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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 8. und 15. Mai 2019

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat behandelt im Mai die Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes. Die vorberatende Kommission unterstützt transparentere Strukturen und eine finanzielle Entlastung der Eltern. Gespalten ist sie in der Frage, wieweit Eltern einen Anspruch auf Betreuungsbeiträge erhalten sollen. Eine 7:6 Mehrheit ist gegen einen generellen Anspruch auf Betreuungsbeiträge, wie ihn die Minderheit beantragt. Die Ratssitzung wird ansonsten primär im Zeichen parlamentarischer Vorstösse stehen.

Das heutige Angebot an Tagesbetreuung ist mit seinen drei Kategorien von Kindertagesstätten, unterschiedlich hohen Beiträgen an die Eltern und eingeschränkter Wahlfreiheit kompliziert. Mit einer Totalrevision will der Regierungsrat nun die Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung der Eltern sowie die Gleichbehandlung der Tagesheime – neu Kindertagesstätte (Kita) genannt – erreichen. Künftig sollen nur noch Kitas mit und ohne Betreuungsbeiträge unterschieden werden und für alle soll die freie Platzwahl gelten. Die Betreuungsbeiträge werden erhöht, hängen aber weiterhin von der Einkommenssituation der Eltern und weiteren Voraussetzungen ab.

Speziell in diesem Punkt ist die Bildungs- und Kulturkommission gespalten. Eine 6:7-Minderheit beantragt einen Anspruch auf Betreuungsbeiträge für alle Eltern im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitplatzes für Kinder ab 18 Monaten. Die Mehrheit lehnt ein solches grundsätzliches Anrecht auf Betreuung ab und warnt vor weiteren Mehrkosten, nachdem bereits die regierungsrätliche Vorlage Mehrkosten von 4 Mio. Franken vorsieht.

Die Mehrheit lehnt auch den Minderheitsantrag ab, wonach Eltern zwischen sechstem und achtem Primarschuljahr die Wahlfreiheit zwischen Kitas und Tagesstrukturen erhalten sollen. Gemäss Vorlage sind Kitas weiterhin bis zur 5. Primarklasse zuständig; danach die Tages-strukturen. Weitere unterschiedliche Anträge liegen unter anderem zu Praktika in Kitas und zu einer Beschwerdestelle vor.

In der Vorberatung unbestritten war die Vereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Abfallbewirtschaftung. Es geht um die Zusammenarbeit und die Festsetzung der garantierten Liefermengen der Abfälle in die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel bzw. der Schlacke auf die Deponie Elbisgraben bei Liestal. Traktandiert sind weiter der Jahresbericht zur Entwicklung von Leistungen und Kosten im Gesundheitswesen sowie zwei Petitionen.

Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich ein Paket mit acht «pro Klima»-Motionen, die von einer sicheren Trinkwasserversorgung über mehr Stadtbäume bis hin zur Festschreibung, dass Geldanlagen des Kantons bis 2025 keine CO2-Emissionen mehr auslösen dürfen, reichen. Insgesamt solle der Kanton die CO2-Emissionen bis 2030 um 40% gegenüber 2010 senken, bis 2050 netto auf null.

Eine weitere Motion möchte eine CO2-Gebühr für den Flugverkehr am EuroAirport einführen. Schliesslich betreffen weitere Motionen das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige und die Abschaffung der Hundesteuer.     

Hinweise

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to

Weitere Auskünfte

Dr. Heiner Vischer Grossratspräsident Telefon  +41 79 320 50 35