Spezialbericht der Geschäftsprüfungskommission zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates beschäftigt sich seit längerer Zeit mit der Situation im Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI). 2024 gewann die GPK wegen verschiedener Vorkommnisse den Eindruck, dass sich die Situation beim BGI verschärft hat und beschloss eine Untersuchung. Die GPK kommt darin zum Schluss, dass es im Baubewilligungsverfahren an Kommunikation, Koordination und Kontrolle fehlt und teilweise ein als überspitzt wahrgenommener Formalismus pragmatische Lösungen erschwert. Zudem herrscht im BGI ein schwieriges Arbeits- und Führungsklima.
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) des Kantons Basel-Stadt ist zuständig für Bau- und Gastrobewilligungen sowie Baukontrollen. Es führt Baubewilligungsverfahren auf Privatparzellen durch und erteilt Betriebsbewilligungen für Gastrobetriebe. Zudem entscheidet das Amt über Abbruch- und Zweckentfremdungsbewilligungen nach dem Wohnraumfördergesetz. Wichtig anzumerken ist, dass sich die vorliegende Untersuchung der GPK ausschliesslich mit dem Baubewilligungsverfahren befasst, nicht behandelt wurden das Baukontrollwesen und das Gastgewerbeinspektorat.
Das BGI nimmt seine Rolle als Leitbehörde nur ungenügend wahr
Die GPK ist der Ansicht, dass der Aufwand für die Gesuchsstellenden wie auch für die Bauinspektorinnen und -inspektoren deutlich verringert würde, wenn das BGI die bei einem Baugesuch involvierten Fachinstanzen besser koordinieren und kontrollieren und mögliche Widersprüche in den Auflagen der einzelnen Ämter und Fachstellen verbindlich klären würde. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen. Von den vorhandenen Kompetenzen und Instrumenten macht das BGI aber nur ungenügend Gebrauch. Entsprechend fordert die GPK, dass das BGI seine Aufgabe als Leitbehörde im Baugesuchsverfahren wahrnimmt, seiner verwaltungsrechtlichen Koordinationspflicht nachkommt und die Einhaltung von Fristen durch die involvierten Amtsstellen durchsetzt.
Erlass von Zwischenberichten verlängert Dauer der Bewilligungsverfahren
Mehrfach wurde der GPK von unnötig vielen erlassenen Zwischenberichten berichtet. Bei jedem solchen Erlass beginnt eine Dreimonatsfrist wieder neu zu laufen, was das Baugesuchsverfahren verlängert. Die Realisierung eines Bauprojektes wird verzögert und somit unberechenbarer. Die GPK stellte fest, dass das BGI nicht erfasst, wie viele Zwischenberichte im Verlauf eines Baubewilligungsverfahrens erstellt werden. Die GPK regt daher an, den Erlass von Zwischenberichten und deren Gründe künftig systematisch zu dokumentieren und auszuwerten. Zudem sollen marginale Fehler in Baugesuchen mittels unkomplizierter Kontaktaufnahme und ohne Zwischenbericht behoben werden. Schliesslich fordert die GPK eine Praxisänderung: Die Bearbeitungsfrist eines Dossiers mit einer Beanstandung oder einem Zwischenbericht soll nicht neu zu laufen beginnen, sondern nur bis zur Erledigung der Beanstandung unterbrochen werden.
Wenig Beratung und Wahrnehmung des Ermessensspielraums sowie Tendenz zu überspitztem Formalismus
An den Hearings wurde der GPK seitens der Mitarbeitenden wie auch der Kundschaft berichtet, dass die Bauinspektorinnen und -inspektoren die Bauwilligen nicht mehr wie früher beraten dürften. Auch die Anwendung des Ermessensspielraums sei stark eingeschränkt. Dies führe zu mehr fehlerhaften Baugesuchen, zum Erlass von Zwischenberichten und neuerlichen Eingaben, bei denen es allenfalls weitere Beanstandungen gebe. Dadurch steigt nicht nur die Dauer bis zum Vorliegen der endgültigen Baubewilligung, sondern auch der Arbeitsaufwand der Bauinspektorinnen und -inspektoren und ihrer Klientel. Zudem nehmen die Gesuchstellenden zunehmend eine Tendenz zu überspitztem Formalismus anstelle einer pragmatischen und praxistauglichen Rechtsanwendung wahr. Im Vordergrund muss nach Ansicht der Kommission neben der Rechtssicherheit die Plan- und Berechenbarkeit stehen. Die GPK ist sich des Spannungsfelds bewusst, in dem sich das BGI bewegt – zwischen dem formal korrekten und gesetzmässigen Vorgehen und dem Bedürfnis der Bauwilligen nach einem Ausnutzen des Ermessensspielraums. Sie erwartet ein formal korrektes Baubewilligungsverfahren, das auch die Ermessensspielräume ausschöpft und die unkomplizierte Vorberatung der Baubewilligen ermöglicht.
Unzufriedenheiten wegen Aufhebung der Gebietszuständigkeit
Im Rahmen ihrer Untersuchung hat sich die GPK intensiv mit der Abschaffung der Gebietszuständigkeit bei den Bauinspektorinnen und -inspektoren vor drei Jahren beschäftigt. Mittlerweile hat der Regierungsrat die Situation mit den beteiligten Fachverbänden analysiert und ist ausgehend von diesen Gesprächen zum Schluss gekommen, dass nicht die Aufhebung der Gebietszuständigkeit ein Problem darstelle, sondern dass in den Vorbesprechungen zu einem Baugesuch zum Teil unterschiedliche Ansprechpersonen zuständig seien. Der Vorstand des SIA bestätigte den positiven Dialog im Grundsatz und betonte die Wichtigkeit, dass die Ansprechperson beim BGI während des gesamten Verfahrens – nicht nur bis zur Einreichung des Baugesuchs – dieselbe bleibe.
Hohe Personalfluktuation bei den Bauinspektorinnen und -inspektoren
Seit 2021 hat die Ombudsstelle überdurchschnittlich viele Beschwerden über das BGI erhalten: einerseits von Klientinnen und Klienten, die infolge ihres Bauvorhabens mit dem BGI in Konflikt gerieten, anderseits von Mitarbeitenden des BGI. Die internen Beschwerden umfassten eine hohe Arbeitsbelastung aufgrund andauernder Unterbesetzung, fehlende Wertschätzung seitens Leitungspersonen und den Umgang mit kantonalen Verordnungen. In der Folge führte die GPK Hearings mit Mitarbeitenden des BGI durch. Gemäss den Aussagen der befragten Mitarbeitenden soll die Stimmung im Bauinspektorat im Jahr 2018 durch die Umstrukturierung der Teams gekippt sein. In deren Rahmen wurden einstmalige Teammitglieder zu Teamleitungen befördert, was zu Unstimmigkeiten und Kündigungen geführt habe. Im Juni 2022 wandten sich sieben Bauinspektorinnen und -inspektoren mit einem Manifest an die Amtsleiterin des BGI, um ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen. Es folgten weitere Kündigungen sowie Krankheitsausfälle und Pensionierungen. Gemäss den befragten Mitarbeitenden ist die Ursache für die Krankheitsausfälle auf das als toxisch empfundene Arbeitsumfeld zurückzuführen. Die GPK stellt fest, dass im Bereich der Baubewilligungen insbesondere in den Jahren 2021 bis 2024 aufgrund hoher Personalfluktuation (Krankheitsausfälle, Kündigungen und Pensionierungen) die Arbeitseffizienz und -qualität beeinträchtigt war.
Schwieriges Arbeits- und Führungsklima
In den Gesprächen mit den Mitarbeitenden wurde mehrfach erwähnt, dass keine kollaborative und professionelle Führungskultur vorhanden sei, eine angstgeprägte und einschüchternde Kommunikationskultur herrsche und Mitarbeitende ungleich behandelt würden. Persönliche Konflikte zwischen Mitarbeitenden würden weder thematisiert, noch käme es zu Konsequenzen. Die Zusammenarbeit auf Leitungsebene wurde als belastet beschrieben. Entscheidungen würden grundsätzlich top-down gefällt, eine Beteiligung der Mitarbeitenden fände nicht statt und sei unerwünscht. Die interne Kommunikation sei stark reglementiert. Die Bauinspektorinnen und ‑inspektoren der verschiedenen Teams dürfen sich nicht direkt kontaktieren. Nachfragen müssten stets über die jeweilige Teamleitung erfolgen. Die GPK stellte in der Untersuchung fest, dass das Vertrauen von Teilen der Mitarbeitenden in die Führung des BGI beschädigt ist und fordert, dass die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden sichergestellt wird. Zudem empfiehlt sie, die Führungskompetenz der Leitungsebene sowie die Organisation, Abläufe und internen Regelungen des BGI durch eine unabhängige, auf solche Aufgaben spezialisierte Organisation analysieren zu lassen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeitnah umzusetzen.