Vorschau auf die Grossratssitzung vom 15. und 22. Mai 2013
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat entscheidet in der Mai-Sitzung über die rechtliche Zulässigkeit der «Vermummungsverbots-Initiative» und über die gesetzliche Verankerung der Advent-Sonntagsverkäufe. In weiteren Vorlagen geht es um eine Erhöhung der Beiträge an nicht direkt subventionierte Kinder-Tagesheime und um die Frage, ob der Kanton für Tarifverfahren gemäss Krankenversicherungsgesetz Gebühren verlangen darf.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die «Vermummungsverbots-Initiative» für rechtlich unzulässig zu erklären, da kein öffentliches Interesse an einem generellen Vermummungsverbot im öffentlichen Raum bestehe und die Voraussetzungen für eine Einschränkung von Grundrechten (u.a. Recht auf persönliche Freiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit) nicht erfüllt seien. Die Initiative möchte, dass nach kantonalem Übertretungsstrafrecht bestraft wird, «wer sich auf öffentlichem Grund, ausserhalb von bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschensammlungen das Gesicht verdeckt, verhüllt oder verschleiert, um sich unkenntlich zu machen».
Weiter behandelt der Grosse Rat das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung. Die beiden Sonntagsverkäufe im Advent sollen gesetzlich festgeschrieben und der Bettag nicht mehr als «hoher Feiertag», sondern nur noch als «übriger Feiertag» bezeichnet werden. Letztes Jahr hatte der Grosse Rat eine ähnliche Vorlage des Regierungsrats um eine Verlängerung der erlaubten Ladenöffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr ergänzt. Diese Gesetzesrevision wurde in einer Referendumsabstimmung im März 2013 abgelehnt. Die im Abstimmungskampf unbestrittenen Elemente der Gesetzesrevision sollen nun erneut beschlossen werden.
In der Vorberatung umstritten war das regierungsrätliche Vorhaben, für die Tarifverfahren gemäss Krankenversicherungsgesetz künftig Gebühren zu verlangen. Damit könnte der Kanton den Verwaltungsaufwand weitgehend decken. Die Gesundheits- und Sozialkommission lehnt Gebühren für Tarifvertragsgenehmigungen und -verlängerungen ab. Für Tariffestsetzungsverfahren – in denen der Staat zwischen den Leistungserbringern und den Versicherern eine Einigung herbeiführen muss – stimmt sie einer Gebühr von maximal 3'000 Franken mehrheitlich zu.
Schliesslich liegt dem Grossen Rat eine Änderung des Tagesbetreuungsgesetzes vor, mit der eine bestehende finanzielle Ungleichbehandlung von Eltern gemildert werden soll. Der Regierungsrat möchte die vom Kanton über ergänzende Beiträge mitfinanzierten Tagesheime mittels einer Erhöhung der Beiträge den direkt subventionierten Tagesheimen annähern. Er beantragt in diesem Zusammenhang einen Nachtragskredit von 195‘000 Franken. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt zu.
Hinweise
Vollständige Tagesordnung: www.grosserrat.bs.ch/to