Basel-Stadt ansässigen Unternehmen zu setzen und folgt dessen Vorschlag, den maximalen Gewinnsteuersatz auf 22% zu reduzieren. Da die Kommission dieses Signal aber nicht unnötigerweise als zu zögerlich erscheinen lassen will, beantragt sie entgegen dem Ratschlag, diese Reduktion nicht in drei, sondern in zwei Schritten vorzunehmen. So findet im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Beschlusses eine erste Reduktion auf 23% statt, ab dem zweiten Jahr gilt dann die volle Reduktion auf 22%.

Stärkere Entlastung als gemäss Ratschlag

Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen haben gegenüber dem Ratschlag eine stärkere Entlastung der Steuerpflichtigen und höhere Steuerausfälle von schätzungsweise 8 Mio. Franken pro Jahr zur Folge. Der Kommissionsvorschlag sieht demnach Steuerausfälle von rund 155 Mio. Franken pro Jahr vor gegenüber rund 147 Mio. Franken gemäss Ratschlag. Darüber hinaus ist durch die vorgeschlagene zwei- statt dreistufige Senkung der Gewinnsteuer ein zusätzlicher einmaliger Einnahmeausfall von ca. 12 Mio. Franken im Jahr 2009 zu erwarten.

Die Kommission erachtet diese zusätzlichen Einnahmeausfälle als vertretbar, da durch diese Änderungen der Gegenvorschlag gegenüber den beiden Volksinitiativen in wesentlichen Punkten verbessert werden kann. Sie ist daher zuversichtlich, dass der in ihrem Sinne bereinigte Gegenvorschlag auf breite Akzeptanz stossen wird und dass die geplanten Steuererleichterungen bereits für das Jahr 2008 wirksam werden können.

Hinweise

Der Bericht ist auf www.grosserrat.bs.ch , in der Aktuell-Spalte (und ab Freitag, 16. November 07 in der Datenbank) abrufbar.

Weitere Auskünfte

Lukas Engelberger Präsident der Wirtschafts- und Abgabekommission Natel: +41 (0)79 689 01 46