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GPK-Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit 2025: Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates richtet 109 Feststellungen, Empfehlungen und Forderungen an den Regierungsrat

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat die Tätigkeit der Regierung, Verwaltung und Justiz durchleuchtet. In ihrem Jahresbericht für das Jahr 2025 stellt die GPK unter anderem Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität fest und zeigt sich besorgt über den hohen Anteil externer Fachkräfte bei IT BS. Ausserdem moniert sie die hohen Krankheitsausfälle bei Lehrpersonen und die mangelnden Hitzeschutzmassnahmen an den Basler Schulen.

Vorab stellt die GPK fest, dass Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden auch im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet haben, wofür ihnen die Kommission dankt. Die GPK stellt jedoch auch mehrfach Handlungsbedarf fest. Insgesamt richtet sie in ihrem Jahres­bericht für das Jahr 2025 36 Feststellungen, 55 Empfeh­lungen und 18 Forderungen an den Regierungsrat.

Legislaturplan und Messbarkeit von Zielen

Die GPK war irritiert über die Aufmachung des deutlich verkürzten Legislaturplans 2025–2029. Sie begrüsst aber, dass der Regierungsrat seine «Massnahmenpakete» mit konkreteren Zielen ihr gegenüber publik gemacht hat. Dadurch ist ein gewisses Controlling möglich. Die Angaben zu den Massnahmenpaketen sind im Anhang des Berichts einsehbar. Der GPK ist die Messbarkeit der Zielerreichung nach wie vor ein wichtiges Anliegen. Die GPK empfiehlt, die Massnahmenpakete zukünftig gemeinsam mit dem Legislaturplan zu veröffentlichen.

Geldwäscherei und Fassadenbetriebe: Es besteht Handlungsbedarf

Bei gewissen Dienstleistungsbetrieben erscheint es zweifelhaft, ob diese ihren Umsatz in erster Linie in Zusammenhang mit ihrer offiziellen Geschäftstätigkeit erzielen. Die GPK hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, gegen wie viele sogenannte Fassadenbetriebe (z. B. Barbershops oder Nagelstudios) im vergangenen Jahr Verfahren wegen Geldwäscherei eröffnet worden sind. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es ihr nicht zustehe, ohne Vortaten und konkrete Anhaltspunkte präventive Kontrollen durchzuführen. Sie konnte von keiner Verfahrenseröffnung aufgrund von Hinweisen durch die Kantonspolizei im vergangenen Jahr berichten. 

Die GPK erwartet, dass die Staatsanwaltschaft darlegt, wie die Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung von Geldwäscherei in Zusammenhang mit Fassadenbetrieben erfolgt. In diesem Kontext fordert sie auch die Schaffung einer interdisziplinären Struktur mit Beteiligung weiterer Akteure, welche die systematische Erkennung und Verfolgung ermöglicht. 

Hohe Zahl an externen Mitarbeitenden bei IT BS 

Im Jahr 2025 haben bei IT BS insgesamt 172 externe Fachkräfte gearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um einen Anstieg von über 30 Prozent. Laut Angaben des Finanzdepartements (FD) ist dieser Anstieg auf grosse Projekte wie zum Beispiel infra21+ und Pharos zurückzuführen. Allerdings erscheint die Zahl der externen Fachkräfte bei IT BS dennoch hoch und wirft grundsätzliche Fragen auf. Die GPK zeigt sich besorgt über das Ausmass der Abhängigkeit des Kantons von externen Anbietern und Fachkräften und empfiehlt, die externen Dienstleistungen bei IT BS zu überprüfen.

Viele Krankheitsausfälle bei Lehrpersonen und fehlender Hitzeschutz an den Schulen

Im Berichtsjahr setzte sich die GPK schwerpunktmässig mit dem Gesundheitsschutz an den Schulen auseinander. Mit Sorge hat die GPK die hohe Zahl an Krankheitstagen bei den Lehrpersonen zur Kenntnis genommen. Die GPK empfiehlt, mit Unterstützung der Sozialpartner und durch eine anonymisierte Befragung der Lehrpersonen herauszufinden, wo deren besondere Belastungen liegen und wie diese gemindert werden können. Die Kommission beanstandet, dass erkrankte Lehrpersonen teilweise selbst nach einer Stellvertretung suchen müssen. Diese Praxis stimmt weder mit dem Arbeitsgesetz noch den Vorgaben des Erziehungsdepartements (ED) überein.

Auch die zunehmende Zahl an Hitzetagen hat einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen. Das ED sieht sich als Mieter von Immobilien Basel-Stadt nicht in der Lage, bauliche Forderungen zu stellen. Diese Haltung kritisiert die GPK: Als Exekutivorgan ist das ED für den Gesundheitsschutz der Schülerschaft und der Lehrpersonen verantwortlich. Die GPK fordert eine engere interdepartementale Koordination und den politischen Willen, den Hitzeschutz an den Schulstandorten priorisiert voranzutreiben. Für die Schulhäuser sollen wirksame Hitzeschutzmassnahmen ohne Mehrbelastung für die Schulleitung und den Lehrkörper erarbeitet und umgesetzt werden. 

Zunahme bei den Ermessensveranlagungen und Veranlagungsrückständen

Im Bereich der Steuern haben die Ermessenveranlagungen im Jahr 2025 stark zugenommen. Der Regierungsrat begründet dies mit der Aussetzung der Mahnläufe aufgrund der Einführung des Authentifizierungsdiensts der Schweizer Behörden (AGOV), was den Mahnprozess bis 2025 verzögerte. Aus der Bevölkerung wurde die GPK zudem wiederholt auf grössere Rückstände bei den Steuerveranlagungen aufmerksam gemacht. Der Regierungsrat führte gegenüber der GPK aus, dass der Rückstand gegenüber früheren Jahren leicht gesunken sei und in 96 Prozent der Fälle 2025 die Veranlagung innerhalb eines Jahres erfolgte. Dennoch könnten in Einzelfällen sehr lange Wartezeiten auf die Steuerveranlagung zu Unsicherheit und Unmut führen, insbesondere bei Menschen mit geringer Finanzkompetenz und/oder eingeschränkten Mitteln. Die GPK erachtet es als wichtig, den Rückstand bei den Steuerveranlagungen vor der Umstellung auf die Individualbesteuerung abzubauen, da diese zu einem grossen Zusatzaufwand für die Steuerverwaltung führen wird. Sie empfiehlt verstärkte Massnahmen wie automatische Veranlagungen oder das vermehrte Ausnutzen der vielfältigen Möglichkeiten der eingesetzten Software NEST. 

Herausforderungen des Jugendgerichts und Gerichts für fürsorgerische Unterbringung

Sowohl am Jugend- als auch am Gericht für fürsorgerische Unterbringung (FU-Gericht) wurde in den vergangenen Jahren die hohe Arbeitslast beklagt. Beide Gerichte versprechen sich durch eine Entflechtung mehr Synergieeffekte und eine Stärkung ihrer Ressourcen. Das Jugendgericht strebt eine Anbindung an das Strafgericht an, da durch das Zwangsmassnahmengericht bereits eine Schnittstelle vorhanden ist. Im Rahmen ihrer Abklärung erfuhr die GPK, dass beim Jugendgericht gewisse Vorbehalte gegenüber dem Gerichtsrat bestehen. Das Jugendgericht beklagt, dass es nur über das Strafgericht im Gerichtsrat vertreten sei. Dies führe unter anderem dazu, dass der Informationsfluss nicht funktioniere. Die GPK empfiehlt, die institutionelle Einbindung von FU- und Jugendgericht im Gerichtsrat im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu überprüfen, damit diese trotz ihrer geringen Grösse angemessen an Entscheiden des Gerichtsrats partizipieren können. Ferner hält die GPK eine stärkere organisatorische Anbindung des Jugendgerichts an das Strafgericht für eine Option zur Bewältigung der Herausforderungen im Gerichtsbetrieb. 

Panne beim E-Voting: GPK wartet externe Untersuchung und strafrechtliche Ermittlungen ab 

Im Zusammenhang mit der Panne beim Urnengang vom 8. März 2026, bei der über 2'000 elektronisch abgegebene Stimmen nicht entschlüsselt werden konnten, wartet die GPK die Ergebnisse der externen Untersuchung und strafrechtlichen Ermittlungen ab. Vom Regierungsrat erwartet die GPK, dass sie zeitnah über die Ergebnisse informiert wird. 

Weitere Auskünfte

Tim Cuénod

Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates