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Ratgeber zur Teilung der zweiten Säule bei Scheidung neu aufgelegt

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Eheleute müssen ihre Altersguthaben bei der Scheidung hälftig teilen. Dies sieht das Scheidungsrecht vor. In der Praxis geschieht dies jedoch häufig nicht. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten gibt nun den von Katerina Baumann und Margareta Lauterburg verfassten Ratgeber "Scheidung Pensionskasse AHV/IV – Das müssen Sie wissen" in überarbeiteter Fassung neu heraus. Der Ratgeber informiert über die Folgen von Trennung und Scheidung in den Sozialversicherungen und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele wie eine gerechte Vereinbarung aussehen müsste.

In der Schweiz wird jede zweite Ehe geschieden. Seit dem Jahr 2000 müssen Pensionskassenguthaben gemäss Scheidungsrecht geteilt werden. Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Frau und Mann. Häufig kommt es jedoch nicht zu der im Gesetz vorgesehenen hälftigen Teilung. Die Betroffenen sind schlecht informiert. Die Gerichte prüfen nicht ausreichend, ob die Vereinbarungen der Eheleute dem Gesetz entsprechen. Ohne rechtlichen Beistand endet fast die Hälfte der Scheidungen mit einem Verzicht auf den Vorsorgeausgleich, dies meist zu Lasten der Frauen, die wegen Lohnunterschieden und Teilzeiterwerb noch immer die vorsorgeschwächeren Parteien sind. Wer deshalb ohne Anwältin oder Anwalt scheiden will, sollte sich gut informieren. Denn ein Verzicht auf die Teilung des Pensionskassenguthabens kann schwerwiegende Folgen für die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität haben.

Ratgeber mit konkreten Beispielen
Der aktualisierte Ratgeber informiert über die Folgen von Trennung und Scheidung in den Sozialversicherungen und erläutert anhand von konkreten Beispielen, wie eine gerechte Vereinbarung aussehen müsste. Die überarbeitete Fassung berücksichtigt die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichts und neue Gesetzesvorschriften (Berechnungsregeln, verkürzte Trennungsfrist, Auswirkungen der bilateralen Abkommen mit der EU, Ausdehnung des Vorsorgeausgleichs auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften). Der Ratgeber richtet sich an Scheidungsbetroffene, Rechtsanwält/innen und Richter/innen sowie an Fachleute, die in der Mediation und in Beratungsstellen tätig sind.

Hinweise

Gratis-Broschüre
Die Broschüre kann beim Gleichstellungsbüro Basel-Stadt gratis bezogen werden:
E-Mail: gsb@bs.ch
Telefon +41 (0)61 267 66 81
Download pdf-Version unter: www.equality.ch/d/home.htm

Weitere Auskünfte

Katerina Baumann, Fürsprecherin und Notarin Bern Telefon +41 (0)31 372 91 58/ +41 (0)31 385 18 23 Bettina Bannwart, Stv. Leiterin Gleichstellungsbüro Basel-Stadt Telefon +41 (0)61 267 66 81

Justiz- und Sicherheitsdepartement