Nein zur Verschärfung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates lehnt entgegen dem Antrag des Regierungsrates einen Beitritt zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ab. Mit ihrer Empfehlung an den Grossen Rat will sie ein positives Zeichen gegen die weitgehenden Verschärfungen und pro Sportstadt Basel und für die konsensorientierte Fanpolitik setzen.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hat sich ihren Entscheid betreffend Beitritt zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt nicht leicht gemacht, insbesondere weil sie sich bewusst ist, dass der Kanton Basel-Stadt mit dem zurzeit bedeutendsten Fussballclub und der grössten Fangruppierung der Schweiz im besonderen Fokus der Öffentlichkeit steht. Im Rahmen ihrer Beratungen hat sie sich intensiv mit dem revidierten Konkordat auseinandergesetzt und anlässlich eines Hearings nebst den Vertretern des zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartements auch Vertreter der Fanarbeit Schweiz, des FC Basel, der Swiss Football League sowie der Universität Basel angehört.
Abnehmende Tendenz betreffend Gewalt
Gemäss Ratschlag des Regierungsrates zum Hooligankonkordat und mündlichen Ausführungen fehlt ein klarer Nachweis für eine Tendenz der Zunahme der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, vielmehr ist für Basel-Stadt die letzten drei Jahre hinweg eine abnehmende Tendenz zu verzeichnen.
In Basel-Stadt besteht mit dem Basler Modell zudem eine spezielle Situation. Dieses Modell basiert nebst der Gesetzes-, Präventions- und Repressionsebene vor allem auch auf der Kooperation aller beteiligten Parteien (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, FC Basel, Basel United AG, Fanarbeit Basel).
Klares Nein zu den Verschärfungen
Die Mehrheit der JSSK erachtet die vagen Formulierungen der Bestimmungen, mit welchen den rechtsanwendenden Behörden ein zu grosser Ermessensspielraum eingeräumt wird, generell für problematisch.
Das regierungsrätliche Argument des einheitlichen Rechtsrahmens erweist sich zudem in den meisten Punkten als illusorisch, weil sich bei einem derart breiten Ermessensspielraum ohnehin in jedem Kanton eine andere Praxis herausbilden wird. Die Verschärfung der Massnahmen erachtet die Mehrheit der JSSK in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat nicht für notwendig, da die bestehenden Massnahmen des geltenden Konkordats und des Polizeigesetzes ausreichend sind. Gegebenenfalls besteht jederzeit die Möglichkeit, einzelne Massnahmen in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen.
Gewisse Massnahmen wie das verlängerte Rayonverbot und die Meldeauflage erachtet eine Mehrheit der JSSK für rechtstaatlich fragwürdig oder in der Praxis gar nicht umsetzbar. Zusätzlich besteht die Befürchtung, dass ein Beitritt zum revidierten Konkordat zu erneuten Eskalationen auf Seiten der Fans führe, weil deren Anstrengungen nicht honoriert werden. Der ungünstigen Dynamik zwischen Fans und polizeilichen Behörden müsse deshalb mit einem klaren Signal Einhalt geboten werden.
Der JSSK ist bewusst, dass es im Sport, insbesondere in Basel-Stadt im Fussballsport immer wieder Ereignisse mit Gewalttaten geben kann und wird. Es werden auch immer wieder Polizeikräfte notwendig sein, um Personengruppen zu kontrollieren, Fangruppierungen auseinanderzuhalten sowie einzelne Personen festzunehmen. Diese Mittel sollen aber wie bisher verhältnismässig eingesetzt werden. Dazu genügt die bestehende Gesetzeslage. Die Kommission würdigt die Massnahmen und Arbeit aller Beteiligten am Basler Modell der letzten Jahre und sieht daher keinen Bedarf für die vorliegenden Verschärfungen des Konkordates.
Die Kommission begrüsst auch die Chance einer einheitlichen Regelung für den ganzen Raum Basel, die sich mit der ablehnenden Haltung, welche sich im Kanton Basel-Landschaft abzeichnet, biete.
In der Schlussabstimmung vom 13. November 2013 hat sich die JSSK mit grosser Mehrheit gegen den Beitritt zum revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ausgesprochen und beantragt dem Grossen Rat deshalb auf die Vorlage nicht einzutreten.
Hinweise
Der Bericht ist abrufbar unter www.grosserrat.bs.ch