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Der neue Grosse Rat wird sieben Fraktionen haben

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Basler Grosse Rat wird ab Februar aus sieben Fraktionen bestehen, einer mehr als in der zu Ende gehenden Legislatur. Die bisherigen Fraktionen SP, LDP, SVP, Grünes Bündnis, CVP/EVP und FDP bleiben bestehen, als Fraktion hinzu kommen die Grünliberalen.

Insgesamt werden im neuen Parlament zehn Parteien in sieben Fraktionen vertreten sein. Der Vertreter des Aktiven Bettingen (Olivier Battaglia) schliesst sich wie bisher der LDP an. Der Vertreter der Volks-Aktion (Eric Weber) wird keiner Fraktion angehören.

Grünes Bündnis nennt sich neu Grün-Alternatives Bündnis

Die Fraktion Grünes Bündnis besteht wie bisher aus Bündnis Grüne, BastA! und junges grünes bündnis, wird sich jedoch neu «Grün-Alternatives Bündnis» (GAB) nennen.

Am 31. Dezember ist die Frist für die Bildung der Fraktionen abgelaufen. Für das neue Parlament ergeben sich folgende Fraktionsgrössen: SP: 30, GAB: 18, LDP: 15, SVP: 11, CVP-EVP: 10, GLP: 8 und FDP: 7. Die Grünliberalen hatten bereits einmal Fraktionsstatus, nämlich in der Legislatur 2013-2017. In der zu Ende gehenden Legislatur erreichten sie die dafür nötigen fünf Sitze nicht.

Die Fraktionspräsidien werden in der ersten Januar-Woche die Zusammensetzung und die Präsidien der 13 ständigen Kommissionen vereinbaren, unter Vorbehalt der Kommissionswahlen in der konstituierenden Sitzung vom 3. Februar. Allfällige Fraktionswechsel haben auf die Kommissionszusammensetzung keinen Einfluss mehr.

144 Kommissionssitze zu verteilen – eine Loswahl nötig

Neun ständige Kommissionen umfassen je 13 Sitze (Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission und die sieben themenbezogenen Sachkommissionen). Drei weitere Kommissionen (Petitions-, Begnadigungs- und Disziplinarkommission) verfügen über je neun Sitze.

Die 117 Kommissionssitze in den neun 13-er Kommissionen werden proportional zur Fraktionsstärke verteilt. Auf den letzten zuzusprechenden Sitz haben SP und GLP denselben Anspruch. Dieser Sitz muss durch das Los zugeteilt werden. Es ergeben sich folgende Sitzansprüche: SP: 35 oder 36, GAB: 21, LDP: 18, SVP: 13, CVP-EVP: 12, GLP: 9 oder 10 und FDP: 8.

In den drei Neuner-Kommissionen sind 27 Sitze zu verteilen. SP: 8, GAB: 5, LDP: 4, SVP und CVP-EVP: je 3, GLP und FDP: je 2. Die Wahlvorbereitungskommission hat fix einen Sitz pro Fraktion.

Weshalb Fraktionen und nicht Parteien?

Der Grosse Rat gliedert sich politisch, wie für schweizerische Parlamente üblich, in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Mindestzahl einer Fraktion beträgt fünf Ratsmitglieder. Mit der Bildung von Fraktionen soll die Meinungsbildung im Parlament besser strukturiert werden.

Der Fraktionsstatus bietet gewichtige Vorteile: Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Weiter erhalten Fraktionen eine Entschädigung (in BS einen Grundbetrag von 10‘000 Franken plus 500 Franken pro Mitglied). In den Parlamentsdebatten können die Fraktionen zudem bei jedem Geschäft einen Sprecher oder eine Sprecherin bestimmen, welche 10 Minuten Redezeit zugesprochen erhält. Einzelvoten dauern maximal 5 Minuten.

Weitere Auskünfte

Salome Hofer                                                 Grossratspräsidentin Telefon +41 79 960 53 07