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Die WAK beantragt eine Milderung der Doppelbelastung von Dividenden

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat die Beratungen zur Teilrevision des Steuergesetzes abgeschlossen. Sie hat die Vorlage um einen Vorschlag zur Reduktion der Dividendenbesteuerung um 50 Prozent bei Geschäfts- und Privatvermögen ergänzt.

Die WAK hat die Beratungen zum Ratschlag des Regierungsrates zu einer Teilrevision des Steuergesetzes abgeschlossen und ihren Bericht verabschiedet. Den vom Regierungsrat im Wesentlichen anlässlich der Unternehmenssteuerreform II vorgeschlagenen Massnahmen zur Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesrecht stimmt die Kommission zu.

Einer Mehrheit der Kommission reichen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen jedoch noch nicht aus, um die Standortattraktivität des Kantons genügend zu erhöhen. So ergänzt die Kommission die Vorlage durch einen Vorschlag zur Reduktion der Dividendenbesteuerung um 50 Prozent bei Geschäfts- und Privatvermögen. Sie wählt damit bewusst das gleiche Entlastungsniveau wie die meisten anderen Kantone und namentlich der Kanton Basel-Landschaft, um keine sich angesichts des Steuerwettbewerbs negativ auswirkenden Differenzen zu schaffen.

Weiterer Entlastungsbedarf für Unternehmen

Bedeutenden weiteren Handlungsbedarf sieht eine Kommissionsmehrheit für die Entlastung ertragsstarker Unternehmen, die für den Grossteil der Steuereinnahmen im Kanton aufkommen. Die Kommission kam zum Schluss, dass die wirkungsvollste Massnahme zur Steigerung der Steuerattraktivität für juristische Personen eine Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes wäre. Sie verzichtet aber darauf, einen entsprechenden Vorschlag in ihren Kommissionsbericht aufzunehmen angesichts der Ankündigung des Regierungsrates, noch im laufenden Jahr eine Vorlage zur Reduktion des maximalen Gewinnsteuersatzes in Vernehmlassung zu geben, die (jedenfalls in einem ersten Schritt) auf das Steuerjahr 2011 hin wirksam werden soll.

Hinweise

Der Bericht ist abrufbar unter www.grosserrat.bs.ch

Weitere Auskünfte

Lukas Engelberger Kommissionspräsident Natel: +41 79 689 01 46