Der Grosse Rat fordert eine praxisgerechte Lösung für Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten und bricht eine Lanze für das Erlernen einer zweiten Landessprache
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat hat auf Antrag der SP-Fraktion zwei Resolutionen angenommen. Die eine fordert, dass für rund 55 freischaffende Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, die das Land gemäss einem Entscheid des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit nächsten Sommer verlassen müssen, eine verlängerte Aufenthaltsregelung gefunden wird. Der Regierungsrat und der Bundesrat werden aufgefordert, für freischaffende Künstler aus Drittstaaten generell eine praxisgerechte Aufenthaltslösung zu finden. Der Grosse Rat hat die Resolution mit 70 zu 16 Stimmen (5 Enthaltungen) überwiesen. Die zweite Resolution (60 zu 26 Stimmen, 1 Enthaltung) fordert die eidgenössischen Räte auf, beim Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren darauf zu drängen, dass dem frühen Erlernen einer zweiten Landessprache oberste Priorität eingeräumt wird.
Resolutionen benötigen im Grossen Rat ein Zweidrittelmehr.
Die gefassten Resolutionen des Basler Parlaments im Wortlaut:
Resolution betreffend Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten
Anfangs September 2014 teilte das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt den freischaffend tätigen Musiker/-innen die Praxisänderung hinsichtlich der Bestimmung für den Aufenthalt und Erwerbstätigkeit von Ausländer/-innen mit. In Anwendung der Bestimmungen des eidg. Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2006 (Stand 1. Februar 2014) ist es Musiker/-innen bzw. Künstler/innen aus Drittstaaten nicht mehr erlaubt, in der Schweiz Wohnsitz zu haben. Sie dürfen sich nur noch temporär bis maximal acht Monate im Lande aufhalten, sofern sie nicht eine 75%-Anstellung bei einem Arbeitgeber haben.
Diese Regelung ist praxisfern, weil es für diese hochspezialisierten Künstler/-innen in der Regel kaum solche 75%-Stellen gibt. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt, indem sie in Teilpensen an den verschiedenen Basler Musikinstitutionen tätig sind und in Orchestern im In- und Ausland mitwirken.
Die Praxisänderung hat für die rund 55 betroffenen Künstler/-innen wie auch für Basel-Stadt einschneidende Konsequenzen. Die meisten müssen die Schweiz bis Ende August 2015 verlassen. Damit verliert die Region Basel hochqualifizierte Künstler/-innen, die zum Teil hier die Ausbildung absolvierten und für die Ausbildung zukünftiger Musiker/innen besorgt sind.
Die starre Regelung des eidg. Ausländergesetzes nimmt zu wenig Rücksicht auf die aktuellen gesellschaftlichen Begebenheiten in den jeweiligen Tätigkeitsgebieten und Branchen, und es sind neben den Künsterler/-innen noch weitere Bereiche davon betroffen.
Der Grosse Rat fordert deshalb,
- dass der Regierungsrat und/oder der Bundesrat (Bundesamt für Migration) für die von der Praxisänderung betroffenen Musiker/-innen aus den Drittstaaten eine Regelung für einen Kurzaufenthalt bis mindestens Ende 2015 sucht.
- dass sich der Regierungsrat beim Bund einsetzt und mit allen Mitteln darauf hinwirkt, dass es freischaffenden Künstler/-innen aus Drittstaaten möglich ist in der Schweiz praxisgerecht tätig zu sein.
Resolution betreffend dem Erlernen einer zweiten Landessprache
Eines der wesentlichen Merkmale der Schweiz ist die Vielfalt der Kulturen und Sprachen. Sie bedingt ein gutes Mass an gegenseitiger Solidarität, Interesse am anderen und das Verständnis dafür, dass die gegenseitige Beachtung der eigentliche Zusammenhalt des Landes ist. Mit Sorge und Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass in einer wachsenden Zahl Kantone das Erlernen einer zweiten Landessprache nicht mehr als unverzichtbarer Lerninhalt der Primarschulen verstanden wird. Der Kanton Freiburg hat als Brückenkanton und Vermittler zwischen Sprachregionen alle Kantone aufgerufen, hier zu intervenieren, damit dem frühen Erlernen einer zweiten Landessprache in allen Kantonen weiterhin bzw. erneut oberste Priorität eingeräumt wird.
Dieser Meinung schliessen wir uns an und deshalb fordert der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt die eidgenössischen Räte auf, sowohl beim Bundesrat als auch bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorstellig zu werden.
- Beim Bundesrat, um diesen aufzufordern, vermehrt in das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen der Landeskulturen zu investieren, den Austausch zu fördern sowie das Erlernen der zweiten Landessprache in der Primarschule im Interesse des Landes zu verfolgen.
- Bei der EDK, um diese eindringlich zu bitten, die Lücken des Erlernens der zweiten Landessprache in der Lehrerbildung sowie bei den Lehrmitteln zu schliessen als auch den Kantonen Vorschläge zu unterbreiten, wie interindividuelle Unterschiede im Sprachlernen gelöst werden könnten.