Vorschau auf die Grossratssitzung vom 8. und 15. Februar 2023
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat tagt in der Februarsitzung erstmals unter dem neuen Ratspräsidenten Bülent Pekerman. Das Parlament wird sich zunächst mit sich selbst befassen: Das Ratsbüro beantragt mehrere Modernisierungsmassnahmen im Parlamentsbetrieb, darunter die digitale Teilnahme. Weiter beschliesst der Grosse Rat über diverse Ausgaben. So beantragt der Regierungsrat für die Basler Orchester fast 49 Mio. Franken.
Die Februarsitzung beginnt mit der Antrittsrede des neuen Ratspräsidenten Bülent Pekerman.
Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rates
Dann behandelt der Grosse Rat eine Gesetzesänderung in eigener Sache. Das Ratsbüro schlägt mit einer Teilrevision der Geschäftsordnung verschiedene Modernisierungs- und Effizienzmassnahmen im Parlamentsbetrieb vor. Als wichtigste Neuerung soll künftig die digitale Teilnahme an Abstimmungen möglich sein, und dies nicht nur in Krisensituationen wie einer Pandemie, sondern auch während dem Mutter- und Vaterschafts- bzw. Adoptionsurlaub und während längerer Krankheit. In Form einer Kontingentlösung sollen die Ratsmitglieder ausserdem während maximal vier Sitzungstagen pro Legislatur aufgrund von weiteren Gründen digital teilnehmen dürfen (z.B. berufliche Abwesenheit, Wehrpflicht). Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und dem weiteren Privat- und Berufsleben. Die physische Anwesenheit im Grossen Rat soll aber die Regel bleiben. Sichergestellt wird dies dadurch, dass sich die digitale Teilnahme auf Abstimmungen und offene Wahlen beschränkt – eine Wortmeldung oder das Stellen von Anträgen wäre nicht möglich. Zudem würde bei einer digitalen Teilnahme kein Sitzungsgeld ausbezahlt.
Das Ratsbüro möchte ausserdem die Anzahl persönlicher Vorstösse moderat beschränken, da diese den Ratsbetrieb verlangsamen. Derzeit existiert eine Beschränkung nur für Interpellationen. Die Neuerungen sind nicht unbestritten, wie eine vom Ratsbüro durchgeführte Umfrage bei den Fraktionen gezeigt hat. (Mehr s. Medienmitteilung des Ratsbüros vom 13. Januar).
Staatsbeiträge für Orchester, Tanz und Kino
Der Regierungsrat beantragt für verschiedene Kulturinstitutionen Staatsbeiträge. Das Sinfonieorchester Basel, welches das einzige Basler Berufsorchester ist, soll für die Spielzeiten 2023/24 bis 2026/27 insgesamt 38,8 Mio. Franken erhalten. Für die Programm- und Strukturförderung weiterer Orchester des Kantons Basel-Stadt sollen für 2023 bis 2027/2030 insgesamt 10,1 Mio. Franken zur Verfügung stehen.
Weiter beantragt der Regierungsrat für die Fortführung der Ausbildung Bühnentanz EFZ bis zum Ende des Schuljahrs 2022/2023 gut 1,1 Mio. Franken. Der Ausbildungsgang wird geschlossen, nachdem zu finanziellen Problemen gravierende Vorwürfe gegenüber der Ballettschule Theater Basel (BTB) hinzukamen. Den im letzten Ausbildungsjahr befindlichen Lernenden soll jedoch ein regulärer Abschluss ermöglicht und für die weiteren Lernenden soll möglichst eine Anschlusslösung an einer anderen Ballettschule gefunden werden. Die Gelder gehen an die BTB und an ipso Bildung AG.
Weiter soll der Fachausschuss Tanz und Theater der beiden Basel im diesem Jahr mit 565'000 Franken unterstützt werden. Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) unterstützt alle vier genannten Vorlagen ohne Gegenstimme.
Den Staatsbeiträgen für das Stadtkino Basel, das die nicht-kommerzielle Basler Kinolandschaft prägt, stimmt die BKK mit 10:2 Stimmen zu. Das Stadtkino soll 2023 bis 2026 mit knapp 2,3 Mio. Franken unterstützt werden, was einer Erhöhung gegenüber der letzten Laufzeit um 480'000 Franken entspricht. Die zusätzlichen Gelder sind u.a. für die Stärkung von Vermittlung, Filmlogistik und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.
Zwischennutzung Erlenmattplatz, 3Land, slow up
Dem Grossen Rat liegen weitere Ausgabenanträge vor, die in der Vorberatung alle unbestritten waren. So beantragt der Regierungsrat 980'000 Franken für eine Zwischennutzung auf dem Erlenmattplatz. Die rund 3000 Quadratmeter grosse Brachfläche ist von 2023 bis Herbst 2027 für Projekte nutzbar, wobei die Zwischennutzung auch wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung des Erlenmattplatzes geben soll. Der zu bewilligende Betrag beinhaltet die Kosten für die Grundinfrastruktur und für eine private Betreiberorganisation, dazu kommt ein Gebührenerlass.
Für die Fortführung der Planungen des Projekts «3Land» beantragt der Regierungsrat 1,1 Mio. Franken (bis 2025). Basel, Weil am Rhein und Huningue arbeiten seit 2011 am gemeinsamen Ziel, zwischen der Dreirosen- und der Palmrainbrücke einen grenzüberschreitenden Stadtteil zu entwickeln und den wirtschaftlichen Strukturwandel, der sich auf grossen Industrie- und Logistikarealen vollzieht, mitzugestalten. Teil der trinationalen Stadtplanung sind eine neue Rheinbrücke zwischen Huningue und Basel, aber auch neue ÖV-Linien, zugängliche Rheinufer sowie vernetzte Frei- und Grünflächen.
Weiter will der Regierungsrat den slowUp Basel-Dreiland auch in den kommenden vier Jahren unterstützen. Er beantragt für den grenzüberschreitenden Event, an welchem die Strassen jeweils im September für einen Tag dem Langsamverkehr gehören, 440'000 Franken.
Finanzhilfe für Männerbüro
Schliesslich beantragt der Regierungsrat erstmals eine staatliche Finanzhilfe für das Männerbüro Region Basel. Die Beratungsstelle, die vor über 25 Jahren als Gewaltberatung gegründet wurde und heute Männer in diversen Gesellschaftsfragen berät, soll insgesamt 520'000 Franken erhalten (2023-2026).
Parlamentarische Vorstösse
Im Februar behandelt der Grosse Rat jeweils Vorgezogene Budgetpostulate. Mit ihnen können Änderungen im nächsten Budget beantragt werden. Von den drei vorliegenden Anträgen für das Budget 2024 betreffen zwei die Verlängerung der Öffnungszeiten der Gartenbäder. Dafür sollen zusätzliche 130'000 Franken eingestellt werden. Der dritte Antrag fordert zusätzliche 1,5 Mio. Franken für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Unter den neuen Motionen findet sich die Forderung nach einer Klimastrategie samt Aktionsplan, wie der Kanton beim CO2-Ausstoss bis 2037 «Netto-Null» erreicht. Eine weitere neue Motion verlangt für Kantonsangestellte im Schicht- und Wochenenddienst bessere Arbeitsbedingungen. Dazu kommen diverse Stellungnahmen des Regierungsrates zu erstüberwiesenen Motionen.
Basel-Stadt kennt bei Motionen ein zweistufiges Verfahren. Überweist der Grosse Rat eine Motion, so hat der Regierungsrat drei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Erst mit einer allfälligen zweiten Überweisung beauftragt der Grosse Rat den Regierungsrat mit dem Erarbeiten einer Vorlage.
Hinweise
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