JSSK will mit deutlicher Gebührensenkung die Einbürgerungen in Basel-Stadt erleichtern
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates ist der Ansicht, dass hohe Gebühren kein Grund sein dürfen, um Menschen von der Teilnahme an der Demokratie auszuschliessen. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Gebühren für die Einbürgerungsverfahren im Kanton Basel-Stadt deutlich zu senken, indem die kantonalen Gebühren gestrichen werden. Unter 25-Jährige sowie Menschen mit tiefem Einkommen sollen auch von den kommunalen Gebühren entlastet werden. Die Einbürgerungsvoraussetzungen bleiben dabei unverändert.
Heute sind im Kanton Basel-Stadt Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr von den Kantons- und Gemeindegebühren für Einbürgerungen befreit. 2022 überwies der Grosse Rat die Motion Mahir Kabakci, welche den Erlass von Gebühren der Einbürgerungsverfahren für Menschen unter 25 Jahren fordert. Sie hat das Ziel, den Anteil der Stimmberechtigten in Basel-Stadt durch die Senkung der finanziellen Hürde langfristig zu erhöhen.
Dass politische Mitsprache die Einbürgerung voraussetzen soll, hat die Stimmbevölkerung im November 2024 durch die Ablehnung des kantonalen Ausländerstimmrechts bestätigt. Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet es die JSSK als zielführend, den Weg zur Einbürgerung durch eine deutliche Senkung der finanziellen Hürde für alle Gesuchstellenden zu erleichtern.
Gemeinden bleiben bei Gebühren autonom
Der von der Kommission erarbeitete Kompromiss und Antrag an den Grossen Rat (11:1 Stimmen) verzichtet vollständig auf kantonale Gebühren, belässt die Gebührenhoheit kommunal aber bei den Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen und respektiert damit die Gemeindeautonomie. Neu entfällt für die kantonale Verwaltung der Rechnungsstellungsprozess für die kantonalen Gebühren, dies führt zu einer administrativen Entlastung und Vereinfachung des Prozesses.
Streichung der kantonalen Gebühren
Für Gesuchstellende bedeutet die Streichung der kantonalen Gebühren, dass sie nebst der Bundesgebühr nur noch eine kommunale Gebühr bezahlen müssen. Für eine Einzelperson über 25 Jahren würde eine Einbürgerung in Basel neu total 1'050 Franken (bisher 1'900 Fr.) kosten, in Riehen 1'800 Franken (bisher 2'650 Fr.) und in Bettingen 1'500 Franken (bisher 2'350 Fr.)
Gebührenentlastung für unter 25-Jährige und Menschen mit tiefem Einkommen
Vollständig umgesetzt wird die Motion Mahir Kabakci. Für Menschen unter 25 Jahren entfallen demnach auch die kommunalen Gebühren, womit sie maximal noch 100 Franken für die Einbürgerung bezahlen. Weiter sollen gemäss JSSK-Vorschlag auch Menschen mit tiefem Einkommen, die Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen beziehen, neu von einer sozialpolitisch motivierten Abfederung bei den kommunalen Gebühren profitieren. Die Bundesgebühr und Kosten für allfällige Dokumente müssen die Gesuchstellenden weiterhin selbst tragen, die Kosten für die kommunalen Gebührenbefreiungen übernimmt hingegen der Kanton.
Schätzung der finanziellen Auswirkungen
Bei gleichbleibenden Gesuchszahlen ist mit Kosten von rund 1 Million Franken pro Jahr für den Kanton zu rechnen, bei steigenden Gesuchszahlen erhöhen sich die Kosten entsprechend.