Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit 2024: Die GPK richtet 97 Feststellungen, Empfehlungen und Forderungen an den Regierungsrat und den Gerichtsrat
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat im vergangenen Jahr verschiedene Bereiche der Arbeit von Regierung, Verwaltung und Justiz durchleuchtet. In ihrem Bericht stellt sie fest, dass die Regierung wichtige Legislaturziele wie die Erhöhung der Sek II-Abschlüsse nicht erreicht hat. Die Kommission moniert ausserdem die fehlerhafte Verrechnung von Zinsen auf Steuerguthaben und nimmt Stellung zum geplanten Gang der Kantonsverwaltung in die Microsoft-Cloud. Ferner zeigt sich die GPK über die Stellensituation bei der Staatsanwaltschaft besorgt. Befriedigt ist sie hingegen darüber, dass die von ihr geforderte Zentralisierung der IT aufgegleist wurde.
Die GPK stellt vorab fest, dass Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden auch im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet haben, wofür ihnen die Kommission dankt. Die GPK stellt jedoch auch Handlungsbedarf fest. Insgesamt richtet sie in ihrem Rechenschafts- und Jahresbericht für das Jahr 2024 15 Feststellungen, 59 Empfehlungen und 23 Forderungen an den Regierungsrat.
Legislaturziele und -schwerpunkte: Regierung soll Massnahmen und Antworten nachliefern
Die Regierung ist der letztjährigen Erwartung der GPK nachgekommen, in ihrem Jahresbericht zu begründen, warum bestimmte Ziele der Legislatur 2021–2025 nicht oder nur teilweise erreicht wurden. So stellt die GPK mit Besorgnis fest, dass die Erhöhung der Sek II-Abschlüsse bei Jugendlichen während der letzten vier Jahre nicht erreicht werden konnte. Die Abschlussquote lag bei 84.5 Prozent und verfehlte somit die anvisierten 95 Prozent deutlich. Entsprechend empfiehlt die GPK, der Erhöhung der Abschlüsse auf Sekundarstufe II in der neuen Legislatur hohe Priorität einzuräumen. Zudem erwartet sie vom Regierungsrat eine Erklärung, warum vorgesehene Massnahmen bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung für Berufsgruppen sowie Personen mit unzureichender oder fehlender Bildung nicht umgesetzt worden sind.
In Bezug auf die Bilanzierung der Schwerpunkte der Legislatur 2021–2025 hat die GPK weitere Erwartungen formuliert. So soll eine Strategie entwickelt werden, die zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der jüngeren Generation und ihrer Resilienz beiträgt. Weiter fordert sie eine Analyse zum Stand der Digitalisierung der Basler Kantonsverwaltung im interkantonalen Vergleich. Und schliesslich soll der Regierungsrat die Herausforderungen im Bereich des Baustoff-Recyclings und zur Reduktion des Energieverbrauches des bestehenden Gebäudeparks aufzeigen.
In Hinblick auf den neuen Legislaturplan 2025–2029 fordert die GPK, dass die Legislaturziele durch die Auswahl geeigneter Indikatoren klar definiert werden und Erfolg sowie Misserfolg der getroffenen Massnahmen messbar gemacht werden. Zudem soll im Jahresbericht offengelegt werden, sollten sich Massnahmen verzögern.
Zentralisierung der kantonalen Informatik aufgegleist
Im Rahmen ihres letztjährigen Berichts hat die GPK eine Kommissionsmotion betreffend die zentrale Verantwortlichkeit der kantonalen Informatik eingereicht. Eine der zentralen Forderungen der GPK umfasste, dass IT BS mehr Kompetenzen bis hin zu einem direkten departementsübergreifenden Weisungsrecht erhalten soll. In der Beantwortung der GPK-Motion hielt die Regierung fest, dass mit dem Projekt «Pharos» die notwendigen Schritte für die Stärkung und Klärung der gesamtkantonalen IT-Governance initiiert worden seien. In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat entschieden, dass die IT-Basis-Dienste zentralisiert werden und die Fachanwendungen in der Verantwortung der Departemente verbleiben. Die GPK begrüsst, dass der Regierungsrat ihren Empfehlungen zur Zentralisierung der IT folgt.
Microsoft-Cloud: Restrisiken sollen klar definiert werden
Diesen Frühling hat der Regierungsrat bekanntgegeben, dass die Kantonale Verwaltung die cloudbasierten Services «Microsoft 365» für die Informatik einsetzen wird. In Kenntnis der kritischen Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten zum geplanten Gang in die Cloud von Microsoft 365 hat die GPK den Regierungsrat um eine Stellungnahme gebeten. Er erklärte, dass die Datenhaltung in der Schweiz erfolge und der Datenschutz gewahrt bleibe. Bezüglich Sicherheit und Datenschutz verwies der Regierungsrat darauf, dass sich mit Microsoft 365 der Schutz der vier zentralen Schutzziele (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Nachvollziehbarkeit) verbessere. Die Restrisiken (Governance, fehlerhafte Handhabung, technische Abhängigkeiten) sollen hingegen mit organisatorischen und technischen Massnahmen minimiert werden. Diesbezüglich erwartet die GPK, dass der Regierungsrat klar definiert, was die Übernahme von Restrisiken bedeutet. Zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Zugriffs durch eine US-Behörde auf Basis des Cloud Acts hat die Regierung ein Gutachten bei einer amerikanischen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, die dieses Risiko als sehr gering einschätzt. Ferner ist laut Regierungsrat eine Exit- und Backup-Strategie geplant. Die GPK stellt fest, dass nach Einschätzung des Regierungsrats die US-amerikanische Regierung innerhalb des eigenen Rechtsrahmens handeln wird. Die GPK nimmt die Ausführung des Regierungsrats zur Kenntnis und erwartet, dass regelmässige Risk-Assessments durchgeführt und wenn nötig Korrekturmassnahmen ergriffen werden.
Fehler bei der Verrechnung von Zinsen auf Steuerguthaben
Aus der Bevölkerung wurde die GPK wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass auf den Konten der Steuerpflichtigen Zinsen falsch verrechnet wurden, obwohl genügend Vorauszahlungen getätigt wurden. In der Folge bat die GPK das Finanzdepartement um eine Stellungnahme und erteilte der Finanzkontrolle den Auftrag, zu prüfen, ob die Korrekturen und Umbuchungen rechtmässig erfolgt sind. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass der Systemfehler, der dazu führte, dass gewisse Steuerguthaben für die Zinsberechnung erst im übernächsten Jahr berücksichtigt worden sind, bereinigt wurde. Die notwendigen Korrekturen seien abgeschlossen und die betroffenen Steuerpflichtigen seien ab einer Korrektur von über zehn Franken benachrichtigt worden. Die GPK empfiehlt, dass der Kanton Basel-Stadt sich erstens dem Software-Standard der anderen Kantone anpasst und zweitens die provisorische Rechnungsstellung prüft.
Kunstmuseum: Steuerungsausschuss zur Verbesserung der Geschäftsführung
Im August 2024 kam es beim Kunstmuseum zu einer Budgetüberschreitung, weil die Drittmittel für das Jahr 2024 nicht im erhofften Masse gesichert werden konnten. Dabei zeigte sich auch, dass die museumsinternen Finanzplanungs- und Controlling-Prozesse ungenügend waren. Zur Vermeidung von weiteren Budgetüberschreitungen prüfte die Museumsleitung die Strukturen und Prozesse und leitete Massnahmen zur Einsparung sowie zur Steigerung der Einnahmen ein. Der Departementsvorsteher sah es zudem notwendig, einen Steuerungsausschuss einzusetzen, der die Umsetzung dieser Prozesse steuert. Die GPK erwartet, dass der Steuerungsausschuss die Reorganisation des Kunstmuseums Basel wie vorgesehen bis Ende 2026 vollzieht und der ordentliche Betrieb anschliessend mit den regulären Personalressourcen sichergestellt wird.
Überprüfung der Stellensituation bei der Staatsanwaltschaft gefordert
Die Ausgliederung der Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft stellt für deren Organisation eine grosse Herausforderung dar. Die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft kam in ihrem Bericht vom 4. Juni 2024 zum Schluss, dass mehrere Abteilungen der Staatsanwaltschaft strukturell überlastet seien und damit zu rechnen sei, dass die Belastung noch zunehmen wird. Die anstehende Reorganisation der Strafverfolgung wird zusätzliche Ressourcen in Anspruch nehmen. Der GPK ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft gestärkt aus dieser Reorganisation hervorgeht. Aus diesem Grund fordert die GPK, dass der Regierungsrat im Rahmen der Reorganisation die Ressourcen der Staatsanwaltschaft sowie die Kompetenzen der Aufsicht überprüft.