Finanzkommission stimmt dem Budget 2017 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu
MedienmitteilungGrosser Rat
Das vom Regierungsrat vorgelegte Budget 2017 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet einen Überschuss von CHF 143 Mio. in der Erfolgsrechnung und einen negativen Finanzierungssaldo von CHF 215 Mio. Die Anträge der Finanzkommission verbessern das Gesamtergebnis minim und den Finanzierungssaldo um etwa CHF 60 Mio. Die Nettoschulden erhöhen sich damit per Ende 2017 um CHF 154 Mio. Die Finanzkommission zeigt sich erfreut über die nach wie vor stabilen finanziellen Verhältnisse des Kantons und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das Budget 2017 zu genehmigen.
Die Finanzkommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich die Kantonsfinanzen weiterhin positiv entwickeln und das Budget 2017 ein substanzielles Plus aufweist. Sie erinnert allerdings daran, dass dieses Ergebnis zum grössten Teil durch weiter steigende Steuereinnahmen zustande kommt. Die Ausgaben nehmen auch 2017 zu, und zwar vor allem im Sozialbereich.
Handlungsspielraum für Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III
Die Finanzkommission begrüsst ausdrücklich, dass der Regierungsrat im Hinblick auf die Herausforderung „Unternehmenssteuerreform III“ einen finanziellen Handlungsspielraum vorsieht, der es ermöglicht, die mit der Reform verbundenen Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen aufzufangen. Sie teilt allerdings auch die Einschätzung des Regierungsrats, dass Frankenstärke und weltwirtschaftliche Situation weiterhin für Unsicherheit sorgen. Ein sorgfältiger Umgang mit den Kantonsfinanzen bleibt deshalb auch in der derzeit sehr erfreulichen Situation wichtig.
Neues Human Resources Projekt
Mit Interesse hat die Finanzkommission das vom Regierungsrat initiierte Projekt „Human Resources Management“ (HRM 2020) zur Kenntnis genommen. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass der Kanton Basel-Stadt ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und auf dem Arbeitsmarkt auch als solcher wahrgenommen wird. Die Kommission begrüsst es, wenn der Regierungsrat die Qualitäten des Kantons als Arbeitgeber untersuchen lässt. Angesichts der substanziellen Kosten, welche die sogenannte „Systempflege“ (Überprüfung und allfällige Neueinstufung aller beim Kanton angestellten Mitarbeitenden) mit sich gebracht hat, regt sie an, mit HRM 2020 auch umfassende Vergleiche mit der Privatwirtschaft bezüglich sämtlicher Anstellungsbedingungen anzustellen und in diesem Rahmen auch Synergien zu nutzen. Weiter erwartet die Finanzkommission, dass der Kostenrahmen von CHF 1.5 Mio. für HRM 2020 eingehalten wird.
Gerichte legen Budget zum ersten Mal direkt vor
Intensiver als in anderen Jahren hat sich die Finanzkommission mit dem Budget der Gerichte auseinandergesetzt. Diese legen dem Grossen Rat ihren Voranschlag gemäss revidiertem Gerichtsorganisationsgesetz zum ersten Mal direkt vor und werden ihn an der Budgetdebatte des Grossen Rats auch selber vertreten. Die Finanzkommission hat bei der Erörterung des Budgets 2017 der Gerichte festgestellt, dass sich gewisse Prozesse zwischen Gerichten, Finanzdepartement und Finanzkommission noch einspielen müssen. Weil sich die Gerichte bei der Erstellung ihres Budgets teilweise auf falsche Annahmen bezogen haben, hat die Finanzkommission eine Korrektur des Budgets angeregt. Im Einverständnis mit den Gerichten schlägt sie vor, deren Budget durch Aufwandreduktionen und eine Ertragserhöhung um insgesamt CHF 830‘000 zu verbessern.
Änderung bei Finanzierung der Investitionen nach Revision des BVB-OG
Im Bereich der Investitionen weist die Finanzkommission auf eine mit der Revision des BVB-Organisationsgesetzes verbundene Änderung hin: Investitionen der BVB in feste Anlagen der Bahninfrastruktur (insbesondere Gleise) sind bisher ab einer Summe von CHF 0.3 Mio. über „à fonds perdu“-Beiträge des Kantons an die BVB finanziert worden. In Zukunft finanziert der Kanton Investitionen, die in der Rahmenvereinbarung zur Leistungsvereinbarung definiert und zum Betrieb der Linien der BVB erforderlich sind, in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen. Die Aufnahme einer neuen Darlehensposition in Höhe von CHF 30 Mio. in das Budget 2017 geht einher mit einer Reduktion des Investitionsplafonds Öffentlicher Verkehr in gleicher Höhe.