Der neue Grosse Rat wird sechs Fraktionen haben
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Basler Grosse Rat wird ab Februar noch aus sechs Fraktionen bestehen. In der aktuellen Legislatur sind es sieben, die Grünliberalen konnten jedoch keine Fraktion mehr bilden. Fraktionen konnten bis zum 31. Dezember angemeldet werden.
Insgesamt werden im neuen Parlament neun Parteien in sechs Fraktionen vertreten sein. Nicht mehr dabei ist die Partei BDP. Die Grünliberalen werden im Grossen Rat weiterhin als Partei, jedoch nicht mehr als Fraktion auftreten.
Seit den Grossratswahlen vom Oktober haben bereits zwei Fraktionswechsel für Aufsehen gesorgt: Talha Ugur Camlibel, bisher Grünes Bündnis, wechselt zur SP. Martina Bernasconi, als Grünliberale gewählt, tritt der FDP-Fraktion bei. Der für das Aktive Bettingen gewählte Oliver Battaglia schliesst sich der LDP an. Drei (grünliberale) Ratsmitglieder politisieren fraktionslos.
Am 31. Dezember ist die Frist für die Bildung der Fraktionen abgelaufen. Für das neue Parlament ergeben sich folgende Fraktionsgrössen: SP (35), LDP (15), SVP (15), GB (13), FDP (11), CVP-EVP (8). Die Fraktionspräsidien werden in der ersten Januar-Hälfte auf dieser Basis die Zusammensetzung und die Präsidien der 13 ständigen Kommissionen vereinbaren, unter Vorbehalt der Kommissionswahlen in der konstituierenden Sitzung vom 8. Februar. Weitere Fraktionswechsel haben auf die Kommissionszusammensetzung keinen Einfluss mehr.
150 Kommissionssitze zu verteilen
Neun ständige Kommissionen umfassen je 13 Sitze (Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission und die sieben themenbezogenen Sachkommissionen). Drei weitere Kommissionen (Petitions-, Begnadigungs- und Disziplinarkommission) verfügen über je neun Sitze. Die Wahlvorbereitungskommission hat genau einen Sitz pro Fraktion.
Die 117 Kommissionssitze in den neun 13-er Kommissionen werden proportional zur Fraktionsstärke verteilt (SP: 42, LDP und SVP: je 18, GB: 16, FDP: 13 und CVP/EVP: 10). In den drei Neuner-Kommissionen sind 27 Sitze zu verteilen (SP: 10, LDP, SVP und GB: je 4, FDP: 3 und CVP/EVP: 2). Daher kann die politische Zusammensetzung der Kommissionen variieren.
Weshalb Fraktionen?
Der Grosse Rat gliedert sich politisch, wie für schweizerische Parlamente üblich, in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen bestehen aber in der Regel aus den auf der gleichen Liste gewählten Ratsmitgliedern. Die Mindestzahl beträgt fünf Ratsmitglieder. Mit der Bildung von Fraktionen soll die Meinungsbildung im Parlament besser strukturiert werden.
Der Fraktionsstatus bietet gewichtige Vorteile: Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Weiter erhalten Fraktionen eine Entschädigung (in BS einen Grundbetrag von 10‘000 Franken plus 500 Fr. pro Mitglied). In den Parlamentsdebatten können die Fraktionen zudem bei jedem Geschäft einen Sprecher oder eine Sprecherin bestimmen, welche 10 Minuten Redezeit zugesprochen erhält. Einzelvoten dauern maximal 5 Minuten.