Finanzkommission stimmt mit Änderungen dem Budget 2026 des Kantons Basel-Stadt zu
MedienmitteilungGrosser Rat
Das vom Regierungsrat vorgelegte Budget 2026 ging ursprünglich von einem Überschuss von 3.5 Mio. Franken aus. Ein Nachtrag des Regierungsrats sowie Anträge der Finanzkommission zur Personalaufstockung bei der Schulsozialarbeit und dem Ausbau der Präventionsangebote gegen Einsamkeit reduzieren den budgetierten Überschuss auf 2.6 Mio. Franken. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das Budget 2026 mit den vorgenommenen Ergänzungen zu genehmigen.
Ausgeglichenes Budget
Der Regierungsrat rechnet 2026 mit einem Betriebsaufwand von 5.7 Mrd. Franken und einem Betriebsertrag von 5.4 Mrd. Franken. Das negative Betriebsergebnis von 277.6 Mio. Franken wird durch ein positives Finanzergebnis von 281.1 Mio. Franken kompensiert, womit ein Überschuss von 3.5 Mio. Franken resultiert. Durch einen Budgetnachtrag des Regierungsrats (0.2 Mio. Franken) und Anträge der Finanzkommission (0.7 Mio. Franken) reduziert sich der budgetierte Überschuss auf 2.6 Mio. Franken.
Die Investitionen steigen auf 545.6 Mio. Franken und sind um 42.7 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Der Kanton kann die Investitionen zu 47.3% selbst finanzieren. Das Nettovermögen wandelt sich dadurch zu einer Nettoschuld über 143.4 Mio. Franken. Die Nettoschuldenquote bleibt mit 0.2‰ deutlich unter der Vorgabe der Schuldenbremse von 6.5‰.
Höhere wiederkehrende Kosten – nachhaltig höhere Steuererträge
Das vorgesehene Massnahmenpaket zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (+17 Mio.), der höhere Globalbeitrag an die Universität (+12 Mio.), höhere Fallzahlen und Kosten für Unterbringungen in der Migration (+12 Mio.), das Globalbudget Öffentlicher Verkehr (+9 Mio.), die Tagesbetreuung an Schulen (+8 Mio.), der Kantonsbeitrag für die stationären Spitalbehandlungen (+7 Mio.) und der beabsichtigte Teuerungsausgleich auf Löhnen und Staatsbeiträgen (+7 Mio.) führen zu höheren Ausgaben. Die erwarteten Steuereinnahmen aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung sind mit grosser Unsicherheit behaftet und werden auf 400 Mio. Franken geschätzt. Gleichzeitig erfolgt die Einlage in die Fonds des Standortpakets über 400 Mio. Franken, womit der Effekt saldoneutral ist.
Die Ertragslage verbessert sich durch steigende Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen (Einkommensteuern +14 Mio., Vermögenssteuern +21 Mio.) und einem höheren Anteil an der direkten Bundessteuer (+51 Mio.). Die Steuereinnahmen bei den juristischen Personen werden (-8 Mio.) tiefer budgetiert.
Anträge der Finanzkommission führen zu Budgetanpassungen
Im Rahmen der Beratung hat die Finanzkommission beschlossen, zwei Änderungen am Budgetantrag vorzunehmen:
Bei der Schulsozialarbeit macht die Finanzkommission einen Mangel an personellen Ressourcen aus. Gemäss Kinderschutz Schweiz ist pro 600 Kinder eine Vollzeitstelle vorzusehen. Diese Quote wird nicht erreicht, weswegen die Finanzkommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen den Headcount bei den Volksschulen um 3.0 Stellen aufstocken will. Dafür hat sie den Personalaufwand des Erziehungsdepartements um 512'000 Franken erhöht.
Einsamkeit nimmt als gesellschaftliches und gesundheitliches Problem zu. Bei den Freiwilligen-Projekten gegen Einsamkeit sieht die Finanzkommission deshalb eine grosse Hebelwirkung, weswegen sie mehr Mittel dafür vorsieht. Sie beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Erhöhung des Sach- und Betriebsaufwands im Präsidialdepartement um 180’000 Franken.
Eine Kommissionsminderheit zeigt sich besorgt über die im Finanzplan ausgewiesenen Defizite. Sie beantragt den Betriebsaufwand um das im Finanzplan für das Jahr 2027 ausgewiesene Defizit von 19 Mio. Franken zu kürzen. Damit wollte die Kommissionsminderheit ein Signal setzen, um das Ausgabenwachstum zu dämpfen. Die Kommissionsmehrheit führt das ausgeglichene Budget auf die Steuersenkungen der letzten Jahre zurück und möchte das Budget des nächsten Jahres abwarten. Die Finanzkommission lehnte den Kürzungsantrag um 19 Mio. Franken mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.
Arbeitgeberattraktivität und Lohnmassnahmenpaket
Zur Bewältigung des Fachkräftemangels, der Altersstruktur in der Verwaltung und des Unterbestands bei der Kantonspolizei legt der Regierungsrat ein Lohnmassnahmenpaket vor. Dieses befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Ziel ist es, die Löhne insbesondere in den unteren Erfahrungsstufen an den schweizweiten Durchschnitt anzugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu verbessern. Das Paket führt zu jährlichen Mehrkosten von 20.6 Mio. Franken. Die vorgestellten Anpassungen erachtet die Finanzkommission aus finanzieller Sicht nachvollzieh- und tragbar. Sie könnten dazu beitragen, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu stärken.
Basler Standortpaket
Die Finanzkommission nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Basler Standortpaket ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Standortattraktivität geschaffen wurde. Sie begrüsst, dass die Mittel aus der OECD-Mindestbesteuerung zielgerichtet eingesetzt werden und mit den beiden Fonds für Innovation sowie Gesellschaft und Umwelt ein ausgewogenes Konzept zwischen Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung verfolgt wird.
Aus finanzpolitischer Sicht anerkennt die Kommission die Angemessenheit der im Budget vorgesehenen Äufnung von 400 Mio. Franken. Sie weist darauf hin, dass der Vollzug erst anläuft und die konkreten Wirkungen noch nicht absehbar sind. Sie erachtet es als sinnvoll, den rechtlich möglichen Rahmen (150 Mio. bis 500 Mio. Fr.) nicht vollständig auszuschöpfen.
Programm Pharos bereits mit leichter Verzögerung
Das IT-Transformationsprogramm Pharos zielt auf die Neuregelung der IT-Governance, die Zentralisierung der Basisdienste sowie die Neuausrichtung der IT BS. Die Finanzkommission stellt fest, dass die Governance zwar formell verabschiedet, die Akzeptanz in den Departementen aber noch nicht überall gleich gegeben ist. Trotz frühem Projektstadium zeigen einzelne Bereiche bereits Verzögerungen, was die Finanzkommission als besorgniserregend beurteilt.
Lösung für die IT der Gerichte
Die Finanzkommission befasste sich, wie schon im Bericht zur Rechnung 2024, erneut mit der IT der Gerichte. So stand bisher die vollständige Integration («all in») oder eine vollständige Eigenständigkeit («all out») zur Diskussion. Im Rahmen der Beratung zum Budget 2026 wurde eine dritte Variante «hybride Lösung» aufgeworfen. Diese würde den Anforderungen der Gerichte an Datenschutz, Reaktionszeiten und Systemautonomie besser entsprechen. Die Finanzkommission begrüsst, dass sich die Gerichte und der Regierungsrat auf eine gemeinsame Lösung zubewegen, welche den besonderen Anforderungen der Justiz an Datenschutz, Verfügbarkeit und Eigenständigkeit Rechnung trägt.
Steigende Gesundheitskosten und ungedeckte Kosten bei den Pflegeheimen
Die Kosten der Gesundheitsversorgung steigen 2026 um 3.9% (21.7 Mio. Fr.) gegenüber dem Vorjahresbudget und liegen klar über dem Wachstumspfad von 1.5%. Ursache sind vor allem Teuerung und Fachkräftemangel, die zu höheren Tarifen führen.
Viele Pflegeheime befinden sich in einer angespannten finanziellen Lage. Im Rechnungsjahr 2024 wiesen rund zwei Drittel einen Verlust aus. Zur Sicherung des Versorgungsangebots sind daher mit dem neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag ab 2026 Tariferhöhungen in zwei Schritten vorgesehen, die es Pflegeheimen erlauben sollte, kostendeckend zu wirtschaften. Dadurch steigen die kantonalen Beiträge an die Pflegeheimtaxen um 5.6 Mio. Franken im Jahr 2026 und um 1.4 Mio. Franken im Jahr 2027.
Vielzahl von Projekten im Justiz- und Sicherheitsdepartement
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat die Herausforderung der zurzeit parallel laufenden rund 50 Projekte erkannt und die Projektmanagementstruktur angepasst. Im Rahmen der Zusammenführung zweier Stabsbereiche wurde ein neues Ressort gebildet, welches Schlüsselprojekte steuern und koordinieren wird.
Die Finanzkommission anerkennt, dass viele der Projekte auf exogene Faktoren zurückgehen, und begrüsst die ergriffenen Massnahmen. Ob die Anpassungen ausreichen, um die Vielzahl an Projekten fristgerecht umzusetzen, bleibt abzuwarten.
IWB passt Kaderreglement und Fernwärmetarife an
Die variablen Vergütungen der Kaderangestellten der IWB wurden von bisher 40'000 auf 70'000 Franken erhöht. Für den CEO und die Geschäftsleitung können zusätzlich bis zu 15% des Jahresgrundlohns als variable Vergütung vorgesehen werden. Ziel der Anpassung ist die Wettbewerbsfähigkeit bei der Rekrutierung und Bindung von Führungskräften zu stärken. Aus Sicht der Finanzkommission ist dies nachvollziehbar, die geplante Ausweitung der variablen Vergütung aber für ein öffentlich-rechtliches Unternehmen kritisch zu beurteilen.