Zwischenbericht der JSSK zur Gesamtsanierung der Kunsteisbahn Margarethen
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates berät seit März 2020 die Gesamtsanierung der Kunsteisbahn Margarethen, für welche der Regierungsrat rund 45 Mio. Franken beantragt. Aufgrund vieler Nachfragen hat sich die Kommission entschieden, über den Stand der Beratung zu informieren.
In verschiedenen Hearings (u.a. mit Vertretungen des EHC Basel, von Eislauf- und Eiskunstlaufclubs, des Erziehungsdepartementes, des planenden Bau- und Verkehrsdepartementes und der CMS), an denen auch die Mitglieder der mitberichtenden Bau- und Raumplanungskommission teilnahmen, und Führungen vor Ort haben sich die Kommissionsmitglieder ein Bild von den Überlegungen zur Sanierung und dem Zustand der Kunsteisbahn machen können. Insbesondere das Kosten-Nutzenverhältnis in Bezug zu den Eisflächen, die heute und nach der Sanierung in unserem Kanton für den Vereins-, Schul- und Freizeitsport zur Verfügung stehen, und eine ökologisch sinnvolle Infrastruktur für den Eissport stehen im Fokus der Beratungen.
Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die bisher zur Verfügung stehenden Unterlagen für die Gesamtsanierung der Kunsteisbahn Margarethen und die zusätzlichen Informationen aus den Hearings noch nicht ausreichen, um sich eine abschliessende Meinung bilden zu können.
Der Sanierungsbedarf der Kunsteisbahn und damit der Standort Margarethen sind unbestritten. Jedoch hat die Kommission das Erziehungsdepartement ersucht, verschiedene Szenarien zu überprüfen, die dem Vereins-, Schul- und Freizeitsport aus einer gesamtkantonalen und sportpolitischen Perspektive besser gerecht werden. Diese Abklärungen werden mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen.
Die Beratung wird nach Vorliegen der zusätzlichen Informationen fortgesetzt werden.