BRK befürwortet Gesamtzonenplanrevision
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates befürwortet die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesamtrevision des Zonenplans der Stadt Basel. Die Schwerpunkte der Revision bestehen in der Verstärkung des Schutzes der Grünräume und Naturobjekte und in der Schaffung neuer Wohnbaumöglichkeiten. Auch dem Ortsbildschutz kommt grosse Bedeutung zu.
Die Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BRK) hat ihre Beratung zum Basisratschlag der Gesamtzonenplanrevision der Stadt Basel (Ratschlag Nr. 12.0740.01) abgeschlossen und publiziert am 18. Dezember 2013 ihren Bericht dazu.
Die BRK stimmt den Anträgen des Regierungsrats im Wesentlichen zu. Insbesondere befürwortet die BRK die Stossrichtung der Vorlage, den Schutz der Grünräume massiv zu verstärken und gleichzeitig neue Wohnbaumöglichkeiten zu schaffen. In diesem Sinne befürwortet die BRK insbesondere die Verschärfung des Bauverbots in der Grünzone und die Überführung wesentlicher Baulandreserven (Grüngebiete, die heute keiner Zone zugewiesen sind) in verschiedene Bauverbotszonen (Grün-, Grünanlagen- und Landwirtschaftszonen). Andererseits befürwortet die BRK auch die vorgeschlagenen Stadtrandentwicklungen Süd, Ost, Nordwest und "Am Walkeweg". Die Schaffung von neuem stadtnahem Wohnraum ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Zersiedelung der Landschaft und zur Eindämmung des Pendlerverkehrs.
In einzelnen Punkten stellt die BRK Anträge, die von denjenigen des Regierungsrats abweichen:
Die Mehrheit der BRK legt Wert darauf, dass die Zonenplanrevision als ausgewogenes Ganzes beurteilt wird, das allen Interessen angemessen Rechnung trägt. Sie will verhindern, dass nach erfolgter Annahme der Gesamtrevision nachträglich wesentliche Elemente wieder herausgebrochen werden können. Daher sollen die weiteren Bebauungspläne, die für die Stadtrandentwicklungen Ost und Süd nach der Annahme der Gesamtzonenplanrevision noch erforderlich sind, nicht vom Grossen Rat, sondern vom Regierungsrat erlassen werden.
Ferner stellt die BRK zu einzelnen Einsprachen zum Thema Ortsbildschutz abweichende Anträge. Insbesondere möchte die BRK darauf verzichten, die Siedlungen "Lange Erlen" (bzw. "In den Schorenmatten") und "Eglisee" von der Schon- in die Schutzzone umzuzonen. Ferner möchte sie darauf verzichten, die Siedlung "Landauer" von der Zone 2 in die Schonzone umzuzonen.
Eine Minderheit der BRK beantragt, die Beschlussvorlage in drei separate Beschlüsse aufzuteilen, um separate Abstimmungen über die bereits heute politisch umstrittenen Bebauungen der Stadtrandentwicklungen Süd und Ost und über den Rest der Zonenplanrevision zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Nein-Stimmen kumulieren und die Zonenplanrevision als Ganzes scheitert. Die Minderheit hat dazu einen separaten Bericht verfasst, der dem Kommissionsbericht als Anhang beigefügt ist.
Hinweise
Online abrufbar: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission
Oder erhältlich beim Parlamentsdienst des Grossen Rates (Tel. 061 267 85 71, parlamentsdienst@bs.ch)