Vorschau auf die Grossratssitzung vom 18. und 19. Oktober 2017
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat beschliesst in der Oktobersitzung über eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes und über die Ausdehnung des E-Voting auf alle in Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten. In der Vorberatung stiessen beide Vorlagen auf mehrheitliche Zustimmung, bei verschiedenen Kritikpunkten. Nicht umstritten waren der Globalbeitrag von knapp 131 Millionen Franken an die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Ausweitung der Gasttaxenpflicht auf die Parahotellerie.
Der Grosse Rat wählt zunächst ein neues Präsidium für die Petitionskommission, da die bisherige Präsidentin, Anita Lachenmeier, zurücktritt. Das Grüne Bündnis schlägt als Nachfolgerin Tonja Zürcher vor. Danach berät das Parlament auf Antrag des Ratsbüros mehrere Änderungen der Geschäftsordnung. Unter anderem soll die Petitionskommission auf die nächste Legislatur hin vergrössert werden. Eine Offenlegung von Vergütungen an Ratsmitglieder, wie es ein Vorstoss anregt, lehnt das Ratsbüro ab.
Der Regierungsrat legt mit einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes einen umfangreichen Gegenvorschlag zur (teilweise als rechtlich unzulässig erklärten) Einbürgerungsinitiative der SVP vor. Die Totalrevision wird auch aufgrund des neuen Bürgerrechts des Bundes nötig. Dieses bringt ab 2018 Verschärfungen, die sich mit den Anliegen der Initianten decken. So stellt der Sozialhilfebezug neu von Bundesrechts wegen ein Hindernis für die Aufnahme in das Bürgerrecht dar. Auch ein Eintrag im Strafregister darf nicht bestehen. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) beantragt am kantonalen Gesetzesvorschlag einige Änderungen und stimmt der Vorlage mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Umstritten war unter anderem die Anforderung, sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache verständigen zu können; eine starke Minderheit hält mündliche Deutschkenntnisse und das Beherrschen einer Landessprache in Schrift für ausreichend. Weiter unterstützt nur eine knappe 7:6-Mehrheit das Vertrautsein mit den örtlichen Lebensverhältnissen als Voraussetzung für eine Einbürgerung. [Behandlung am 19. Oktober].
Für die schrittweise Ausdehnung des E-Voting auf alle Stimmberechtigten bis 2019 beantragt der Regierungsrat 5,9 Mio. Franken. Bisher können in Basel-Stadt erst Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit einer Behinderung per Internet abstimmen und wählen. Die JSSK stimmt der Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Die Kommissionsmehrheit teilt die Einschätzung der Regierung, wonach der digitalen Entwicklung frühzeitig Rechnung getragen werden müsse, um einer sinkenden Stimmbeteiligung entgegenzuwirken. Die Minderheit bezweifelt einen positiven Effekt auf die Stimmbeteiligung. Zudem gaben Sicherheitsfragen zu reden. Das E-Voting System betreiben soll die Schweizerische Post AG. Die briefliche und persönliche Stimmabgabe wird weiterhin möglich sein.
Mit einer Totalrevision des Gasttaxengesetzes will der Regierungsrat gleich lange Spiesse zwischen Hotels und Parahotellerie – wie Airbnb – schaffen und die Gasttaxe neu für alle Beherbergungsformen vorschreiben. Statt der heutigen Taxe von 3.50 Franken soll künftig eine Bandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken pro Übernachtung gelten. Die Mehreinnahmen ermöglichen attraktivere touristische Leistungen wie ein Gästepass mit kostenloser Nutzung des öffentlichen Verkehrs und weiteren Angeboten. Die Wirtschafts- und Abgabekommission äussert einstimmig Zustimmung. Eine Minderheit möchte die Gasttaxe allerdings bei 3.60 Franken fixieren.
Skeptisch beurteilt die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission die Einführung eines Rangerdienstes im Landschaftspark Wiese. Nur eine knappe Mehrheit spricht sich für das dreijährige Pilotprojekt aus, das Ranger unter anderem in der Umweltbildung und gegen Littering einsetzen will. Die Minderheit bezweifelt den Nutzen und will die damit verbundene Ausgabe von 360'000 Franken nicht bewilligen. Zustimmung finden Verbesserungen bei der Besucherlenkung.
Unter den weiteren Finanzbegehren sticht der Leistungsauftrag und der damit verbundene Globalbeitrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz hervor. Der Regierungsrat will an das Flaggschiff der vierkantonalen Zusammenarbeit (AG, BL, BS und SO) 2018–2020 insgesamt 130,9 Mio. Franken bezahlen. Das entspricht für Basel-Stadt einem Anteil von 19,3% am Globalbeitrag. Gegenüber der letzten Leistungsperiode sinken die Beiträge der Kantone aufgrund von Sparvorgaben leicht. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Für den Verein AggloBasel, beantragt der Regierungsrat gesamthaft 2,3 Mio. (2017–2020), für die Aids-Hilfe beider Basel 1,7 Mio. Franken (2018-2021). Lediglich zur Kenntnis nehmen kann der Grosse Rat den Legislaturplan 2017-2021, in welchem der Regierungsrat seine strategische Planung skizziert.
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