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Vorschau auf die Oktobersession des Grossen Rates

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat beschliesst am 14. und 21. Oktober über die Umwidmung eines 150-Millionen-Darlehens an das Universitätsspital sowie über eine stärker auf Selbstbestimmung ausgerichtete Behindertenhilfe. Weitere Vorlagen betreffen den Bebauungsplan Areal Lehenmatt Süd und neue Grünanlagen im Areal Walkeweg. Zudem liegt das neue Kulturleitbild 2026-2031 vor.

Rechtliche Zulässigkeit Initiative Go basel go

Die Initiative «Go Basel go» will die Innenstadt zwischen Barfüsserplatz, Marktplatz und Schifflände vom Tramverkehr befreien. Der Regierungsrat erachtet die Initiative als zulässig, weist jedoch auf weitreichende Folgen für den öffentlichen Verkehr hin. Er möchte die Initiative zur Berichterstattung überwiesen erhalten.

Weiteres Vorgehen zu zwei Volksinitiativen

Für die Berichterstattung zur «Kaufkraft-Initiative» und zur «Biodiversitätsinitiative» beantragt der Regierungsrat mehr Zeit; damit wird auch eine Fristverlängerung für die Volksabstimmung nötig. 

Bebauungsplan Areal Lehenmatt Süd

Das Areal Lehenmatt Süd liegt an der Birs nahe dem St. Jakob-Park und bildet den südlichen Abschluss des Lehenmattquartiers. Es handelt sich um den Firmenstandort der Haefely AG, die ihren Standort verlegen wird. Das Areal soll danach zu einem offenen Stadtteil mit Wohn- und Arbeitsnutzungen sowie begrünten Freiräumen entwickelt werden. Der Bebauungsplan ermöglicht rund 150 zusätzliche Arbeitsplätze und neuen Wohnraum für etwa 600 Personen, ein Drittel davon gemeinnützig. Die Freiräume werden nach den Prinzipien der Schwammstadt ökologisch gestaltet. Ein Teil des Areals gehört bereits der Arealentwicklerin Creafonds AG; für die verbleibende Parzelle hat sie ein Kaufrecht. Die Bau- und Raumplanungskommission unterstützt den Bebauungsplan einstimmig.

Neue Grün- und Naturflächen Areal Walkeweg

Zwischen der S-Bahnhaltestelle Dreispitz und dem Wolfgottesacker entsteht derzeit ein neuer Stadtteil für bis zu 650 Einwohnerinnen und Einwohner. Auf einem Fünftel des Areals Walkeweg werden zwei neue öffentliche Grünanlagen angelegt, die Katja Wulff-Anlage und die Gretel Bolliger-Promenade. Ein Teil dieser Flächen ist für Kinderspiel und Erholungsnutzungen vorgesehen, fast zwei Drittel werden aber Naturschutz- und Naturschonzone sein. Der Kanton kann so die Naturwerte der Freizeitgärten kompensieren, die mit der Arealüberbauung weggefallen sind. Für die Realisierung der Grünanlagen beantragt der Regierungsrat gut 4 Mio. Franken aus dem Mehrwertabgabefonds. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Weiterentwicklung der Behindertenhilfe

Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, die Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Lebensgestaltung und Arbeitsintegration stärker auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe auszurichten. Ein zentrales Ziel ist die Stärkung von ambulanten gegenüber institutionellen Unterstützungsformen. Der Regierungsrat legt eine Gesetzesrevision vor, die neue Leistungen der ambulanten Tagesgestaltung und Arbeitsbegleitung schafft. Erstmals können Menschen mit Behinderung zudem Leistungen der begleiteten Arbeit und der betreuten Tagesgestaltung ausserhalb von Institutionen beanspruchen. Es werden auch Beratungs- und Coachingleistungen eingeführt, welche sie beim Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt unterstützen. Die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe ist mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft eng abgestimmt. Die Gesundheits- und Sozialkommission unterstützt die Vorlage, bei einer angepassten Formulierung, einstimmig.

Universitätsspital: Umwidmung des Spitaldarlehens

Das Universitätsspital Basel (USB) hat letztes Jahr das St. Claraspital übernommen, dafür verzichtet es darauf, das Klinikum 3 zu bauen. Für die Mitfinanzierung dieses Neubaus hatte der Grosse Rat 2024 ein Darlehen von 150 Mio. Franken bewilligt. Nun möchte das USB das Darlehen stattdessen für den Kauf des St. Claraspitals verwenden.

Der Regierungsrat beantragt einerseits eine Umwidmung des rückzahlbaren und verzinslichen Darlehens. Weiter beantragt er einen Nachtragskredit über 239,5 Mio. Franken. Darin enthalten ist neben dem Darlehen für den Kauf des St. Claraspitals auch der Restbetrag des zweiten Darlehens, das dem USB (ebenfalls 150 Mio. Franken) für das Klinikum 2 gewährt wurde; dieses befindet sich im Bau.

Die Finanzkommission und die mitberichtende GSK stimmen der Vorlage einstimmig zu. Beide Kommissionen erachten den Entscheid des USB, die Investitionen in einen etablierten Spitalbetrieb – statt in einen Neubau – zu tätigen, als richtig. Sie hätten sich allerdings mehr Transparenz bezüglich der Verkaufskonditionen des St. Claraspitals gewünscht. Die Finanzkommission weist zudem auf die Unsicherheiten der langfristigen Finanzplanung des USB bis 2042 hin.

Solidaritätsbeitrag an den Kanton Jura 

Die Gemeinde Moutier ist per 2026 vom Kanton Bern zum Kanton Jura gewechselt. Letzterer erhält dadurch im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs höhere Ausgleichszahlungen, allerdings erfolgen diese erst ab 2032 vollständig. Zur Deckung der Beitragslücke wollen Basel-Stadt und fünf weitere Geberkantone (GE, VD, ZH, SH, ZG) den Jura deshalb unterstützen. Der Regierungsrat beantragt für 2027-2031 einen baselstädtischen Beitrag von total 9 Mio. Franken. Im Gegenzug zu den Solidaritätsbeiträgen der Kantone verzichtet der Bund auf die geplante Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs – diese hätte für Basel-Stadt dauerhafte Mindereinnahmen von jährlich schätzungsweise 17,5 Mio. Franken bedeutet. Mit dem Kompromiss fährt Basel-Stadt wesentlich günstiger. Die Finanzkommission stimmt der Ausgabe für den Jura einstimmig zu.

Staatsbeiträge an Regio Basiliensis

Für die Oberrheinkooperation beantragt der Regierungsrat 1,86 Mio. Franken (2027-2030). Es geht um Staatsbeiträge an die Interkantonale Koordinationsstelle der Regio Basiliensis, welche als gemeinsame Aussenstelle der Nordwestschweizer Kantone für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fungiert. Inbegriffen sind die beiden Schweizer Personalstellen im Sekretariat der Oberrheinkonferenz in Kehl und bei der Informations- und Beratungsstelle Palmrain. Die Regiokommission stimmt der Ausgabe einstimmig zu.

Kulturleitbild Basel-Stadt 2026-2031

Im Kulturleitbild legt der Regierungsrat die strategischen Leitplanken für die Kulturpolitik fest. Im Zentrum des neuen Kulturleitbilds von Basel-Stadt für die Jahre 2026 bis 2031 stehen die Attraktivität des Kulturstandorts Basel, eine qualitätsorientierte Kulturförderung, faire Löhne für Kulturschaffende sowie die hohe Gewichtung von Erinnerungskultur und der ökologischen Verantwortung der Kulturbetriebe. Zudem stärkt der Kanton den Schutz des immateriellen Kulturerbes. Dazu gehört die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für Leistungen zugunsten der Basler Fasnacht. Auch neue Eintragungen in die Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz werden gefördert. Das neue Kulturleitbild ist erstmals wirkungsorientiert ausgerichtet; es wird künftig regelmässig gemessen, welche Wirkung kulturpolitische Massnahmen konkret haben. 

Der Grosse Rat muss das Kulturleitbild genehmigen, Änderungen kann er nicht vornehmen. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt dem Kulturleitbild einstimmig zu. 

Drei Petitionen 

Die Petitionskommission stellt sich einstimmig hinter eine Petition, die für den Internationalen Busbahnhof an der Meret Oppenheim-Strasse eine Verbesserung der WC-, Abfall- und Aufenthaltssituation fordert. Die Kommission will nicht die langfristig vorgesehene Verlegung des Busbahnhofs abwarten, sondern fordert vom Regierungsrat rasche, zweckmässige Verbesserungen innert einem Jahr.

Auch bezüglich einer Petition, die rauchfreie Haltestellen, Schulen und Spielplätze in Basel fordert, will die Petitionskommission Druck machen. Eine 7:4-Mehrheit fordert vom Regierungsrat, innert sechs Monaten einen Bericht mit konkreten Massnahmen vorzulegen. Eine dritte Petition, die bessere Arbeitsbedingungen in pädagogischen Heimen fordert, will die Petitionskommission an den Regierungsrat zur Stellungnahme innert einem Jahr überweisen.

Neue parlamentarische Vorstösse 

Unter den sieben neuen Motionen betreffen zwei den Hitzeschutz. Die eine Motion fordert Schutzräume bei extremer Hitze, die andere eine Anpassung der Lärmschutzverordnung, um in den Sommermonaten einen früheren Arbeitsbeginn auf Baustellen zu ermöglichen. Eine weitere Motion verlangt eine bessere Anbindung des geplanten Areals Dreispitz Nord ans Gundeli-Quartier.

Bereits überwiesene Vorstösse

In den Antworten auf bereits überwiesene Vorstösse unterstützt der Regierungsrat das Anliegen, den Bereich Menschenhandel in der Kriminalitätsbekämpfung zu stärken. Er ist zudem bereit, die Organisation kurzfristiger Stellvertretungen an den Schulen zu überprüfen.

Diverse weitere Forderungen lehnt der Regierungsrat ab oder erachtet sie als erfüllt. So sieht er keinen zusätzlichen kantonalen Handlungsbedarf bei der Bewilligung von Härtefällen unter den geschätzt 4000 Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung in Basel-Stadt. Weiter spricht er sich dagegen aus, Sexarbeiterinnen zu ihrem Schutz eine Liegenschaft für ein selbstverwaltetes Bordell zur Verfügung zu stellen. 

Hinweise

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to

Weitere Auskünfte

Gianna Hablützel-Bürki

Grossratspräsidentin

Beat Flury

Leiter Parlamentsdienst

Eva Gschwind

Kommunikationsverantwortliche Grosser Rat