Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Neue Schweizer Pässe ab 2003

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Auf den 1. Januar 2003 wird der seit 1985 gültige Schweizer Pass durch einen modernen internationalen Vorgaben entsprechenden und maschinenlesbaren neuen Schweizer Pass ersetzt. Der alte Pass ist zudem nicht fälschungssicher.

Schweizerinnen und Schweizer mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt können ab sofort den neuen Pass bei den Einwohnerdiensten im Spiegelhof beantragen. Wer in Riehen oder Bettingen angemeldet ist, kann den neuen Ausweise auch bei der Gemeindeverwaltung Riehen bestellen. Die neuen Ausweise müssen persönlich beantragt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Kinder ab dem 7. Altersjahr. Eine Erledigung durch Drittpersonen oder auf dem Postweg ist wegen der persönlichen Unterschrift nicht mehr möglich.

Die Ausweise der neuen Generation können nicht verlängert werden. Der neue Erwachsenenpass 2003 ist 10 Jahre gültig. Bei Kindern bis zum 3. Altersjahr ist er 3 Jahre und für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr 5 Jahre gültig.

Für Erwachsene kostet der Pass 125 Franken und für Kinder/Jugendliche 60 Franken. Die Identitätskarte kostet für Erwachsene 70 Franken und für Kinder und Jugendliche 35 Franken. Angeboten werden auch Kombiangebote von Pass und ID für 138 Franken und 73 Franken für Kinder.

Die Produktionsfrist beträgt 15 Arbeitstage. Die Zustellung der neuen Ausweise erfolgt mit eingeschriebener Post direkt vom Hersteller an Ihre Wohnadresse. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass für maximal 12 Monate ausgestellt werden.

Die Pässe der alten Generation behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2007. Sie werden noch bis zum 31. Dezember 2002 ausgestellt oder verlängert. USA-Reisende sollten jedoch trotz Gültigkeit einen neuen Pass beantragen, da sie sonst ab September 2003 visumspflichtig werden.

Justiz- und Sicherheitsdepartement