Sasha Stauffer wird als Erster Staatsanwalt vorgeschlagen
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates beantragt dem Grossen Rat einstimmig, Sasha Stauffer zum Ersten Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt zu wählen. Er soll ab dem 1. Januar 2021 die Funktion des zum Bundesstrafrichter gewählten Alberto Fabbri übernehmen.
Der 47-jährige Sasha Stauffer studierte Jurisprudenz an der Universität Basel und erwarb 1999 das Lizentiat. Nach Volontariaten in der Privatwirtschaft und bei Gerichten begann Sasha Stauffer im April 2002 seine Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Als ordentlicher Staatsanwalt der Allgemeinen Abteilung führte er von 2004-2015 zahlreiche komplexe Verfahren jeglicher Strafrechtsgebiete und verfügt somit über eine reichhaltige Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht. Seit seiner Wahl zum Leitenden Staatsanwalt im Jahr 2015 ist Sasha Stauffer Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft und hat in dieser Funktion nicht nur Einblick in die Aufgaben eines Ersten Staatsanwaltes, sondern ist auch vertraut mit dem Tagesgeschäft sowie der Führung von Mitarbeitenden.
Aufgrund der vielfältigen und langjährigen Erfahrungen als Staatsanwalt in der Strafverfolgung und der ausgewiesenen Führungskompetenz erachtet die Wahlvorbereitungskommission lic. iur. Sasha Stauffer für die Funktion des Ersten Staatsanwalts als bestens qualifiziert und schlägt ihn deshalb einstimmig zur Wahl vor.
Der Grosse Rat wird die Nachfolge von Alberto Fabbri in der Oktober-Sitzung wählen. Die aktuelle Amtszeit dauert noch bis zum 31. Dezember 2022. Die Erste Staatsanwältin/der Erste Staatsanwalt führt die Staatsanwaltschaft und ist unter anderem verantwortlich für die Vertretung der Staatsanwaltschaft nach aussen, eine fachgerechte und wirksame Strafverfolgung sowie eine zweckmässige und effiziente Organisation.