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Schiessanlage Allschwiler Weiher: Freizügigkeit aufgehoben

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die rund 4800 Schiesspflichtigen im Kanton Basel-Stadt erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben in dem sie auf die eingeschränkten Schiessmöglichkeiten auf der Schiessanlage Allschwiler Weiher aufmerksam gemacht werden. Da mit Engpässen zu rechnen ist wurde die Freizügigkeit aufgehoben; die Schützenmeister der durchführenden Schiessvereine können ausserkantonale Schützen zurückweisen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft hat Mitte März den Beschluss der Baselbieter Regierung geschützt, wonach die Basler Schiessanlage Allschwiler Weiher ab sofort reduziert betrieben und per September geschlossen werden muss, wenn sie bis dann nicht saniert ist. Das Urteil hatte unter anderem zur Folge, dass der Schiessplan zur Durchführung des obligatorischen Schiessens neu erstellt und mit den Schützenvereinen abgesprochen werden musste. Diese haben sich an einer ausserordentlichen Präsidentenversammlung des Kantonalschützen-Vereins Basel-Stadt bereit erklärt, weiterhin für die Durchführung des obligatorischen Schiessens zur Verfügung zu stehen.

In der Schiesssaison 2002, die am 14. April beginnt und bis Ende August dauert, darf die 300-Meter-Anlage Allschwiler Weiher nur noch während 16 Schiesshalbtagen genutzt werden. Es ist deshalb vor allem gegen Ende der Saison im August mit Engpässen zu rechnen. In einem in diesen Tagen verschickten Schreiben an die rund 4800 Schiesspflichtigen wird diesen empfohlen, die Pflichtübung so früh wie möglich zu absolvieren. Der Brief enthält zudem alle möglichen Schiesszeiten für das Obligatorische.

Die Schiessvereine setzen alles daran, um das obligatorische Schiessen möglichst reibungslos abzuwickeln. Dies trotz der starken Verkürzung der zur Verfügung stehenden Zeit und der massiven Einschränkung für die Sportschützen zur Ausübung ihres Sports. Obligatorisch-Schützen, die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnen, können bei einem Grossandrang zurückgewiesen werden – in Absprache mit dem Kreiskommandanten Basel-Landschaft und dem zuständigen Schiessoffizier wurde die Freizügigkeit aufgehoben. Über die Zulassung oder Abweisung ausserkantonaler Schützen auf der Schiessanlage Allschwiler Weiher entscheiden die Schützenmeister der durchführenden Schiessvereine.

Weitere Auskünfte

Klaus Mannhart, Informationsbeauftragter PMD, Telefon 061 267 71 41

Justiz- und Sicherheitsdepartement