Thierry Moosbrugger soll Ombudsmann in Basel-Stadt werden
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates beantragt dem Parlament die Wahl des Theologen und Kommunikationsfachmanns Thierry Moosbrugger als Ombudsmann ab 1. Juni 2018. Die erste Ombudsperson für die Amtsdauer 2018-2023, die Juristin Elisabeth Burger Bell, wurde bereits im September gewählt und tritt ihr Amt am 1. Februar 2018 an.
Die amtierende Ombudsfrau Beatrice Inglin-Buomberger geht auf Ende Januar nach zwölfjähriger Tätigkeit als Ombudsperson des Kantons Basel-Stadt in den Ruhestand. Im September 2016 beschloss der Grosse Rat, dass die Funktion künftig in der Regel durch eine Frau und einen Mann ausgeübt werden soll, die sich in das 100 Stellenprozente umfassende Amt teilen.
Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates schrieb die Stelle vor einem Jahr aus und legte im Mai einen Wahlvorschlag vor. Nach Kritik an seiner Person zog der männliche Bewerber seine Kandidatur allerdings zurück. Die vorgeschlagene Juristin Elisabeth Burger wurde vom Grossen Rat im September gewählt. An der umgehend neu ausgeschriebenen noch vakanten Halbstelle bekundeten 20 Männer und 10 Frauen ihr Interesse.
Der nun dem Grossen Rat zur Wahl vorgeschlagene Theologe und Kommunikationsfachmann Thierry Moosbrugger ist 51 Jahre alt und seit 2012 Leiter der Öffentlichkeitsarbeit in der katholischen Kirche Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Von 2005 - 2012 leitete er die kantonale Fachstelle der katholischen Jugendarbeit in Baselland. Daneben war er von 1997 bis 2012 in der Jugendseelsorge im Dekanat Liestal tätig. In Luzern und Paris hat Thierry Moosbrugger Theologie studiert und mit einem Lizenziat abgeschlossen.
Einer breiten Öffentlichkeit in Basel bekannt wurde Thierry Moosbrugger, als er 2016 erfolgreich eine Kommunikations-Struktur erarbeitete und umsetzte mit speziellem Fokus auf die öffentliche Kritik am Drummeli 2016. Thierry Moosbrugger ist aktuell in Waldenburg BL wohnhaft, wird aber mit Zieldatum 1. Dezember 2017 seinen Wohnsitz in den Kanton Basel-Stadt verlegen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Wohnsitzplicht im Kanton auf den Zeitpunkt der Wahl durch den Grossen Rat. Diese soll im kommenden Januar erfolgen.
Die Ombudsstelle hört die Anliegen und Beschwerden von Ratsuchenden persönlich an und untersucht dann, ob die öffentlichen Dienststellen vorschriftsmässig und korrekt verfahren. Als Vermittlerin sucht sie bei Konflikten nach einer möglichst fairen, einvernehmlichen Lösung. Die Beratungs- und Hilfeleistungen der Ombudsstelle sind kostenlos. Alle Angaben werden vertraulich und diskret behandelt. Die Ombudspersonen unterstehen der Schweigepflicht.
Der Wirkungskreis der Ombudsstelle umfasst alle Dienststellen der Kantonsverwaltung sowie Institutionen und Organisationen, die überwiegend vom Kanton finanziert werden. Vom Wirkungskreis ausgeschlossen sind die gesetzgebenden und richterlichen Behörden des Kantons Basel-Stadt.