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Eine deutliche Mehrheit der JSSK empfiehlt die kantonale «Anti-Chaoten-Initiative» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) beantragt dem Grossen Rat, die Anti-Chaoten-Initiative» zur Ablehnung zu empfehlen und der Stimmbevölkerung ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Kommission folgt damit der Haltung des Regierungsrats. Die Initiative will rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Demonstrationen sanktionieren.

Die mit 3'023 gültigen Unterschriften zustande gekommene, unformulierte kantonale Volksinitiative «JA zur Durchsetzung von Recht und Ordnung – NEIN zum Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)» fordert vom Kanton Basel-Stadt Massnahmen, um rechtswidriges Verhalten bei Demonstrationen und Kundgebungen zu verhindern und die hohe Anzahl unbewilligter Demonstrationen und Kundgebungen zu reduzieren. Zur Erreichung dieser Ziele soll der Regierungsrat ein griffiges Konzept erarbeiten und die Haftbarmachung von Störerinnen und Störern für die verursachten Polizeikosten und Schäden regeln. Von den Behörden als zulässig erachtete Spontandemonstrationen und Spontankundgebungen sollen möglich bleiben.

Nach intensiver Diskussion empfiehlt die JSSK mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Mehrheit zweifelt an grundrechtskonformer Umsetzbarkeit

Eine Mehrheit der Kommission befürchtet bei einer Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und teilt die Zweifel der Regierung an der praktischen sowie grundrechtskonformen Umsetzbarkeit der Forderung der Initiative.

Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt auch für spontane oder nicht bewilligte Kundgebungen, sofern sie innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken bleiben. Die Demokratie muss Raum für Demonstrationen als sehr hohes und schützenswertes Gut der Demokratie haben.

Eine pauschale Kostenüberwälzung an Teilnehmende oder an Organisatorinnen und Organisatoren von Demonstrationen und Kundgebungen könnte dazu führen, dass sich diese nicht mehr trauen, von den besagten Grundrechten Gebrauch zu machen. 

Weil das geltende Recht bereits heute differenzierte Möglichkeiten bietet, um individuell zurechenbares und vorwerfbares Verhalten zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich zu sanktionieren und die Kosten einzufordern, bringt die Initiative für die JSSK-Mehrheit keinen Mehrwert.

Minderheit will Auswüchsen nicht tatenlos zusehen 

Eine Minderheit der Kommission kritisiert die zunehmenden Einschränkungen der Bevölkerung infolge der grossen Anzahl insbesondere unbewilligter Demonstrationen und gewaltsamer Ausschreitungen. Mit der Initiative könnte ein Signal an die Bevölkerung und auch an die Polizei ausgesendet werden, den Auswüchsen nicht tatenlos gegenüberzustehen.

Weitere Auskünfte

Hanna Bay, MLaw

Präsidentin JSSK

Dr. David Jenny

Vizepräsident JSSK