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GPK äussert Anerkennung für die Arbeit von Regierung und Verwaltung im Jahr 2008 ortet jedoch auch Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung im vergangenen Jahr geprüft. In ihrem Jahresbericht 2008 erteilt die GPK der Regierung und Verwaltung insgesamt gute Noten tiefgreifende Missstände ortet sie nicht. In verschiedenen Bereichen sieht sie aber – neu oder weiterhin – Handlungsbedarf.

Die GPK nimmt die Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung wahr. Sie prüft das staatliche Handeln nach den Kriterien Rechtmässigkeit, Angemessenheit, Transparenz, Berechenbarkeit, Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit und Effizienz. Wie bereits im letztjährigen Bericht ortet die GPK auch dieses Jahr Mängel im Bereich der Aufsicht über den Staatsschutz, beim Management der St. Jakobshalle und bei der Information bezüglich der Qualität des Trinkwassers. Weiter sieht sie Verbesserungsbedarf unter anderem bei den Bauvergaben an Generalunternehmungen, beim Kantonsärztlichen Dienst im Untersuchungsgefängnis Waaghof und bei der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft.

Regierungs- und Verwaltungsreform 2009 (RV09)

Am 1. Januar 2009 konnte die neu organisierte Verwaltung ihre Arbeit aufnehmen. Die GPK stellt anerkennend fest, dass die Umsetzung der RV09 zufrieden stellend verlaufen ist. Sie äussert sich auch zum neu entstandenen Präsidialdepartement: Beim Bereich Kantons- und Stadtentwicklung überrascht, dass für diese neue Abteilung zuvor weder konzeptionelle Vorstellungen definiert noch ein Leitbild erstellt wurden. Bei der Abteilung Gleichstellung und Integration erwartet die GPK, dass die drei zusammengeführten Bereiche (Gleichstellung, Integration Behinderter, Integration von Migrantinnen und Migranten) ihre jeweiligen spezifischen Zielsetzungen mit der bisherigen Intensität weiterverfolgen können.

Aktuelle Probleme

Seit 2006 hat die GPK Empfehlungen in Bezug auf die Qualität des Trinkwassers aus der Muttenzer Hard abgegeben. Diese Empfehlungen hatten jedoch kaum Auswirkungen auf das Handeln der Regierung und der Hardwasser AG. Die GPK fordert von den Verantwortlichen eine transparente und offene Information und regt an, dass die Regierung den Grossen Rat in Zukunft halbjährlich über geplante und umgesetzte Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität informiert.

Beim Eventmanagement St. Jakobshalle gibt es noch immer offene Fragen bezüglich Organisationsform, Abrechnungen und Vertrag. In diesem Zusammenhang hat die GPK zum ersten Mal bei der Finanzkontrolle (FIKO) eine Wirtschaftlichkeitsprüfung in Auftrag gegeben.

Aufsicht über den Staatsschutz

Die GPK hat sich wiederum mit Fragen der Aufsicht über den kantonalen Staatsschutz befasst. Im letzten Bericht hatte sie publik gemacht, dass die kantonalen Staatsschützer fragwürdige Daten zu politisch aktiven Personen an den Staatsschutz des Bundes weitergegeben hatten. In der Folge hat das 2008 noch zuständige Justizdepartement einen Verordnungsentwurf zur kantonalen Aufsicht über den Staatsschutz verfasst. Gemäss Geschäftsordnung des Grossen Rates hat die GPK das Recht auf Einsicht in sämtliche staatliche Akten, wenn nicht schwerwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen. Beim Verordnungsentwurf zur kantonalen Aufsicht über den Staatsschutz musste die GPK dieses Recht beim seit 2009 zuständigen Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements jedoch mit Nachdruck einfordern. Die GPK kritisiert das Verhalten des Regierungsrates, unterstützt diesen aber in seinen Bestrebungen, die Aufsichts- und Einsichtsrechte im Bereich Staatsschutz zu verbessern.

Kontrolle von Verwaltungsabläufen und Vollzugsprobleme

Betreffend Polizeieinsatz vom 26. Januar 2008 (Anti-WEF-Demonstration) stellt die GPK anerkennend fest, dass sich die Kantonspolizei der Kritik gestellt hat. Sie begrüsst die Umsetzung der aus dem Schlussbericht der Administrativuntersuchung hervorgegangenen Empfehlungen. Die GPK befürwortet speziell auch die neue Regelung, dass sämtliche Anfragen, Aufträge und das Weiterleiten von Daten an den Staatsschutz über den Kommandanten oder seinen Stellvertreter zu erfolgen haben. Sie erachtet dies als eine gute Massnahme, um künftige Fehlmeldungen an den kantonalen Staatsschutz zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Verfehlungen des für die Sanierung der Wohnsiedlung Bäumlihof verantwortlichen Generalunternehmers ersucht die GPK den Regierungsrat sicherzustellen, dass auf allen Baustellen – und insbesondere auf denjenigen des Kantons, der Einwohnergemeinde und der Pensionskasse – die geltenden Gesetze und die entsprechenden Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. Die GPK äussert sich auch generell zum Vollzug der flankierenden Massnahmen hinsichtlich der Arbeits- und Lohnbedingungen. Sie stellt fest, dass bezüglich der Zuständigkeiten, der Verantwortlichkeiten und der Abläufe der Kontrollen weiterhin Unklarheiten bestehen und ersucht den Regierungsrat um eine Klärung.

Im Hinblick auf die medizinische Versorgung im Untersuchungsgefängnis Waaghof an den Wochenenden empfiehlt die GPK zu überprüfen, ob der Entscheid, die stationäre Gesundheitsversorgung an Wochenenden gänzlich abzuschaffen, richtig war.

Die GPK hat die Justizkommission, die den Regierungsrat in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft unterstützt, gebeten einen spezifischen Fall abzuklären. Die Justizkommission hat dieses Gesuch abgelehnt mit der Begründung, dass sie die Geschäftstätigkeit der Staatsanwaltschaft nur im Allgemeinen und nicht einzelfallweise überwache. Die GPK vertritt hingegen die Auffassung, dass die Justizkommission befugt ist, auch im Einzelfall Untersuchungen anzustellen. Sie fordert die Justizkommission auf, ihren Aufsichtsauftrag konsequenter wahrzunehmen.

Hinweise

Dieser Bericht ist auch als PDF erhältlich:
GPK-Bericht für das Jahr 2008 herunterladen

Weitere Auskünfte

Dominique König-Lüdin Präsidentin Geschäftsprüfungskommission Telefon 061 312 94 34