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GPK-Bericht: Gute Arbeit von Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden im vergangenen Jahr, aber auch dringender Handlungsbedarf

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates hat den Jahresbericht 2015 des Kantons Basel-Stadt geprüft und neben verschiedenen positiven Feststellungen auch 31 konkrete Empfehlungen und Erwartungen formuliert. Grundsätzlich kritisch beurteilt sie nach wie vor die Qualität des Jahresberichts, mit dem Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden Rechenschaft ablegen. Grossen Handlungsbedarf ortet die GPK bei der Führung, Steuerung und Kontrolle der staatlichen Museen durch die Abteilung Kultur. Die Einsprache des Regierungsrats, um die Probleme mit Gefahrenguttransporten beim Badischen Bahnhof zu lösen, begrüsst sie.

Im vergangenen Jahr haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden wieder grundsätzlich gute Arbeit für den Kanton geleistet, wofür ihnen die GPK ausdrücklich dankt. Sie stellt aber auch mehrfach deutliche Differenzen und dringenden Handlungsbedarf fest.

Fehlende Disziplin beim Verfassen des Jahresberichts

Nach wie vor kritisch beurteilt die GPK Form, Inhalt und Qualität des Jahresberichts: Obwohl der Regierungsrat aufgrund der Empfehlungen der GPK zum Jahresbericht 2014 versichert hatte, zu prüfen, ob und wie er selbstkritischer und transparenter berichten und eine stärkere Fokussierung bei den Inhalten erreichen könne, hat er im Jahresbericht 2015 keinerlei Anpassungen vorgenommen. Einzig die Berichterstattung über die Beteiligungen des Kantons wurde wieder in den Jahresbericht integriert. Die GPK erwartet, dass der Regierungsrat ihren Empfehlungen nun folgt und den Jahresbericht anpasst, mit dem er Rechenschaft ablegt gegenüber Grossem Rat und Öffentlichkeit.

Regierungsrat nimmt Rolle als Eignervertreter wahr

In der laufenden Legislatur hat sich die GPK intensiv mit den Beteiligungen des Kantons beschäftigt – etwa bei der Totalrevision des Gesetzes über die Basler Kantonalbank und der Revision des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe, welche die Basler Stimmbevölkerung am 5. Juni 2016 beide deutlich angenommen hat. Zudem hat die GPK dem Regierungsrat im vergangenen Jahr erstmals einen detaillierten Fragenkatalog zu den Beteiligungen des Kantons vorgelegt, um zu prüfen, wie er seine Public-Corporate-Governance-Richtlinien konkret anwendet. Sie durfte zur Kenntnis nehmen, dass der Regierungsrat seine Rolle als Eignervertreter wahrnimmt, erwartet aber, dass alle Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente auch tatsächlich korrekt eingesetzt werden.

Ungenügende Führung, Steuerung und Kontrolle der staatlichen Museen

Als ungenügend erachtet die GPK die Führung, Steuerung und Kontrolle der staatlichen Museen durch die Abteilung Kultur. Die Untersuchung verschiedener Vorkommnisse beim Museum der Kulturen Basel und insbesondere beim Historischen Museum Basel durch die GPK haben Kompetenzüberschreitungen durch die Museumsleitungen, mehrfache Verstösse gegen das Personalgesetz, das Beschaffungsgesetz und das Finanzhaushaltsgesetz sowie generell ein schlechtes Betriebsklima offenbart, welches das Personal belastete und die Beziehungen zu privaten Partnern störte. Die Verstösse lassen sich nicht rechtfertigen durch § 6 des Museumsgesetzes, nach welchem den staatlichen Museen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der entsprechenden Ausführungsvorschriften inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Selbständigkeit zukommt. Die GPK ist irritiert, wie laissez faire die Abteilung Kultur ihre Rolle gegenüber den staatlichen Museen interpretierte, und erwartet, dass sie künftig ihre Verantwortung für die Führung, Steuerung und Kontrolle ihrer Dienststellen mit allen dafür notwendigen Instrumenten wahrnimmt.

Noch immer Probleme mit Gefahrenguttransporten

Noch immer keine Lösung besteht für Probleme mit Gefahrenguttransporten über den Badischen Bahnhof, auf welche die GPK seit Jahren hinweist. Um die Gefahr zu minimieren, welche vom Transport gefährlicher Güter auf der Schiene ausgeht, sah sich der Regierungsrat mittlerweile gezwungen, im Rahmen der öffentlichen Auflage der Planunterlagen Einsprache beim Bundesamt für Verkehr zu erheben. Die GPK begrüsst die Einsprache, erachtet die mit ihr geltend gemachten Forderungen als richtig und erwartet endlich eine rasche Lösung der Probleme.

Positive Entwicklungen bei BVB und Sanität

Positiv beurteilt die GPK die Entwicklungen bei den Basler Verkehrs-Betrieben und insbesondere bei der Sanität Basel-Stadt, über welche sie sich im Sinne von Follow-ups informieren liess, nachdem sie in den vergangenen Jahren bei beiden Institutionen grössere Untersuchungen durchgeführt und tiefgreifende Massnahmen empfohlen hatte.

Hinweise

Der GPK-Bericht für das Jahr 2015 ist unter www.grosserrat.bs.ch/?doknr=16.5245.01 abrufbar.

Weitere Auskünfte

Tobit Schäfer Präsident Geschäftsprüfungskommission Mobiltelefon: 078 682 63 32