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Bau- und Raumplanungskommission und Finanzkommission befürworten das Projekt "Messezentrum Basel 2012"

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Bau- und Raumplanungskommission und die Finanzkommission des Grossen Rates stimmen dem Projekt "Messezentrum Basel 2012" je mit einem Mehrheitsentscheid zu beantragen jedoch verschiedene Auflagen. Das neue Messegebäude soll die grösstmögliche Energieeffizienz aufweisen. Die neue Event-Halle soll wie bisher der grosse Festsaal für lokal verwurzelte Veranstaltungen zu angemessenen Konditionen zur Verfügung stehen. Das Geschäft soll dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Vor der Volksabstimmung soll das Gebäudevolumen ausgesteckt und das Projekt in einer Ausstellung präsentiert werden. Stimmt der Grosse Rat dem Geschäft zu so findet die Volksabstimmung voraussichtlich am 1. Juni 2008 statt.

Die Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BRK) stimmt den Anträgen des Regierungsrates zum Projekt "Messezentrum Basel 2012" mit einer Mehrheit von 9 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu; sie stellt dazu verschiedene ergänzende Anträge. Die Finanzkommission stimmt mit 6 gegen 1 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.

Die BRK hat sich intensiv mit der von verschiedenen Seiten erhobenen Kritik an diesem Projekt auseinandergesetzt. Nach einer ausführlichen Anhörung einer Delegation der Messe Schweiz ist sie zum Schluss gekommen, dass nur das vom Regierungsrat vorgelegte Bebauungskonzept die Nutzungsanforderungen des Messebetriebs erfüllt. Alle anderen Varianten genügen den Anforderungen nicht. Insbesondere kann dem wichtigen Kriterium, dass möglichst viel Ausstellungsfläche am Stück zur Verfügung stehen muss, mit keiner anderen Projektvariante Genüge getan werden.

Die BRK nimmt die kritischen Überlegungen der Einsprecher, namentlich des Heimatschutzes Basel, sehr ernst, ebenso die Bedürfnisse der Quartierbevölkerung, die sich aus dem Mitwirkungsprozess des vergangenen Jahres ergeben. Sie nimmt diese Anliegen auf, indem sie dem Grossen Rat verschiedene ergänzende Vorschriften und Auflagen beantragt.

Von zentraler Wichtigkeit ist für die BRK die Belebung des überdeckten Teils des Messeplatzes, der "City Lounge". Die Messe Schweiz wird in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden alles daran setzen müssen, diesen Ort zu einem attraktiven und belebten Platz werden zu lassen. Der gedeckte Platz muss zu einem Anknüpfungspunkt für die Clarastrasse als Flaniermeile werden, von wo aus die - in Zukunft noch attraktiver zu gestaltende - Fussgängerachse zum Badischen Bahnhof weiterführt. Im Hinblick auf dieses Ziel soll gemäss Antrag der BRK zwingend vorgeschrieben werden, dass neben den Haupteingängen zu den Messehallen und der Event-Halle öffentliche Nutzungen (beispielsweise Cafés oder Restaurants) eingerichtet werden, die für die Öffentlichkeit auch ausserhalb der Messe-Zeiten zugänglich sind und deren Publikumsverkehr zu einer Belebung der "City Lounge" beiträgt. Ferner soll im Grossratsbeschluss die Auflage festgehalten werden, dass die Messe Schweiz in angemessener Weise zur Gestaltung des öffentlichen Lebens auf dem Messeplatz beizutragen hat und die damit verbundenen Immissionen dulden muss, soweit der Messebetrieb dadurch nicht tangiert wird.

Im Grossratsbeschluss soll verbindlich festgehalten werden, dass die neue Event-Halle im gleichen Rahmen, wie es bisher beim grossen Festsaal der Fall war, für regional verwurzelte Veranstaltungen zu angemessenen Konditionen zur Verfügung steht.

Für den Bau des neuen Messezentrums werden strenge Auflagen in Bezug auf die ökologische Bauweise beantragt. Die Bebauung muss die grösstmögliche Energieeffizienz aufweisen. Auf dem Dach ist eine Photovoltaik-Anlage vorzusehen.

Die BRK folgt dem Antrag des Regierungsrates, den Beschluss des Grossen Rates dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Es käme damit in jedem Fall zu einer Volksabstimmung, ohne dass ein Referendum ergriffen werden müsste. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in seiner März-Sitzung behandeln. Stimmt er dem Geschäft zu, wird die Volksabstimmung voraussichtlich am 1. Juni 2008 stattfinden.

Die BRK beantragt, dass der geplante Messeneubau vor der Volksabstimmung ausgesteckt wird. Zudem sollen ein Modell der geplanten Überbauung sowie Visualisierungen ausgestellt werden, deren Richtigkeit von unabhängiger Seite bestätigt werden soll.

Die Finanzkommission hat die ordnungspolitischen und finanziellen Aspekte des Geschäfts erörtert. Die von der Messe Schweiz ausgehenden relativen externen Effekte sind ausgesprochen hoch, ein grosser Teil ihrer Wertschöpfung fällt ausserhalb ihrer Bücher an. Begünstigt von der Existenz der Messe sind in erster Linie einige bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe. In zweiter Linie aber trägt die Messe Schweiz ganz generell dazu bei „to put Basel on the map“. Ähnlich wie bei – teilweise nur staatlich möglichen – Investitionen in kulturelle und sportliche Infrastrukturen vermag eine Messe eine kaum internalisierbare Strahlkraft zu entfalten. Die Finanzkommission kann deshalb die vorgesehene staatliche Unterstützung des Messezentrums Basel 2012 nachvollziehen.

Für die Kommissionsmehrheit gilt diese Argumentation unabhängig von der privatrechtlichen Organisation der Messe Schweiz. Die Gefahr, dass sich die privaten Anteilseigner der Messe Schweiz auf Staatskosten bereichern, sieht die Finanzkommission dadurch gebannt, dass die Dividendenrendite vertraglich auf 5% beschränkt wird.

Zur Finanzierung des neuen Messezentrums beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Erhöhung des Aktienkapitals (CHF 13,4 Mio.) sowie die Gewährung von Investitionsbeiträgen (CHF 70,0 Mio.) und zinslosen, nachrangigen Darlehen (CHF 30,0 Mio.). Ferner plant der Regierungsrat auch, der Messe Schweiz ein zinsgünstiges Darlehen (CHF 85,0 Mio.) zur Verfügung zu stellen. Die Finanzkommission interpretiert den faktischen Übertrag der guten Schuldnerbonität des Kantons Basel-Stadt auf die Messe Schweiz als eine Subvention. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, diesen Punkt explizit zur Kenntnis zu nehmen.

Legt man die gesamten Kosten für den Kanton Basel-Stadt auf die Amortisationszeit um, ergibt sich für die Staatskasse eine jährliche Belastung von netto rund CHF 8 Mio. – mit über die Zeit abnehmender Tendenz. Die Finanzkommission hätte sich generell eine einfachere Finanzierungsstruktur vorstellen können. Sie begrüsst aber, dass mehr als die Hälfte der Kantonsbelastung grundpfandgesichert wird, und anerkennt, dass die nun beantragte Finanzierungsstruktur das Verhandlungsergebnis von fünf Partnern darstellt. Gleichzeitig pocht die Finanzkommission darauf, dass die Messe Schweiz die ihr von der öffentlichen Hand zugesprochenen Gelder auch bei allfälligen Finanzierungsschwierigkeiten zu den vereinbarten Bedingungen investiert – namentlich was die städtebauliche und energetische Qualität der Bauten anbelangt.

Hinweise

Der vollständige Bericht der Bau- und Raumplanungskommission mit dem Mitbericht der Finanzkommission kann auf der Website des Grossen Rates (www.grosserrat.bs.ch) eingesehen werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Andreas C. Albrecht, Präsident der Bau- und Raumplanungskommission Tel. 061 279 39 44 / E-Mail: aalbrecht@vischer.com Baschi Dürr, Präsident der Finanzkommission Tel. 079 407 95 69 / E-Mail: baschiduerr@baschiduerr.ch