Vereinfachtes Auszählungsprozedere bei Wahlen und Abstimmungen
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Am Abstimmungswochenende vom 2. Juni werden die Resultate der brieflich Stimmenden versuchsweise bereits am Samstag ermittelt. Dies ermöglicht eine Auszählung ohne Zeitdruck und erleichtert die Rekrutierung der freiwilligen Wahlhelferinnen und –helfer. Bis zur Schliessung sämtlicher Wahllokale am Sonntag wird nur ein kleiner Kreis von zur absoluten Geheimhaltung verpflichteter Mitarbeiter vom Resultat Kenntnis erhalten.
Seit 1994 durfte die Ermittlung der konkreten Resultate einer Wahl oder Abstimmung erst am Sonntag ab 8.00 Uhr erfolgen. So vermied man, dass ein Teilresultat vorzeitig bekannt und das Schlussresultat noch beeinflusst werden konnte. Inzwischen hat sich die Situation entscheidend geändert und der Anteil der brieflich Stimmenden pegelte sich bei zwischen 93 und 95 Prozent ein. Parallel dazu nahm die quantitative Bedeutung der Wahllokale entscheidend ab. Mit der letzten Leerung der Briefkasten des Rathauses, des Spiegelhofs und des Postfachs am Samstag um 12.00 Uhr endet die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Die versuchsweise Einführung der Möglichkeit, die Resultate der brieflich Stimmenden bereits am Samstag nach der letzten Leerung zu ermitteln, lässt eine effizientere Arbeitsweise zu und verhindert, dass die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowohl am Samstag zum Sortieren der Stimmzettel und dann wieder am Sonntag ab 8.00 Uhr zum eigentlichen Auszählen antreten müssen. Zudem kann die Auszählung ohne Fehler provozierenden Zeitdruck erfolgen.
Bis zur Schliessung sämtlicher Wahllokale am Sonntag erhält nur ein kleiner Kreis leitender Mitarbeiter Kenntnis vom Resultat der brieflich Stimmenden. Diese werden schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet.