GPK-Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit 2019: Die Geschäftsprüfungskommission richtet 42 Empfehlungen an den Regierungsrat
MedienmitteilungGrosser Rat
In Zusammenhang mit der Übernahme der Bank Cler durch die Basler Kantonalbank empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates, das Kantonalbankgesetz in den Punkten Konzernbildung und -führung sowie Abgeltung der BKB-Staatsgarantie zu präzisieren respektive anzupassen. Dies sind zwei der insgesamt 42 Empfehlungen im GPK-Jahresbericht an den Regierungsrat. Die GPK stellt zudem erneut diverse Verzögerungen bei wichtigen Projekten des Kantons fest; darunter finden sich Grossbauten oder die Museumsgesetz-Revision.
Grundsätzlich haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet, wofür ihnen die GPK als Oberaufsichtsgremium ausdrücklich dankt. Die Kommission stellt jedoch auch mehrfach Handlungsbedarf fest.
Bank-Transformation wirft Fragen auf
Nachdem die GPK schon die Revision des BKB-Gesetzes begleitet hatte, warf 2019 die vollständige Übernahme der Tochter Bank Cler durch die BKB erneut grundsätzliche Rechts- und Haftungsfragen auf. Die Kommission wies die Öffentlichkeit darauf hin, liess sich vom Regierungsrat als direkter Aufsichtsbehörde dessen Position erklären und bestellte von der Finanzkontrolle eine Analyse der zentralen Aspekte.
Unter dem Strich ist das Fazit positiv: Nach Einschätzungen des Regierungsrates sowie auch der Finanzkontrolle erlaubt das geltende Recht die eingeleitete Integration der Bank Cler in die BKB. Beide teilen auch die Ansicht, dass das Haftungsrisiko der BKB, notfalls für die Bank Cler gerade stehen zu müssen, zwar formell zunehme, dafür aber das Risikomanagement des Konzerns eine bessere Steuerung erlaube. Die Finanzkontrolle weist zudem auf den unabhängig von der Rechtslage bestehenden faktischen Beistandszwang der Konzernmutter für die -tochter hin, weshalb insgesamt die Risikolage eher verbessert werde.
Knackpunkt ist für die GPK die starke organisatorische Integration mit engeren personellen Verflechtungen zwischen BKB und Bank Cler. Der Regierungsrat verweist auf die Bedeutung bankinterner Reglemente. Er sieht keine Staatsgarantie für die landesweit tätige Bank Cler, da diese ein eigenständiges Unternehmen bleibe, also keine unzulässige Vollintegration vorliege. Die GPK unterstützt die Empfehlungen der Finanzkontrolle, explizite Regelungen zur Konzernbildung- und -führung neu ins BKB-Gesetz aufzunehmen sowie die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie jährlich statt alle vier Jahre zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Weiter ungenügende Aufsicht über die BVB
Mehrfach beschäftigten die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) die GPK wieder. Nach dem GPK-Sonderbericht zu Versäumnissen, Fehlern und Mängeln bei den BVB vom Juni 2019 trat der BVB-Direktor zurück. Inzwischen hat sich die Situation bei den BVB etwas beruhigt. Der Regierungsrat zeigte sich derweil gegenüber der Oberaufsichtskommission wenig kooperativ und offen, sodass die GPK dessen Wahrnehmung der Aufsichtspflichten über die BVB heute kaum beurteilen kann.
Die GPK stellte ferner fest, dass beim Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) wichtige Kontrollmechanismen für die jährlichen BVB-Offerten für Leistungsvereinbarungen (LV) ungenügend waren. So wurden für die LV 2020 nicht reale Liniendaten verwendet, sondern blosse Planzahlen. Künftig sollen die BVB laut BVD eine bessere Linienrechnung vorlegen, die unter anderem Einnahmen und Kosten pro Bus- und Tramlinie ausweist.
Neubauprojekte Naturhistorisches Museum Basel (NMB) und AUE mit Verzögerungen
Die Neubauten für das Amt für Umwelt und Energie (AUE) sowie für das NMB und das Staatsarchiv hinken den Zeitplänen stark hinterher. Während beim AUE auch die Kosten markant steigen, verursacht die um drei Jahre verspätete NMB-Übergabe erst im 2026 planerische Probleme bei den Museen, für die nach dem NMB-Umzug Rochaden vorgesehen sind. Die GPK fordert Massnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen.
Museumsgesetz und -Leitbild
Basler Museen müssen indes nicht nur auf neue Lokalitäten lange warten, sondern auch auf ihre künftigen Leitplanken: Das Präsidialdepartement lässt sich unverständlich viel Zeit für das neue Museumsgesetz und auch das neue Kulturleitbild. So müssen Museen jetzt grosse Ausstellungen mit langer Vorlaufzeit vorbereiten und teils auch Massnahmen aus Betriebsanalysen umsetzen, ohne zu wissen, ob die Gewichtung in Zukunft noch stimmen wird.
Massive Software-Probleme bei Staatsanwaltschaft und Gerichten
Ein gemeinsames grobes Problem haben die baselstädtischen Gerichte und die Staatsanwaltschaft: Beide schlagen sich mit der Aktualisierung ihrer Geschäfts-Software und mit der verantwortlichen Schweizer Firma herum. Diese beliefert landesweit staatliche Stellen mit Programmen, scheint hier aber ausserstande, Aufgaben zeitnah und kooperativ zu lösen, und stellt inakzeptable finanzielle Forderungen.
Markant viele Krebs-Behandlungen
Im Kanton Basel-Stadt werden gemäss Angaben des Gesundheitsdepartementes (GD) rund ein Drittel mehr Krebs-Behandlungen durchgeführt als im Rest der Schweiz. Indes gilt erst seit Jahresbeginn 2020 nach nationalem Recht eine Meldepflicht für Krebs-Behandlungen. Derweil zeigt das kantonale Krebsregister, das seit 50 Jahren die Krebs-Erkrankungen in beiden Basel erfasst, mit anderen Kantonen vergleichbare Zahlen. Warum die Zahl der Krebs-Behandlungen hier so hoch ist, konnte das GD nicht erklären. Die GPK fordert, dass der Regierungsrat dieser Frage auf den Grund geht.
Übergang des Biozentrums von der GPK zur PUK
Neuerliche schwere Probleme beim Bau des Biozentrums für die Universität veranlassten die GPK, den enormen Verzögerungen und Mehrkosten mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) auf den Grund zu gehen. Angesichts möglicher Mehrkosten von 110 Millionen Franken, welche die Regierung im Dezember einräumte, stattete der Grosse Rat am 11. März 2020 die GPK mit den weitreichenden Kompetenzen einer PUK aus. Daher wird statt der GPK die PUK über das Biozentrum-Debakel berichten.