Die baselstädtische Bildungs- und Kulturkommission fordert für den Universitätskanton Basel-Landschaft die Gleichberechtigung im künftigen schweizerischen Hochschulrat
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rats von Basel-Stadt stellt sich hinter die ablehnende Haltung der Nordwestschweizer Regierungen gegenüber dem geplanten Schweizer Hochschulkonkordat. Sie ist überzeugt, dass ein Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Konkordat in Gefahr ist, wenn Basel-Landschaft diskriminiert wird und nicht als einer der grösseren Hochschulträger und Universitätskantone Einsitz im Hochschulrat erhält.
Die Bildungs- und Kulturkommission ist von der Interkantonalen Legislativkonferenz eingeladen worden, die geplante Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) zu beurteilen. Strategisch wesentlich ist die Vertretung der Kantone im Hochschulrat. Gemäss Vernehmlassungsvorlage sollen die zehn Universitätskantone des universitären Koordinationskonkordats von 1999 darin Einsitz haben, die anderen Kantone nur über vier regional zusammengefasste Sitze. Damit wird übergangen, dass Basel-Landschaft seit 2006 gleichwertiger Mitträger der Universität Basel ist und die eidgenössische Legislative durch Überweisung der Motion Claude Janiak deshalb den Bundesrat beauftragt hat, Basel-Landschaft als Universitätskanton anzuerkennen.
Die Weigerung, dem Kanton Basel-Landschaft den Einsitz in den Hochschulrat zu gewähren, missachtet nicht nur die Tatsache, dass der Kanton Basel-Landschaft mittels Staatsvertrag zum Universitätskanton geworden ist. Sie verkennt auch die von ihm erbrachten Finanzleistungen an die Universität Basel, welche mit CHF 230 Mio. p.a. diejenigen anderer Universitätskantone weit übertreffen. Es sind Leistungen, die der gesamten Schweiz zugute kommen.
Ein Ausschluss oder eine bloss mittelbare Vertretung des Kantons Basel-Landschaft im Hochschulrat belastet nicht zuletzt die gleichberechtigte Partnerschaft der beiden Basel, die in besonderer Weise in der gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel zum Ausdruck kommt. Die Ablehnung des Beitritts zum Hochschulkonkordat ist eine Option, die sich der Kanton Basel-Stadt je nach dessen Ausgestaltung offen halten muss. Die Vertretung des Kantons Basel-Landschaft im Hochschulrat als regulärer Universitätskanton ist ein Kerninteresse auch der baselstädtischen Hochschulpolitik.
Die vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben die Nichtberücksichtigung des Universitätskantons Basel-Landschaft im künftigen Hochschulrat mittels Medienmitteilungen vom 24. und 25. September bereits abgelehnt. Die Bildungs- und Kulturkommission schliesst sich dieser Haltung an.