Aktion Sans-Papiers für Basler Behörden abgeschlossen
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Nach beendeter Zirkulation im Härtefallgremium des Polizei- und Militärdepartementes Basel-Stadt sind sechs Dossiers aus der Aktion Sans-Papiers mit dem Antrag auf Zustimmung zu einer Aufenthaltsbewilligung an das zuständige Bundesamt für Ausländerfragen in Bern weitergeleitet worden. In neun Fällen verneinte das Gremium das Vorliegen eines schweren Härtefalles nach den geltenden Kriterien des Bundes.
Mit der Weiterleitung von sechs Dossiers mit dem Antrag auf Zustimmung zu einer Aufenthaltsregelung an das Bundesamt für Ausländerfragen und der ablehnenden Beurteilung von neun weiteren Dossiers beenden die Einwohnerdienste des zuständigen Polizei- und Militärdepartementes des Kantons Basel-Stadt die Aktion Sans-Papiers mit der ausserordentlichen Möglichkeit einer anonymen ersten Anfrage. Künftige Gesuche um die Erteilung einer Aufenthaltbewilligung wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls müssen wie bisher unter Angabe der vollständigen Personalien erfolgen und werden durch die Einwohnerdienste nach den vom Bund vorgegebenen Kriterien geprüft, wie dies in der zweiten Phase auch mit den im Rahmen der Aktion Sans-Papiers eingereichten Dossiers geschah.
Die nach Bern weitergeleiteten sechs Dossiers mit Antrag auf Zustimmung zu einer Aufenthaltsregelung betreffen acht Personen. Diese wurden in einem gestern abgeschickten Schreiben über diesen Schritt orientiert. Ebenfalls gestern Donnerstag wurden der Post die Briefe mit der Ankündigung eines ablehnenden Entscheid an die zusammen 16 Betroffenen der neun anderen Dossiers übergeben. Die entsprechende formelle Verfügung mit Angabe der Rekursmöglichkeit wird ihnen in den nächsten Tagen nachgeliefert werden.
Ende Januar 2002 waren den Einwohnerdiensten 61 anonymisierte Sans-Papiers-Dossiers übergeben worden. 24 Dossiers davon wurden als näher prüfenswert beurteilt und die Gesuchsteller aufgefordert, ihre Angaben zu belegen, was im Falle von 17 Dossiers geschah. In zwei Fällen konnte der Aufenthalt der Betroffenen aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen und ohne Zustimmung des BFA geregelt werden, da die Voraussetzungen dafür gegeben waren. Im Härtefallgremium waren schliesslich noch 15 Dossiers zu beurteilen.
In einer Besprechung mit dem Komitee Sans-Papiers Nordwestschweiz zu Beginn dieser Woche hat der Vorsteher des Polizei-und Militärdepartementes, Regierungsrat Jörg Schild, erneut versichert, sich weiterhin beim zuständigen Departement des Bundes (EJPD) für eine einheitliche Lösung des Problems in allen Kantonen einzusetzen.