Vorschau auf die Grossratssitzung vom 6. und 13. Juni 2018
MedienmitteilungGrosser Rat
In der Juni-Grossratssitzung geht die Debatte über eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten in Basel in eine neue Runde. Die vorberatende Kommission ist gespalten. Die knappe Mehrheit lehnt jegliche Ausweitung ab. Die Minderheit beantragt eine Verlängerung der Öffnungszeiten samstags und vor Feiertagen bis 20.00 Uhr; letzteres mit Ausnahmen.
Dem Grossen Rat liegt in der ersten Junisitzung nur ein grösseres Sachgeschäft vor, die Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung. Der Regierungsrat setzte damit vergangenes Jahr eine vom Grossen Rat knapp überwiesene Motion um, die Öffnungszeiten an Werktagen bis 22.00 Uhr sowie an Samstagen und vor Feiertagen bis 20.00 Uhr erlauben will. Im Juni 2017 wies der Grosse Rat diese Vorlage jedoch zurück und beauftragte seine Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK), nach neuen Lösungen zu suchen.
Auch in zweiter Runde fand die WAK mit Gewerbetreibenden und Gewerkschaften allerdings keinen Kompromiss. Die 7:6-Mehrheit will deshalb an der bestehenden Regelung festhalten. Sie erinnert daran, dass ein verlängerter Samstag 2013 vom Basler Stimmvolk deutlich abgelehnt wurde. Die bürgerliche Kommissionsminderheit legt einen Kompromissvorschlag vor. Demnach sollen die Läden an Samstagen sowie vor Feiertagen – ausgenommen Heiligabend und Gründonnerstag – zwei Stunden länger, also bis 20.00 Uhr, geöffnet haben können.
Unter den parlamentarischen Vorstössen finden sich zwei Kommissionsmotionen. Die Bau- und Raumplanungskommission verlangt Vereinfachungen im Baubewilligungsverfahren. Sie will die gesetzlichen Grundlagen so anpassen, dass das Bau- und Gastgewerbeinspektorat als Leitbehörde gegenüber anderen mitwirkenden Behörden sowie Fachverbänden mit ihren unzähligen Normen gestärkt wird.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission fordert den Regierungsrat mit Blick auf die jüdischen Gemeinden dazu auf, eine gesetzliche Grundlage für den Fall einer besonderen Gefährdungslage zu prüfen. Denkbar ist für die Kommission, dass Kirchen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften in diesem Fall Anspruch auf Staatsbeiträge oder polizeiliche Massnahmen hätten.
Der Grosse Rat könnte den Regierungsrat ausserdem verpflichten, innerhalb von sechs Monaten einen Zustandsbericht über alle kantonalen Sportanlagen vorzulegen. Eine weitere Motion verlangt eine Offenlegungspflicht für grössere Spenden in Wahl- und Abstimmungskämpfen. Schliesslich will eine weitere Motion Amtsstellen und Amtspersonen dazu verpflichten, «Sans Papiers» an das Amt für Migration zu melden.
Zweite Junisitzung am 27./28. Juni
An der Bündelitagsitzung des Grossen Rates vom 27. und 28. Juni wird dann unter anderem die Staatsrechnung 2017 behandelt. (Separate Tagesordnung folgt).
Hinweise
Vollständige Tagesordnung: