Bericht der Finanzkommission zum Budget 2014 des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungGrosser Rat
Finanzkommission stimmt dem Budget 2014 des Kantons Basel-Stadt mehrheitlich zu -- Das regierungsrätliche Budget 2014 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet einen Überschuss von gut CHF 2 Mio. in der Erfolgsrechnung und einen negativen Finanzierungssaldo von CHF 195 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit etwas über 50% im Bereich des Budgets 2013. Änderungsanträge der Finanzkommission verbessern die Investitionsrechnung zwar um CHF 15 Mio., dennoch erhöhen sich die Nettoschulden per Ende 2014 auf über CHF 2.5 Mrd. Die Nettoschuldenquote steigt gemäss Voranschlag des Regierungsrats auf 4.2 Promille. Vor diesem Hintergrund beantragt die Finanzkommission dem Grossen Rat mit 8:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Budget 2014 zu genehmigen.
„Eine schwarze Null“ in der Erfolgsrechnung ist vor dem Hintergrund der zum Teil bedenklichen Situation, in der sich andere Schweizer Kantone befinden, grundsätzlich eine gute Aussicht. Die Finanzkommission hat die finanzielle Lage des Kantons Basel-Stadt in ihrer Rolle als „finanzielles Gewissen“ im Hinblick auf die weitere Zukunft dennoch kritisch hinterfragt. Sie hat nicht nur die wiederum höheren laufenden Kosten thematisiert, sondern sich auch intensiv mit den möglichen Folgen der anstehenden Grossinvestitionen auseinandergesetzt.
Ein Blick auf die Be- und Entlastungen gegenüber dem Budget 2013 zeigt, dass ein erheblicher Teil davon vom Regierungsrat nicht oder nur marginal beeinflussbar ist. Die rund CHF 44 Mio., um die sich das zweckgebundene Betriebsergebnis gegenüber 2013 verschlechtert, lassen sich grösstenteils mit dem Mengenwachstum (zum Beispiel im Sozialbereich) oder Parlamentsbeschlüssen auf Kantons- und Bundesebene erklären. Ebenfalls wenig Einfluss hat der Regierungsrat auf das um CHF 22 Mio. verbesserte nicht zweckgebundene Betriebsergebnis. Dieses ist in erster Linie höheren Steuererträgen und einem besseren Saldo der Zahlungen in und aus dem eidgenössischen Ressourcen- und Lastenausgleich (NFA) zu verdanken.
Die Beurteilung eines Budgets darf sich aus Sicht der Finanzkommission nicht auf die Veränderungen beschränken, auch wenn im Budgetprozess das Bestehende oft als unbestritten verstanden wird. Nicht zuletzt deshalb hat sich der Kanton die Pflicht auferlegt, die staatlichen Tätigkeiten mindestens einmal pro Legislatur auf ihre Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit, die Effizienz ihrer Erbringung sowie die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen hin zu prüfen. Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der laufenden Legislatur nur eine dieser so genannten Generellen Aufgabenüberprüfungen (GAP) durchführen und das Konzept dazu laut Finanzdepartement nach den Herbstferien 2013 beschliessen will.
Ein wichtiges Thema für die Finanzkommission ist die Aufteilung der finanziellen Mittel auf investive und konsumtive Ausgaben. In der Privatwirtschaft wird – vereinfacht gesagt – sehr viel Wert auf möglichst tiefe konsumtive Ausgaben gelegt, um sich die investiven Ausgaben im Sinne der Nachhaltigkeit leisten zu können. Dies sollte bei einem Staatswesen grundsätzlich nicht anders sein. Es stellt sich deshalb für die Finanzkommission die Frage, ob es richtig ist, die Departemente praktisch ausschliesslich über den konsumtiven Teil – das zweckgebundene Betriebsergebnis – zu steuern. Eine weitere offene Frage betrifft die Bewertung von Investitionen ins Verwaltungsvermögen, fehlt bei solchen doch ein Mass wie der Return on Investment. Ob eine Investition getätigt wird oder nicht, ist in erster Linie Resultat politischer Diskussionen unter Berücksichtigung der finanziellen Tragbarkeit. Vor diesem Hintergrund ist es lobenswert, dass der Regierungsrat gegenüber der Finanzkommission darauf aufmerksam gemacht hat, dass es dem Kanton aktuell zwar finanziell gut geht, angesichts der anstehenden hohen Investitionen aber trotzdem eine gewisse Vorsicht angebracht ist. Er hat festgehalten, dass bezüglich der Realisierung oder des Realisierungszeitpunkts gewisser Vorhaben möglicherweise Anpassungen nötig sein werden. Eine Mehrheit der Finanzkommission vermisst in diesen Betrachtungen den Konnex zwischen Investitionen und laufenden Ausgaben: Je weniger laufend konsumiert wird, desto mehr Investitionen kann sich ein Staatswesen leisten. Umgekehrt führen getätigte Investitionen aber in der Regel auch zu steigenden laufenden Ausgaben.
Ohne auf einzelne Investitionsvorhaben einzugehen liegt der Finanzkommission daran, die Zusammenhänge aufzuzeigen. Das Zusammenspiel von steigenden Investitionsausgaben, höheren laufenden Ausgaben sowie der Sanierung der Pensionskasse führt den Kantonshaushalt näher an die Grenze der Schuldenbremse oder – je nach Ausgestaltung dieser Massnahmen – sogar über diese hinaus. Darauf zu achten, dass die Schuldenbremse nicht aktiviert werden muss, ist allerdings nicht nur Aufgabe des Regierungsrats, sondern liegt auch in der Pflicht des Grossen Rats. In einem Staatswesen müssen sich Exekutive und Legislative immer wieder die Frage stellen, welche Ausgaben – laufende oder investive – zwingend notwendig und welche lediglich „nice to have“ sind.
Eine Mehrheit der Finanzkommission betont, dass ein Ausgabenwachstum nicht per se als gegeben zu betrachten ist. Es ist zwar löblich, wenn der Regierungsrat das Ausgabenwachstum in einer Art Selbstbeschränkung auf real 1.5% pro Jahr limitiert. Die Kommissionsmehrheit erachtet es jedoch als unumgänglich, nicht nur das Ausgabenwachstum, sondern auch die bestehenden Ausgaben zu hinterfragen. Nicht zuletzt deshalb legt sie grossen Wert auf die GAP. Eine Kommissionsminderheit unterstützt das Vorgehen des Regierungsrats. Da die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Basel-Stadt wachsen, ist ein Ausgabenwachstum von 1.5% aus ihrer Sicht moderat und für den Erhalt der Standortattraktivität des Kantons sogar notwendig. Die Minderheit weist darauf hin, dass das Bruttoinlandprodukt im Kanton Basel-Stadt in den letzten Jahren mit über 1.5% pro Jahr gewachsen ist. Der Kanton verzeichnet zudem weder ein strukturelles Defizit noch rote Zahlen im Budget 2014.
Die Finanzkommission regt schliesslich beim Regierungsrat an, im Legislaturplan darzulegen, mit welchen finanziellen Folgen einzelne Massnahmen verbunden sind und wie sich diese in ein finanzielles Gesamtbild einfügen. Eine Darstellung der Auswirkungen auf die kantonale Finanzlage wäre zum Beispiel bei der aktuellen Vorlage zur künftigen Finanzierung der Pensionskasse sinnvoll gewesen. Bei einer Vollkapitalisierung nähmen die Nettoschulden nämlich so stark zu, dass die Nettoschuldenquote in den Bereich der gemäss Schuldenbremse erlaubten Höhe stiege.
Hinweise
Ausführlicher Bericht der Finanzkommission zum Budget 2014: www.grosserrat.bs.ch