GPK: Rechtliche Vorgaben bei der Beschaffung von Alarmpikett-Fahrzeugen (Tesla) nicht eingehalten
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats hat eine zweite Untersuchung über den Beschaffungsprozess des neuen Alarmpikett-Fahrzeugs der Kantonspolizei Basel-Stadt durchgeführt. Sie kommt zum Schluss, dass im Beschaffungsprozess die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die internen Richtlinien in verschiedenen Punkten nicht eingehalten wurden.
Bereits in der Berichterstattung 2017 zum Jahresbericht des Regierungsrats setzte sich die GPK mit der Beschaffung der Alarmpikett-Fahrzeuge auseinander. Schon in diesem Bericht äusserte die GPK Kritik an der Dokumentation und am Prozess. Aufgrund des Berichts der Finanzkontrolle von August 2018 zu dieser Beschaffung entschied die GPK, eine neue Untersuchung durchzuführen, da offensichtlich wurde, dass das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) der GPK wichtige Unterlagen vorenthalten hatte.
In der Untersuchung ging es der Kommission weder um das Fahrzeugmodell Tesla noch um politische Fragen des ökologischen Antriebs oder dergleichen. Die GPK äussert sich somit nicht zur Frage, ob der Tesla ein geeignetes Alarmpikett-Fahrzeug ist, sondern ausschliesslich zur Frage, ob der Beschaffungsprozess als solcher korrekt ablief. Hierzu hat die GPK anhand aller vorliegenden Unterlagen eine präzise Chronologie erstellt.
Der nun vorliegende Bericht zeigt auf, dass bei dieser Beschaffung der Wille zur Einhaltung der beschaffungsrechtlichen Vorgaben nicht vorhanden war. Das JSD konnte der GPK nicht schlüssig darlegen, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen das Kriterium „vollelektrisch“ im Beschaffungsprozess zum Schlüsselkriterium wurde. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als das JSD das Kriterium „vollelektrisch“ in der Folge als Begründung sowohl für die Wahl des freihändigen Verfahrens als auch für die Wahl des Fahrzeugmodells anführte. Des Weiteren ist für die GPK unverständlich, dass das JSD am freihändigen Verfahren festhielt, obwohl die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB) rechtzeitig und in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen hatte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das freihändige Verfahren nicht gegeben waren.
Aufgrund des Fehlens eindeutiger und ab Beginn verbindlich festgelegter Anforderungskriterien wird deutlich, dass es dem JSD ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr darum ging, ein ergebnisoffenes und rechtlich korrektes Beschaffungsverfahren durchzuführen, sondern lediglich darum, die Beschaffung des Tesla X100D zu rechtfertigen.
Ausgehend von diesen und weiteren Feststellungen kommt die GPK insgesamt zum Schluss, dass das Vorgehen des JSD bei der Ersatzbeschaffung der Alarmpikett-Fahrzeuge als unrechtmässig bezeichnet werden muss. Die GPK richtet in ihrem Bericht sieben Empfehlungen an den Regierungsrat.