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GPK-Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit: Die Geschäftsprüfungskommission richtet 34 Empfehlungen an den Regierungsrat

Medienmitteilung

Grosser Rat

Ausgehend vom 2016 festgestellten Sanierungsstau bei den Basler Verkehrs-Betrieben nahm die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats die kantonale Erhaltungsplanung unter die Lupe. Sie fordert vom Regierungsrat, die Zusammenarbeit aller Beteiligten so sicherzustellen, dass die langfristige Koordination bei Bauaktivitäten des Kantons gesichert ist. Als inakzeptabel erachtet die GPK die markante Zunahme unerledigter Fälle bei der Staatsanwaltschaft. Weiter ortet die GPK Handlungsbedarf in Sachen Kundenfreundlichkeit beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Im vergangenen Jahr haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden überwiegend gute Arbeit für den Kanton geleistet, wofür ihnen die GPK ausdrücklich dankt. Sie stellt aber auch mehrfach Handlungsbedarf fest.

Effiziente Instandhaltung der Infrastruktur bedingt Zusammenarbeit

Der Erhalt der verschiedenen Infrastrukturen wie Strassen, Brücken, Werkleitungen, Abwasseranlagen, Gleise und Leitungstunnel ist ein kontinuierlicher und komplexer Prozess. Um die Bauaktivitäten im Bereich der gesamten Kantonsinfrastruktur koordinieren zu können, wurde 2009 das Geschäftsmodell Infrastruktur (GMI) eingeführt. Die GPK ist überzeugt, dass dem Kanton mit dem GMI ein modernes und taugliches Instrument zur Verfügung steht, um die Erhaltungsmassnahmen zu koordinieren. Die BVB waren allerdings bis 2016 nicht willens, das GMI mitzutragen und die nötigen Daten zu liefern. Diesbezüglich setzte der Regierungsrat seine Rolle als Eignervertreter zu wenig durch. Die GPK fordert vom Regierungsrat, die Zusammenarbeit aller Beteiligten und damit das Ziel der langfristigen Baukoordination sicherzustellen. Darüber hinaus soll Riehen besser in das GMI eingebunden werden.   

Enorme Anzahl offener Strafverfahren

Ende des Berichtsjahrs 2017 weist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt 6'771 unerledigte Fälle aus, was einer Zunahme um rund 1'000 Fälle im Vergleich zu Ende 2016 entspricht. Diese Zahlen stellen aus Sicht der GPK einen inakzeptablen Zustand nicht nur für die Mitarbeitenden, sondern auch für Verdächtige, Straftäter und vor allem Geschädigte und Opfer dar. Die GPK erwartet vom Regierungsrat Massnahmen, um die unhaltbaren Zustände bei der Staatsanwaltschaft zu beheben.

Bessere Erreichbarkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI)

Wieder befasste sich die GPK mit den Öffnungszeiten und der telefonischen Erreichbarkeit des BGI. Die GPK fordert eine Ausweitung der telefonischen Sprechstunden sowie eine bessere Erreichbarkeit der Sachbearbeitenden. Eine moderne, kundenorientierte Dienststelle muss zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar sein.

Legionellen-Erkrankungen aufgrund Verdunstungskühlanlagen

Die Fallzahlen von Legionellen-Erkrankungen sind auch in Basel-Stadt ansteigend. Neuen Erkenntnissen zufolge stellen Verdunstungskühlanlagen, die bei einem Legionellenbefall die Bakterien in die Umwelt streuen, eine Gefahrenquelle dar. Für die GPK ist nicht nachvollziehbar, dass der Kanton solche Anlagen nicht regelmässig prüft. Daher regt die GPK an, einen Kataster zu erstellen und die Wartung solcher Verdunstungskühlanlagen zu kontrollieren.

Klärungsbedarf bei Mitwirkungsveranstaltungen

In Zusammenhang mit Stadtentwicklungsprojekten werden oftmals aufwändige und ressourcenintensive Mitwirkungsveranstaltungen durchgeführt. Aktuelle Erfahrungen zeigen aber, dass mit dem Begriff «Mitwirkung» teilweise falsche Hoffnungen bei der Bevölkerung geschürt werden. In Mitwirkungsverfahren eingebrachte Anliegen fliessen zum Unmut der Teilnehmenden oft nicht in das Projekt ein. In einem Hearing mit den Leitern der Kantons- und Stadtentwicklung und der Fachstelle Stadtteilentwicklung wurde deutlich, dass § 55 der Kantonsverfassung lediglich ein Anhörungsrecht darstellt. Die GPK empfiehlt eine transparente Information über den tatsächlichen Gestaltungsspielraum bei Mitwirkungen.

Weitere Auskünfte

Christian von Wartburg Präsident Geschäftsprüfungskommission Telefon: 079 252 64 81