Finanzkommission stimmt der Rechnung 2016 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Rechnung 2016 des Kantons Basel-Stadt wird massgeblich beeinflusst von der Pensionskassenreform, die mit über CHF 1 Mrd. auf das Ergebnis durchschlägt. Die wichtigsten Kennzahlen fallen aber durchwegs deutlich besser aus als budgetiert – das Gesamtergebnis mit CHF -451.5 Mio. um über CHF 500 Mio. Der Finanzierungssaldo von CHF -134.6 Mio. führt zu einer entsprechenden Neuverschuldung. Die für die Schuldenbremse relevante Nettoschuldenquote steigt lediglich von 2.9 auf 3.0 Promille. Budgetiert war ein Anstieg auf 3.9 Promille.
Die Finanzkommission nimmt die Jahresrechnung 2016 des Kantons Basel-Stadt erfreut zur Kenntnis und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, diese zu genehmigen. Die Rechnung fällt in allen wesentlichen Punkten besser aus als budgetiert. Das Gesamtergebnis von CHF -451.5 Mio. liegt um CHF 500.8 Mio. über dem Budget. Unter Ausklammerung aller – positiven und negativen – Sonderfaktoren resultiert ein positives Gesamtergebnis von CHF 232. Bei dieser Zahl dürfte es sich um die zur Einschätzung der Rechnung aussagekräftigste Grösse handeln.
Höhere Sozial- und Personalkosten
Trotz des grundsätzlich erfreulichen Abschlusses stellt die Finanzkommission in der Rechnung 2016 ein weiteres Mal deutlich höhere Sozialkosten fest. Auch die Personalkosten sind wiederum geringfügig gestiegen. Dank höheren Steuereinnahmen – teilweise Sondererträge aus früheren Steuerjahren – präsentieren sich die Kantonsfinanzen nach wie vor in einem guten Licht. Die erneute Aufwertung der Liegenschaften im Finanzvermögen, die das Ergebnis um CHF 119 Mio. verbessert, kann die Finanzkommission nachvollziehen. Das Ergebnis des Kantons wird mit der damit verbundenen Reduktion von stillen Reserven transparenter, aber auch volatiler.
Strukturellen Überschuss für Steuerreform nutzen
Die Finanzkommission geht mit dem Regierungsrat einig, der den strukturellen Überschuss für eine Steuerreform im Rahmen der Unternehmersteuerreform III nutzen will. In Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle stellt die Finanzkommission fest, dass sich die Qualität der Rechnungslegung des Kantons auf einem sehr guten Niveau befindet.
Weiterentwicklung der Public Corporate Governance
Aufgrund von verschiedenen, publizitätsträchtigen Schwierigkeiten bei ausgelagerten Betrieben hat sich die Finanzkommission beim Regierungsrat nach dessen Haltung bezüglich Public Corporate Governance erkundigt. Der Regierungsrat verweist auf die Weiterentwicklung seiner 2009 eingeführten Richtlinien und stellt weitere Anpassungen im Zuge der Umsetzung einer Motion betreffend Konkretisierung der Aufsicht bei ausgelagerten Betrieben in Aussicht. Die Finanzkommission begrüsst dieses Vorgehen und erwartet vom Regierungsrat gleichzeitig, bezüglich Rollenkonflikten bei ausgelagerten Betrieben wachsam zu bleiben. Der Gesamtregierungsrat muss seine Verantwortung sorgfältig und umsichtig wahrnehmen und bei negativen Vorkommnissen bei ausgelagerten Betrieben rasch und konsequent wirksame Massnahmen ergreifen.
Prüfung von Headcount-Abbau bei Vakanzen
Unter anderem wegen zum Teil hohen Vakanzen hat sich die Finanzkommission mit allen Departementen zu dieser Thematik ausgetauscht. Vakanzen entstehen in der Regel, wenn die Neubesetzung einer Stelle nicht nahtlos erfolgt oder erfolgen kann. Je nach Berufsfeld und Marktgegebenheiten ist es nicht einfach, eine offene Stelle zu besetzen. Die Finanzkommission regt an, bei Vakanzen, die weder Erhöhungen von Überzeitsaldi noch Einschränkungen in der betrieblichen Leistung zur Folge haben, konsequent eine Reduktion des Headcounts zu prüfen.
Keine Externalisierung von Personalkosten
Die Finanzkommission hat die von den Departementen eingekauften Dienstleistungen und die dafür ausbezahlten Honorare unter die Lupe genommen. Die Befürchtung, dass systematisch Personal- durch Sachkosten ersetzt werden oder bisherige Mitarbeitende die gleiche Arbeit neu als externe Dienstleister und damit zu höheren Kosten erbringen, hat sich dabei nicht bestätigt. Festgestellt hat die Finanzkommission, dass die Firma eines ehemaligen Kantonsangestellten von verschiedenen Departementen beauftragt wird. Sie hält dazu fest, dass für Einarbeitungen, Aushilfen und Ähnliches eine Inanspruchnahme von ehemaligen Mitarbeitenden sinnvoll sein kann. Sie bittet den Regierungsrat aber um erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich solcher Konstellationen – insbesondere was den Gesamtumfang der Dienstleistungen einzelner Anbieter für verschiedene Departemente und die Submissionspflicht bei Überschreiten der entsprechenden Schwellenwerte betrifft.
Hinweise
Bericht der Finanzkommission zur Jahresrechnung 2016: www.grosserrat.bs.ch/?doknr=17.5198.01