Spezialbericht der beiden Oberaufsichtskommissionen zur St. Jakobshalle
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission haben die unbefriedigende Entwicklung der St. Jakobshalle einer genaueren Prüfung unterzogen. Die Kommissionen halten in ihrem Sonderbericht fest, dass eine klare Vision für die Entwicklung der Halle fehlte. Bereits bei der Planung passierten gravierende Fehler, welche Nachkorrekturen erforderten und das Sanierungsprojekt massiv verteuerten. Erkenntnisse aus Betriebsanalysen wurden ignoriert und Versprechungen in Bezug auf die Nutzung nicht eingehalten.
Auf stattliche 141 Mio. Franken sind die Kosten für die Sanierung und Modernisierung der 1975 eröffneten St. Jakobshalle gestiegen und liegen damit mit 34 Prozent ein gutes Drittel über den ursprünglich veranschlagten Kosten. Die beiden Oberaufsichtskommissionen müssen mit Nachdruck festhalten, dass die St. Jakobshalle auch im Jahr 2024 nicht dem Standard einer vergleichbaren Halle entspricht und trotz kostenintensiver Sanierung in Bezug auf ihre Infrastruktur nicht in allen Bereichen mit der Konkurrenz mithalten kann.
Wäre von Beginn an ein griffiges Projektcontrolling geführt worden, hätten Abweichungen rechtzeitig behandelt werden können. Entsprechend sind Prozesse und Strukturen so zu verbessern, dass in Zukunft Kostenüberschreitungen vermieden werden. Die Kommissionen erachten es angesichts der zahlreichen Kostenüberschreitungen bei grossen Bauprojekten in den letzten Jahren für notwendig, das Funktionieren des Dreirollenmodells grundsätzlich zu überprüfen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Kompetenzen des Kantons im Bereich des Baumanagements zu stärken. Weiter erwarten die Oberaufsichtskommissionen, dass sie künftig regelmässig über den Ablauf von Bauprojekten grosser Tragweite informiert werden.
Die den Kommissionen vorgelegte, prognostizierte und markant tiefere Auslastung im Jahr 2024 überrascht zudem. Auch in diesem Zusammenhang werden die Kommissionen die Entwicklung weiter beobachten.
Vom Ratschlag zur Sanierung und Modernisierung: Das Projekt wurde immer teurer
Während das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) in der Bauphase informierte, dass diese planmässig voranschreite und Kosten und Termine auf Kurs seien, musste die Finanzkommission (FKom) jedoch mehrfach über Erhöhungen der Ausgabenbewilligung entscheiden, womit die Kosten um rund 23.7 Mio. Franken auf 131.5 Mio. Franken stiegen. Die Erhöhungen wurden als alternativlos dargestellt, so dass deren Bewilligung unumgänglich war. Schliesslich legte der Regierungsrat im Jahr 2022 dem Grossen Rat einen weiteren Ratschlag in Höhe von 7.5 Mio. Franken für zusätzliche Modernisierungsmassnahmen vor (22.0869.01), um die Erkenntnisse aus dem Betrieb umzusetzen.
Keine klare Vision für die Halle und nur vages Bild der Marktsituation
Die beiden Kommissionen nehmen zur Kenntnis, dass trotz entsprechender Forderungen der damalig vorberatenden Kommissionen vor Baurealisierung zu wenig in die konzeptionelle Einbettung investiert und auch zu wenig ausführliche Grundlagen zur Verfügung gestellt wurden.
Dominanz des BVD: Städtebauliche Aspekte vor Praxiswissen
Von den drei Akteuren des Dreirollenmodells, bestehend aus Nutzer, Finanzen und Bau, dominierte in jeder Hinsicht das BVD (Hochbauamt). Die Kommissionen müssen einmal mehr feststellen, dass die Nutzerinteressen regelmässig denjenigen der städtebaulichen Aspekte schon ab der Wettbewerbsphase hintangestellt werden. Der Grosse Rat gewährt Kredite jedoch primär für die Funktionalität und den Zweck eines Gebäudes, nicht für dessen Ästhetik. Dass dies im Dreirollenmodell anders gehandhabt wird, ist den Kommissionen völlig unverständlich. Die Kommissionen erwarten von der Regierung eine Umkehr dieser Priorisierung.
Ungenügende Einbindung der Leitung der St. Jakobshalle
Die Leitung der St. Jakobshalle kennt die Bedürfnisse des Betriebes sowie die Voraussetzungen für ein gutes Funktionieren am besten und war in die Projektrealisierung eingebunden. Ob ihre Positionierung in der Bauorganisation aber genügend war, um die Interessen der St. Jakobshalle als Multi-Eventhalle massgeblich einbringen und durchsetzen zu können, bleibt fraglich. In den Mängellisten wird mehrfach erwähnt, dass die Leitung der St. Jakobshalle in Entscheide nicht einbezogen oder übergangen wurde. Installationen, die Standard wären, wurden nicht realisiert.
Nachlässigkeit und mangelnde Aufsicht
Ob der Leitung der St. Jakobshalle andererseits genügend Möglichkeiten und Ressourcen zur Verfügung standen, um die Anforderungen an eine derartige Institution für Konzerte und den Breitensport genügend einbringen zu können, ist fraglich. Immerhin gilt festzuhalten, dass die Leitung der St. Jakobshalle das Architekturbuch unterschrieb, ohne dieses vollständig und im Detail gelesen zu haben. Damit wurde ein Teil der Verantwortung klar nicht wahrgenommen. Die Unterzeichnung eines projektrelevanten Dokumentes ohne vorgängige Prüfung stellt eine grobe Nachlässigkeit dar und schmälert Mitwirkungsmöglichkeiten. Da die Leitung der St. Jakobshalle direkt dem Vorsteher des ED unterstellt war, wäre es dessen Aufgabe gewesen, diese Handlungen zu kontrollieren, die Leitung zu beaufsichtigen und Ressourcen sicherzustellen.
Substanzielle Mängel noch immer nicht behoben
Es ist nach Ansicht der beiden Oberaufsichtskommissionen für den Betrieb der St. Jakobshalle essenziell, dass sie konkurrenzfähig ist und den Veranstaltern mindestens gleich gute Konditionen bieten kann, wie dies andere Event- und Sporthallen tun. In Bezug auf diverse Mängel und Optimierungsmassnahmen ist dies weiterhin nicht der Fall. So können zum Beispiel im Catering-Bereich keine Würste oder Pommes Frites frisch zubereitet werden. Um abschliessend definieren zu können, was Veranstalter der St. Jakobshalle brauchen, wäre eine Befragung dieser Kreise erforderlich. Die Kommissionen müssen deshalb konstatieren, dass noch immer Mängel bestehen, deren Behebung nicht geplant sind, obwohl sie von der St. Jakobshalle und Mietern gefordert wurden und Standard wären.