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Tagesordnung für die Grossratssitzungen vom 14. und 21. März 2007

Medienmitteilung

Grosser Rat

Basler Integrationsgesetz und Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt im Zentrum -- Der Grosse Rat beschliesst in seiner März-Sitzung über ein kantonales Integrationsgesetz sowie über ein polizeiliches Wegweisungsrecht bei häuslicher Gewalt. Weiter wird die laufende Reorganisation der kantonalen Verwaltung erstmals debattiert werden.

Die Staatsverträge zur Universität Basel und zum Universitäts-Kinderspital beider Basel sehen Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen BS/BL vor. Der Grosse Rat wird deshalb im März je sieben basel-städtische Kommissionsmitglieder wählen.

Integrationsförderung und Chancengleichheit für Ausländerinnen und Ausländer: Das will das Integrationsgesetz, das dem Grossen Rat zur Beratung vorliegt. Dem Gesetz liegt ein partnerschaftlicher Entwurf der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zugrunde, die vorberatenden Kommissionen wählten im Verlauf der weiteren Gesetzgebung dann aber unterschiedliche Wege. In der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) zu reden gab unter anderem, dass eine Aufenthaltsbewilligung wie auch deren Verlängerung vom erfolgreichen Abschluss eines Sprach- oder Integrationskurses abhängig gemacht werden kann und dass die Arbeitgeberschaft Sprach- und Integrationskurse finanziell und zeitlich unterstützen soll.

Die JSSK hatte ferner eine Änderung des Polizeigesetzes vorzuberaten, mit der ein polizeiliches Wegweisungsrecht eingeführt werden soll. Auf diese Weise sollen Personen, die häusliche Gewalt ausüben, künftig maximal zwölf Tage von den Opfern ferngehalten werden können. Das Wegweisungsrecht war in der JSSK unbestritten. Nur mit Stichentscheid des Präsidenten und abweichend zur Regierung entschied die JSSK jedoch, die Daten gefährdeter Personen automatisch an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Für den Einbau eines Aufenthaltsraumes mit Verpflegungsmöglichkeit in den Gymnasien Leonhard und Kirschgarten beantragt der Regierungsrat CHF 1,21 Mio. bzw. CHF 1 Mio.

Schliesslich wird der Regierungsrat über den Stand der Verwaltungsreorganisation informieren und der Grosse Rat erstmals Gelegenheit haben, sich zu dieser zu äussern. Die Reorganisation setzt den Auftrag der neuen Kantonsverfassung um, die Verwaltung ab der nächsten Legislatur, d.h. Februar 2009, in ein Regierungspräsidium und sechs Fachdepartemente zu gliedern. Gleichzeitig sollen durch die Neuverteilung diverser Aufgaben mehr Effizienz und Bürgernähe erzielt werden.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Dr. Brigitta Gerber Telefon +41 (0)61 313 51 72 Grossratspräsidentin