Gemeinsame Medienmitteilung Gesundheits- und Sozialkommission Basel-Stadt und Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission Basel-Landschaft
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission (VGK) des Landrates sowie die Gesundheits-und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates haben die Beratung zur gemeinsamen Gesundheitsregion Basel (Staatsvertrag Gemeinsame Gesundheitsversorgung und Staatsvertrag Spitalfusion) abgeschlossen und legen ihre Kommissionsberichte zuhanden der Kantonsparlamente vor.
2014 begannen bilaterale Gespräche zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL) über die Möglichkeiten des Zusammengehens in einem zunehmend kompetitiven Gesundheitsmarkt. Parallel dazu nahmen der Vorsteher des Gesundheitsdepartements (GD) sowie der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) Gespräche auf, um auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung sowie zwischen dem USB und KSBL eine engere Zusammenarbeit zu erzielen. Im Herbst 2016 kommunizierten die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihren Beschluss, die Spitalplanung künftig nach einheitlichen transparenten Kriterien aufeinander abzustimmen sowie das USB und das KSBL in eine neue, gemeinsame Spitalgruppe zusammenzuführen. Mit der Arbeit an den dazugehörigen Staatsverträgen „Versorgung" und „Spitalgruppe" begann auch der parlamentarische Begleitprozess.
Die Ratschläge und Staatsverträge wurden den Parlamenten im Frühjahr 2018 zugestellt. Die VGK und die GSK haben sich intensiv mit diesen Vorlagen auseinandergesetzt. An fünf gemeinsamen Sitzungen zwischen der VGK und GSK wurde der Austausch zwischen den beiden Parlamenten gewährleistet. Zudem waren die beiden Kommissionspräsidien in stetigem Austausch über den aktuellen Stand der Beratungen.
Beide Kommissionen begrüssen die geplante intensivere Kooperation im Gesundheitsbereich zwischen den beiden Kantonen und erachten diese als zielführend für die Gesamtregion.
Der Staatsvertrag „Versorgung" wird von beiden Kommissionen einstimmig gutgeheissen und den beiden Parlamenten zur Genehmigung empfohlen. Er ermöglicht es den beiden Basler Kantonen, die Gesundheitsversorgung im stationären und im ambulanten Bereich gemeinsam zu planen und durchzuführen. Wesentliche Instrumente dafür sind künftig gleichlautende Spitallisten, die Koordination der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und eine Fachkommission zur Beratung der Regierungen.
Der Staatsvertrag „Spitalgruppe" sorgte für intensivere Diskussionen innerhalb der Kommissionen. Er führt das KSBL und das USB in das Universitätsspital Nordwest, eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck, zusammen. Die neue Spitalgruppe hat vier Standorte (Basel, Liestal, Bruderholz, Laufen) mit unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkten und soll bis 2026 realisiert sein. Beide Kommissionen empfehlen mehrheitlich den Staatsvertrag den beiden Parlamenten zur Genehmigung. Jeweils eine Minderheit kann dieser Empfehlung aus unterschiedlichen Gründen nicht folgen.
Für detailliertere Ausführungen wird auf die jeweils eigenen Medienmitteilungen der GSK und VGK verwiesen.
Hinweise
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