Nach dem Landrat fordert auch der Grosse Rat Projektierungsmittel für das Herzstück
MedienmitteilungGrosser Rat
120 Millionen Franken für die Projektierung des Herzstücks der trinationalen S-Bahn: Nach dem Landrat Basel-Landschaft fordert auch der Grosse Rat mittels einer Resolution, dass der Bund diese Projektierungsmittel im Rahmen des Bahnausbauschritts 2035 bereitstellt. Der Grosse Rat hat die Resolution auf Antrag der Regiokommission mit 77 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) gefasst.
Der Resolutionstext im Wortlaut:
Resolution des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zuhanden der Eidgenössischen Räte betreffend den Projektierungskosten für den Bahnknoten und das Herzstück Basel
Der Bundesrat will mit der Botschaft zum Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur einige wichtige Projekte in der Nordwestschweiz realisieren. Auch sichert er erstmals zu, sich an den Planungskosten für das Herzstück zu beteiligen. Dies anerkennen wir explizit. Allerdings droht dem Projekt Herzstück ohne die verbindliche Zusicherung der Projektierungskosten durch den Bund im Rahmen des vorliegenden Ausbauschrittes ein jahrelanger Stillstand nach Abschluss der Planung bis zum Beginn der Projektierung.
Präambel
Im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Region Basel, auch zu Gunsten und zum Nutzen der gesamten Schweiz,
im Wissen darum, dass die heutigen Kapazitätsgrenzen auf Schiene und Strasse ausgeschöpft sind und die Mobilitätsbedürfnisse in absehbarer Zeit nicht mehr befriedigt werden können, und
mit Blick darauf, dass die Projektierung des Bahnknotens Basel, insbesondere des Herzstücks, nach Abschluss der Planungsarbeiten ohne jahrelangen Zeitverlust in Angriff genommen werden soll,
fasst der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt folgende
RESOLUTION
1. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt fordert die Bereitstellung der erforderlichen Mittel von 120 Millionen Franken zur Projektierung des Herzstücks für die trinationale S-Bahn Basel im Rahmen des Ausbauschritts 2035.
2. Der Bundesrat, die Eidgenössischen Räte sowie die Exekutive des eigenen Kantons werden hiermit in aller Form aufgefordert, die Anliegen dieser Resolution in geeigneter und zielführender Weise zu unterstützen und zu erfüllen.
Der Landrat hat eine gleichlautende Resolution bereits letzte Woche angenommen.
Resolutionen erfordern ein Zweidrittelmehr. Die letzte Resolution hat der Grosse Rat im April zur Lage im syrischen Afrin gefasst.