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Verkauf der Basler Personenschifffahrt AG (BPG) findet in der Wirtschafts- und Abgabekommission eine knappe Mehrheit

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der vom Regierungsrat angestrebte Verkauf der Basler Personenschifffahrt AG (BPG) an die Basler United Waterways AG vermag nur einen Teil der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates zu überzeugen. Die 6:5-Kommissionsmehrheit befürwortet die für den Verkauf notwendige Umwidmung der Aktien der BPG ins Finanzvermögen. Die Kommissionsminderheit hingegen lehnt die Privatisierung der BPG ab und beantragt dem Grossen Rat stattdessen die Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der BPG inkl. einer deutlichen Erhöhung des Betriebsbeitrags.

Da Ende 2025 die aktuelle Leistungsvereinbarung des Kantons mit der BPG ausläuft, ist für die Fortführung der BPG eine neue Grundlage erforderlich. Mit dem Ratschlag Nr. 25.0345.01 beantragt der Regierungsrat keinen neuen Betriebsbeitrag, sondern die Umwidmung der Aktien der BPG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen, damit die BPG an die auf Services rund um den Betrieb von Personenflussschiffen spezialisierte Basler Firma United Waterways verkauft werden kann. 

United Waterways hat dem Kanton angeboten, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Floating Venues AG 100% des Aktienkapitals der BPG zu übernehmen. Kaufgegenstand wären die Aktien der BPG und damit sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte im Eigentum der BPG per Stichtag 31. Dezember 2025, inklusive der Fahrgastschiffe der BPG. Gleichzeitig würden auch alle zum Stichtag 31. Dezember 2025 bestehenden Forderungen an die BPG sowie sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anstellungs-, Lieferanten-, Service- oder sonstigen Verträge übernommen. Der Kaufpreis für die BPG beträgt 250'000 Franken.

Die Kommission hat sich im Rahmen der Beratung intensiv mit den Chancen und Risiken einer Veräusserung der BPG befasst und mit United Waterways ein Hearing abgehalten. Nach eingehender Diskussion hat sich gezeigt, dass die Option Verkauf der BPG nur einen Teil der Kommission überzeugen konnte. 

Kommissionsmehrheit betont die Chancen für ein attraktives Schifffahrtangebot

Die Kommissionsmehrheit schätzt die Chancen für die BPG und für die Gewährleistung eines attraktiven Personenschifffahrtangebots in und rund um Basel als höher ein, wenn die BPG veräussert wird, als wenn die BPG im Eigentum des Kantons verbleibt. Mit der Erfahrung, die in der United Waterways-Gruppe vorhanden ist, den möglichen Skaleneffekten und den sich bietenden Synergien wird erwartet, dass die BPG in Zukunft ein ausgebautes ganzjähriges und vielfältiges Angebot an den Markt bringen könne. Zugleich falle mit dem Verkauf eine grosse finanzielle Belastung für den Kanton weg. Neben dem Betriebsbeitrag und den Rekapitalisierungsmassnahmen müsste der Kanton in Zukunft keine weiteren hohen Investitionen in die Schiffe sowie in die landseitige Infrastruktur vorsehen. 

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sieht der Vertrag zwischen dem Kanton und United Waterways ausreichende Sicherheiten vor. So könnte der Kanton die BPG während den nächsten 12 Jahren zurückkaufen, sollte es United Waterways nicht gelingen, das vereinbarte Mindestangebot aufrecht zu erhalten. Ebenfalls gesichert ist, dass United Waterways die MS Rhystärn während der Dauer der Betriebsgarantie nicht ohne Zustimmung des Kantons verkaufen darf. 

Kommissionsminderheit erachtet Sicherheiten als ungenügend und beantragt 6,5 Mio. Franken bis 2030

Die Kommissionsminderheit hingegen erachtet die vereinbarten Sicherheiten als ungenügend und die vorgeschlagene Privatisierung als grundsätzlich problematisch. Bei einem Verkauf der BPG sei weder ein niederschwelliges Angebot gesichert, noch seien die Sicherheiten für das Personal ausreichend gewichtet worden. Der Kanton verkaufe für einen sehr niedrigen Preis von 250'000 Franken ein wichtiges Asset und eine öffentliche Institution und würde damit die Möglichkeit aus der Hand geben, die BPG selbst weiterzuentwickeln und damit die Standortattraktivität langfristig positiv zu beeinflussen. Für eine langfristige Sicherstellung eines breiten Angebots und einer für alle zugänglichen Personenschifffahrt lehnt die Kommissionsminderheit die Umwidmung der Aktien zwecks Veräusserung der BPG ab. Stattdessen beantragt die Kommissionsminderheit die Erneuerung der Leistungsvereinbarung für die kommenden fünf Jahre sowie die lange aufgeschobene Erhöhung des Betriebsbeitrags und die Vornahme der notwendigen Kapitalerhöhung. Insgesamt beantragt die Kommissionsminderheit dem Grossen Rat für ein gesichertes Weiterbestehen der BPG Ausgaben in der Höhe von 6.5 Mio. Franken für die Jahre 2026 bis 2030 zu genehmigen.

Weitere Auskünfte

Andrea Elisabeth Knellwolf

Für die Kommissionsmehrheit, Präsidentin der WAK

Pascal Pfister

Für die Kommissionsminderheit, Vizepräsident der WAK