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Finanzkommission stimmt der Rechnung 2015 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Rechnung 2015 des Kantons Basel-Stadt weist ein Gesamtergebnis von CHF 432.4 Mio. und einen Finanzierungssaldo von CHF 115.1 Mio. aus. Das zweckgebundene Betriebsergebnis liegt bei CHF -2‘605.3 Mio. Alle drei Kennzahlen fallen besser aus als budgetiert. Der Selbstfinanzierungsgrad von 123% bedeutet, dass der Kanton 2015 seine Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln finanziert hat. Die Nettoschulden sind um 5.9% auf unter CHF 1.8 Mrd. gesunken, die Nettoschuldenquote liegt mit 2.9 Promille deutlich unter der gemäss Schuldenbremse zulässigen Höchstgrenze von 6.5 Promille.

Die Finanzkommission nimmt die Staatsrechnung 2015 des Kantons Basel-Stadt erfreut zur Kenntnis und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, diese zu genehmigen. Die Rechnung fällt in allen wesentlichen Punkten besser aus als budgetiert. Das Gesamtergebnis von CHF 432.4 Mio. liegt um fast CHF 400 Mio. über dem Budget. Auch unter Berücksichtigung von Sonderfaktoren verbleibt ein substanzieller Überschuss von CHF 241.2 Mio.

Finanzkommission erwartet trotz Überschuss weitere Effizienzsteigerungen

Trotz der positiven Zahlen stellt sich die Finanzkommission die Frage, ob das Resultat nachhaltig ist. Sie weist darauf hin, dass die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 60 Mio. gestiegen sind und um CHF 1 Mio. über dem Budget liegen. Noch stärker gewachsen sind die Sozialkosten – um 3% auf CHF 614.6 Mio. Sollten sich die Einnahmeverhältnisse künftig ändern, müssen die Ausgaben des Kantons (ZBE) adäquat angepasst werden. Die Finanzkommission anerkennt, dass der Regierungsrat den Staatshaushalt auch weiterhin kritisch betrachten und Effizienzverbesserungen nicht nur prüfen, sondern auch realisieren will. Inwiefern dafür die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) dienen kann und soll, wird die Finanzkommission in ihrem separaten Bericht zu diesem Thema beleuchten.

Steigende Steuereinnahmen erhöhen Handlungsspielraum

Die Abweichung zwischen Budget und Rechnung 2015 resultiert zum grössten Teil aus höher als veranschlagt ausgefallenen Steuereinnahmen. Einerseits liegt dies am Bestreben des Regierungsrats, nicht zu optimistisch zu budgetieren, anderseits am von der Finanzkommission in ihrem Bericht zur Staatsrechnung 2014 kritisierten Umstand, dass die Steuerverwaltung in der Rechnung 2014 bei der Abgrenzung der Steuereinnahmen den sogenannten Wachstumsfaktor nicht angewendet hat. Knapp die Hälfte des Anstiegs der Steuererträge um CHF 236.7 Mio. in der Rechnung 2015 geht auf zu tiefe Abgrenzungen für alte Steuerjahre im Vorjahr zurück.

Steigende Steuereinnahmen sind grundsätzlich ein gutes Zeichen für den Kanton; sie deuten darauf hin, dass es den Steuersubjekten gut geht und die Attraktivität des Standorts hoch ist. Aber auch wenn die Höhe der Steuersätze nicht das einzige Kriterium für die Wohnort- bzw. Standortwahl ist, muss diesem Aspekt Rechnung getragen werden. Unter den entsprechenden Bedingungen können hohe Steuereinnahmen nicht nur für Investitionen, sondern auch für den Schuldenabbau genutzt werden. Bei positiven Abschlüssen muss aus Sicht der Finanzkommission immer auch geprüft werden, ob Steuersenkungspotenzial besteht und sinnvollerweise genutzt werden kann.

Aufgrund des grossen zeitlichen Vorlaufs lassen sich ausserordentliche Faktoren nur bedingt budgetieren. So waren z.B. die Auswirkungen der Auflösung der AG zum Storchen im Budget 2015 nicht enthalten. In einem interkantonalen Vergleich der Abweichungen bei den Steuerprognosen für die Jahre 2012-2014 liegt der Kanton Basel-Stadt jeweils unter dem Durchschnitt aller Kantone. Die Finanzkommission geht davon aus, dass die Qualität der Steuerprognosen zunehmen wird.

Aufwertung der Immobilien reduziert Nettoschulden

Die Finanzkommission hält weiter fest, dass zur Reduktion der Nettoschulden um CHF 115.1 Mio. die Aufwertung der Immobilien im Finanzvermögen CHF 21.7 Mio. beigetragen hat. Die Aufwertung entspricht den Vorgaben der modernen Rechnungslegung und dürfte vor dem Hintergrund der tatsächlichen Werte gerechtfertigt sein. In Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle kommt die Finanzkommission zum Schluss, dass die Qualität der Rechnungslegung weiter zugenommen hat und sich auf einem hohen Niveau bewegt.

Regierungsrat verbessert Risikomanagement

Trotz grundsätzlich vorhandenem Risikobewusstsein hat die Finanzkommission ein in Einzelfällen fehlendes Risikomanagement festgestellt. Der Regierungsrat hält fest, dass er „im Kontext seiner Legislaturplanung eine breit angelegte Lagebeurteilung“ vornimmt, „in deren Rahmen auch entsprechende Risiken reflektiert werden“; er weist darauf hin, dass „beispielsweise auch regionale, nationale und internationale (politische) Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Kanton berücksichtigt“ werden. Die Finanzkommission zeigt sich auch darüber befriedigt und weist zusätzlich darauf hin, dass im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung auf HRM2 ein kantonsweites, institutionalisiertes Risikomanagement aufgebaut wird.

Finanzkommission erwartet einheitliche Regelung für Überstunden im obersten Kader

Die Finanzkommission erwartet, dass in Zukunft die Überstunden der Kantonsangestellten im obersten Kader als mit dem Lohn abgegolten betrachtet werden. Sie hat festgestellt, dass der Umgang mit der Arbeitszeit (insbesondere den Überstunden) der obersten Kader nicht in allen Departementen gleich gehandhabt wird. Teilweise werden alle Stunden aufgeschrieben und durch Freizeit abgegolten. Gemäss Regierungsrat ist eine einheitliche Regelung über alle Departemente bereits in Vorbereitung, was die Finanzkommission ausdrücklich begrüsst.

Folgen von Investitionen finden in politischer Betrachtung oft zu wenig Berücksichtigung

Bei den Investitionen verweist die Finanzkommission auf die potenzielle Problematik, dass diese für die finanzielle Führung der Verwaltung in der Regel nicht massgebend sind. Investitionen werden aus unterschiedlichen Gründen getätigt: Nebst schlichter Notwendigkeit (z.B. erhöhter Raumbedarf aufgrund höherer Zahlen an Schülerinnen und Schülern), baulichen Randbedingungen (z.B. Erdbebenertüchtigung) und ökologischen Überlegungen können Investitionen auch durch die vom Regierungsrat definierten Schwerpunkte ausgelöst werden. Auch wenn sie durch Parlamentsbeschlüsse politisch abgestützt sind, finden die Folgen von Investitionen in der politischen Betrachtung oft zu wenig Berücksichtigung: Führen optimierte Abläufe und Energieeffizienz zu Einsparungen, löst ein höheres Wertvolumen bei den Bauten höhere Unterhaltskosten und Abschreibungen aus.

Hinweise

Ausführlicher Bericht der Finanzkommission zur Staatsrechnung 2015 www.grosserrat.bs.ch/?doknr=16.5286.01

Weitere Auskünfte

Patrick Hafner, Präsident Finanzkommission des Grossen Rats Telefon +41 (0) 76 381 96 60, Mail p.hafner@gmx.net