Ombudsstelle: Beatrice Inglin soll ganz übernehmen
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Wahlvorbereitungskommission beantragt dem Grossen Rat, auf eine Neubesetzung der durch den Rücktritt von Dieter von Blarer auf Ende 2013 vakant werdenden Teilstelle zu verzichten. Bis zum Ende der laufenden Amtsdauer soll stattdessen Ombudsfrau Beatrice Inglin-Buomberger vollzeitlich amtieren.
Der baselstädtische Ombudsmann Dieter von Blarer hat seinen Rücktritt auf Ende 2013 erklärt, um in Zukunft vermehrt für Projekte des EDA in internationalen Krisensituationen verfügbar zu sein. Dieter von Blarer übt die Funktion als Ombudsmann des Kantons Basel-Stadt seit 2006 gemeinsam mit Beatrice Inglin-Buomberger zu je 50 Prozent aus.
Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates stellt für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis Ende 2017) dem Grossen Rat den Antrag, das Pensum von Beatrice Inglin-Buomberger auf 100 Prozent zu erhöhen. Einige Monate vor Beginn der nächsten Amtsdauer der Ombudsstelle (2018-2023) wird die Wahlvorbereitungskommission die Stelle wieder als 100-Prozent oder zweimal 50-Prozent-Pensum ausschreiben.
Die Ombudsstelle des Kantons untersteht nicht der Regierung, sondern ist dem Grossen Rat angegliedert. Sie wirkt darauf hin, den Schutz der verfassungs- und gesetzmässigen Rechte des Einzelnen zu verbessern und vermittelt in Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau werden vom Grossen Rat jeweils für sechs Jahre gewählt.