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Aufstockung der Subvention der Kaserne Basel durch den Regierungsrat

Medienmitteilung

Grosser Rat

Finanzkommission stellt unzulässige Interpretation des Finanzhaushaltgesetzes fest -- Die Finanzkommission stellt eine unzulässige Interpretation des Finanzhaushaltgesetzes fest und kündigt eine Gesetzesänderung an.

An ihrer Sitzung vom 20. Mai 2009 hat sich die Finanzkommission ausführlich mit dem Betrag von CHF 300'000 beschäftigt, den der Regierungsrat an den Verein Kulturwerkstatt Kaserne Basel aus dem so genannten Kompetenzkonto genehmigt hat. Sie hat sich mit Vertretern des Regierungsrats und der Verwaltung sowie der Finanzkontrolle ausgetauscht und ferner die Materialien zum Finanzhaushaltgesetz (FHG) konsultiert – namentlich den Ratschlag zum FHG vom 2. Mai 1995, den sich darauf beziehenden Kommissionsbericht vom 22. Januar 1997 und das Protokoll der Grossratssitzung vom 16. April 1997.

Die Finanzkommission gelangt zum Schluss, dass der Regierungsrat mit der Aufstockung der vom Grossen Rat am 12. September 2007 genehmigten Grundsubvention für die Kaserne Basel – von CHF 1'060'000 pro Jahr um CHF 300'000 auf CHF 1'360'000 für das Jahr 2009 – das Finanzhaushaltgesetz in einer Art und Weise interpretiert hat, die nicht zulässig ist. Gemäss Finanzhaushaltgesetz hätte der Regierungsrat dem Grossen Rat vielmehr einen Nachtragskredit unterbreiten müssen.

Damit der Grosse Rat künftig nicht mehr umgangen wird, regt die Finanzkommission eine Präzisierung des Finanzhaushaltgesetzes an. Sie wird deshalb in nächster Zeit mit einer Motion an den Grossen Rat gelangen.

Weitere Auskünfte

Baschi Dürr Präsident Finanzkommission des Grossen Rats Telefon +41 (0)79 407 95 69 Mail baschiduerr@baschiduerr.ch