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Pensionskassengesetz: Vorgeschlagene Änderungen innerhalb der Eckwerte

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Spezialkommission Totalrevision Pensionskassengesetz des Grossen Rates hat ihre Beratung abgeschlossen. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen der Vorlage des Regierungsrates mit wenigen Änderungen zu folgen.

Die Ausgangslage der Kommissionsberatung war einerseits der Ratschlag der Regierung und andererseits das Wissen, dass diesem Ratschlag konkrete Eckwerte zugrunde lagen, die politisch breit abgestützt sind. Das nun vorliegende Ergebnis der Kommissionsberatung entspricht diesen Eckwerten. Diese sind auch mit den vorgeschlagenen Änderungen eingehalten und als politischer Kompromiss nach wie vor gültig.

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, wenige Änderungen an der Vorlage des Regierungsrates vorzunehmen. Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden:

· Die Überbrückungsrente, welche gegebenenfalls vom Zeitpunkt der Pensionierung bis zum Erreichen des AHV-Alters ausgerichtet wird, soll für tiefere Einkommen von maximal 120% auf maximal 140% der minimalen AHV-Rente erhöht werden. Diese Massnahme dürfte Mehrkosten von voraussichtlich 0,1 - 0,2 Lohnprozenten zur Folge haben;

· Für unverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern soll der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente beim Tod eines der beiden Partner erleichtert werden;

· Der Bezug des Altersguthabens in Kapitalform soll erleichtert werden;

· Bei der Ausrichtung des Teuerungsausgleichs auf den laufenden Renten sollen die tieferen Einkommen stärker berücksichtigt werden als die höheren Einkommen. Renten, deren Kaufkraft um mehr als 20% abgenommen hat, sollen vollumfänglich der Teuerung angepasst werden. Beide diese Massnahmen sind nur in dem Umfang vorgesehen, als die im Teuerungsfonds verfügbaren Mittel es erlauben. Es entstehen deshalb mit diesen Massnahmen keine Mehrkosten.

Schliesslich hat die Kommission ausführlich die Frage erörtert, wie die zurzeit beim Kanton bestehende Rückstellung zur Sicherung der PK-Garantieverpflichtung von 364 Mio. Franken verwendet werden soll. Der Regierungsrat hat sich auf dezidierten Wunsch der Kommission mit dieser Frage befasst, und folgende Absicht bekannt gegeben:

Die bis Ende 2006 gebildete Rückstellung in der Höhe von 364 Mio. Franken soll wie folgt verwendet werden:

· 232 Mio. Franken werden à conto Einmaleinlage von 1.3 Mia. Franken zur Erhöhung des Deckungsgrades verwendet;

· 132 Mio. Franken werden dazu verwendet, die Mehrbelastung des Kantons durch die Ausfinanzierung zu mildern.

Die Kommission hat ferner die Frage diskutiert, ob die im Rahmen der Ausfinanzierung der Pensionskasse beim Kanton entstehende Neuschuld zu den Nettoschulden im Sinne der Vorschriften über die Schuldenbremse zu zählen sind. Im Ratschlag des Regierungsrates wurde diese Frage verneint. Im Gegensatz zum Regierungsrat kam die Kommission zum Schluss, dass dieser Betrag der Schuldenbremse zu unterstellen sei. Die Vorsteherin des Finanzdepartementes hat gegenüber der Kommission erklärt, dass dies technisch möglich sei. Nach heutigen Erkenntnissen wird dabei der Schwellenwert der Nettoschuldenquote von 7,5‰ im Jahr 2008 nicht überschritten werden.

Die Spezialkommission hat die leicht veränderte Vorlage des Regierungsrates einstimmig bei zwei Enthaltungen genehmigt. Der Grosse Rat kann das Pensionskassengesetz noch vor der Sommerpause behandeln. Und so wird es mit intensiven Anstrengungen auf Seiten der Pensionskasse Basel-Stadt auch möglich sein, das neue Pensionskassengesetz auf den 1. Januar 2008 einzuführen – vorausgesetzt es wird kein Referendum ergriffen.

Hinweise

Der ausführliche Bericht der Spezialkommission ist im Internet unter www.grosserrat.bs.ch abrufbar (Spalte Aktuelles sowie Datenbank, Berichts-Nr. 05.1314.02).

Weitere Auskünfte

Patrick Hafner Präsident der Kommission Telefon +41 (0)76 381 96 60 E-Mail p.hafner@gmx.net