Vorschau auf die Grossratssitzung vom 14. und 21. Mai 2025
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat beschliesst in der Maisitzung über die Volksinitiative «1% gegen globale Armut». Die vorberatende Kommission legt einen Gegenvorschlag vor, der die internationale Zusammenarbeit deutlich stärker ausbauen will als der Regierungsrat. Weiter geht es um Projektierungsgelder für die neue Margarethenbrücke.
Initiative «1% gegen globale Armut»
Basel-Stadt gibt heute jährlich 4,4 Mio. Franken für die internationale Zusammenarbeit aus. Der Betrag umfasst neben Projekten der Entwicklungszusammenarbeit auch soziale Partnerschaften wie jene mit Abidjan, Staatsbeiträge für das Swiss TPH und Swisspeace sowie Stipendien für Studierende aus Entwicklungsländern.
Die Volksinitiative «1% gegen globale Armut» fordert, dass künftig jährlich zwischen 0,3 und 1 Prozent der kantonalen Steuererträge in die internationale Zusammenarbeit fliessen. Das ergäbe einen jährlichen Betrag zwischen 8,5 Mio. und knapp 28 Mio. Franken. Der Regierungsrat begrüsst einen Ausbau des kantonalen Engagements, Beträge von bis zu dieser Höhe hält er in der Finanzplanung aber nicht für verantwortbar. Sein Gegenvorschlag sieht ein neues Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) vor. Anstelle eines prozentualen Anteils an den Steuererträgen soll der Grosse Rat alle vier Jahre einen Rahmenkredit beschliessen. Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit sollen schrittweise auf 8 Mio. Franken erhöht werden, für 2026-2029 beantragt der Regierungsrat total 25 Mio. Franken.
Die Regiokommission legt mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung einen abgeänderten Gegenvorschlag vor. Sie möchte im Gesetz einen Richtwert verankern und beantragt, dass sich die kantonalen Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit an 0.7 % der Steuererträge natürlicher und juristischer Personen orientieren und diesen Betrag nicht überschreiten dürfen. Für schlechte Finanzjahre soll eine Ausnahmeklausel gelten, wie dies auch die Initiative vorsieht, die Ausgaben sollen aber 0.3 % der Steuererträge nicht unterschreiten dürfen. Für 2026-2029 beantragt die Kommissionsmehrheit 47,8 Mio. Franken.
Projektierung neue Margarethenbrücke
Die Margarethenbrücke beim Bahnhof SBB muss aufgrund ihres Alters und Zustands in den 2030er Jahren ersetzt werden. Die Brücke gehört den SBB und der Bund finanziert lediglich einen gleichwertigen Brückenersatz. Der Regierungsrat will jedoch zusätzliche Anforderungen einbringen, um die kantonalen Interessen bei der Neugestaltung des Stadtraums rund um den Bahnhof SBB zu wahren. So soll eine Tramhaltestelle auf der Brücke ein direktes Umsteigen auf die Züge ermöglichen. Zudem sollen auf der neuen Brücke sichere und komfortable Veloverbindungen und unter der Brücke zusätzliche Veloabstellplätze erstellt werden. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen muss sich der Kanton an den Projektierungsarbeiten – und später auch am Bau der neuen Brücke – finanziell beteiligen. Der Regierungsrat beantragt für die Projektierung 8,9 Mio. Franken. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) stimmt der Ausgabe einstimmig zu.
Rückweisung städteübergreifende Mobilitäts-App
Den Ratschlag zum Aufbau einer gemeinsamen Mobilitätsplattform der drei Städte Basel, Bern und Zürich will die UVEK an den Regierungsrat zurückweisen. Dies, weil das Projekt «mobility as a service» aus Kostengründen vorerst nicht weiterverfolgt wird. Es sah vor, dass Nutzerinnen und Nutzer über eine App alle Mobilitätsangebote finden, buchen und bezahlen können – vom Leihvelo über Carsharing bis zu Tram und Bahn. Der Regierungsrat hatte für das Projekt gut 5 Mio. Franken aus dem Mobilitätsfonds beantragt. Die UVEK bedauert, dass keine gemeinsame Plattform zustande kommt und wünscht, dass die einzelnen Projektteile wie multimodale Angebote und Tarife, Mobilitätshubs und gemeinsame Signalisation weiterverfolgt werden. Eine UVEK-Minderheit wollte die Umsetzung einzelner Elemente im Rahmen des vorliegenden Ratschlags vorantreiben, eine 7:4-Mehrheit (1 Enthaltung) erachtet eine Rückweisung als richtig.
Weiteres
Der Grosse Rat beschliesst über die rechtliche Zulässigkeit und das weitere Vorgehen zu zwei Volksinitiativen. Die «Sammlungszentrum-Initiative» will, dass der Kanton das Rundhofgebäude von der Messe Basel kauft und darin Depots und Werkstätten für das Historische Museum, das Staatsarchiv und die Universitätsbibliothek einrichtet. Dadurch soll die Grünfläche auf der Hebelschanze gerettet werden, wo ein Neubau für den Sonderbestand der Universitätsbibliothek geplant ist. Da das Rundhofgebäude im Baurecht der MCH Group gehört, will der Regierungsrat die Initiative als nur teilweise zulässig erklären. Die «Klybeckinsel-Initiative», die eine Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel fordert, erachtet der Regierungsrat als zulässig. Er möchte beide Initiativen zur näheren Abklärung überwiesen erhalten.
Weiter liegen zwei Petitionen vor. Die Erfüllung der Petition «Für einen sicheren Schulweg und direkten Spielplatzzugang im Lysbüchel-Süd» sieht die Petitionskommission auf gutem Weg. Zur Petition «Stoppt den Parkplatzabbau ohne Alternativen!» formuliert sie Vorschläge zuhanden der Regierung, darunter den Ausbau der Kommunikation.
Die Regiokommission präsentiert ihren Bericht zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Legislatur 2021-2025.
Parlamentarische Vorstösse
Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich eine neue Motion, die eine umfassende Hitzeschutzstrategie für Schulen fordert. Eine weitere Motion fordert, dass die Verbesserungsmassnahmen im Gebiet Dreirosenanlage, die rund um den Bau des mittlerweile abgelehnten Rheintunnels geplant wurden, rasch umgesetzt werden. Es geht unter anderem um Ersatzgrünfläche am Rheinufer. Unter den Anzügen findet sich die Anregung, eine Task-Force zur Bekämpfung von Antisemitismus zu schaffen.
Schliesslich liegen Regierungsantworten auf bereits überwiesene Vorstösse vor. Darunter findet sich die Motion, die fordert, dass in Basel-Stadt lebende Personen höchstens 10% ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen und die Differenz zu einer höheren Prämie vom Kanton übernommen wird. Der Regierungsrat beantragt eine Überweisung als Anzug.