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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 16. und 23. Oktober 2019

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat debattiert in der Oktobersitzung ein Verkehrslenkungskonzept zur Entlastung städtischer Wohnquartiere vom Autoverkehr. In der Vorberatung war das Konzept, dessen Umsetzung 1,2 Mio. Franken kostet, sehr umstritten. Weiter liegen dem Parlament ein neues Justizvollzugsgesetz sowie rund hundert parlamentarische Vorstösse zur Behandlung vor.

Justizvollzugsgesetz

Das vom Regierungsrat beantragte neue Justizvollzugsgesetz löst das bestehende Strafvollzugsgesetz ab und schreibt Grundsätze, Ziele, Verfahren und Massnahmen des Vollzugs sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der eingewiesenen Personen fest. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission stimmt dem Gesetz grundsätzlich zu, beantragt aber einige Änderungen. So möchte sie einstimmig die bisherige Praxis gesetzlich verankern, wonach transsexuelle Menschen bei der Inhaftierung nach ihrem Zuteilungswunsch (Abteilung Männer oder Frauen) gefragt werden müssen. Die Kommission hat ausserdem den Handlungsspielraum des Sicherheitspersonals für die Fesselung einer Person präzisiert. Weitere Punkte waren umstritten, Änderungsanträge fanden allerdings knapp keine Mehrheit.

Städtische Vekehrslenkung

Der Regierungsrat will den Autoverkehr konsequenter auf die Hauptverkehrsachsen führen und städtische Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr entlasten. Dafür beantragt er 1,2 Mio. Franken. Die Massnahmen umfassen sieben Dosier-Lichtsignalanlagen, die an vier Standorten (Voltaplatz, Luzernerring-Brücke, Dreispitz/Gundeldingen, St. Jakobsstrasse/Zeughausstrasse) während den Hauptverkehrszeiten für einen besseren Verkehrsfluss sorgen sollen. Weitere Massnahmen sind eine optimierte Wegweisung und eine intensivere Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission ist gespalten. Die 7:6-Mehrheit unterstützt das Konzept ohne Änderungen. Demgegenüber befürchtet die Minderheit künstliche Staus und die Verlagerung des Autoverkehrs in andere Stadtgebiete. Sie beantragt Rückweisung.

Weitere Regierungsvorlagen

Der Regierungsrat möchte im Bau- und Planungsgesetz eine Dokumentationspflicht unterirdischer Anlagen verankern, um künftig ein systematisches Wissen über beispielsweise Anker, Pfähle oder Erdwärmesonden im Untergrund zu haben. Die Bauherrschaft wäre bei Neubau- und Umbauvorhaben künftig verpflichtet, diese im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bekannt zu machen. Beim Gebäudeversicherungsgesetz geht es um Anpassungen der Haftung im Falle eines ausserordentlichen Hagelereignisses. Bei der Steuergesetzrevision geht es primär um Anpassungen an Bundessteuerrecht. Die vorberatenden Kommissionen sind mit den Gesetzesänderungen einverstanden.

Parlamentarische Vorstösse

Sodann stehen fast fünfzig neue Vorstösse zur Behandlung an, da der Grosse Rat in der Septembersitzung nicht bis zu diesen kam. Dazu kommen gut fünfzig Stellungnahmen des Regierungsrates. Unter den neuen Vorstössen findet sich eine Standesinitiative, welche die «Härtefallklausel» kündigen will und eine Motion, die als Folge der angenommenen «Topverdienersteuer-Initiative» eine Anpassung der Dividendenbesteuerung fordert. Weitere Forderungen betreffen die Einsetzung einer grossrätlichen Spezialkommission zum Klimaschutz, die Wiedereingliederung der BVB in die Verwaltung oder die Einführung der Elternzeit.

Hinweise

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to

Weitere Auskünfte

Dr. Heiner Vischer Grossratspräsident Telefon +41 79 320 50 35