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„Doppelstrategie“ für eine bessere Kontrolle des Staatsschutzes

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Noch vor den Sommerferien will Regierungsrat Hanspeter Gass den Entwurf einer Staatsschutzverordnung vorlegen mit welcher die Aufsicht über die Tätigkeit des Staatschutzes im Kanton geregelt werden kann. Der Justizdirektor hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit internen und externen Experten eingesetzt die den Spielraum in der Bundesgesetzgebung für die Möglichkeit einer kantonalen Aufsicht der Fachgruppe 9 ausloten soll. Da sich eine solche Verordnung auf Grund der Bundesgesetzgebung primär auf Strukturen und Abläufe beschränken muss sollen im Sinne einer Doppelstrategie Basels Bundesparlamentarier in Bern aktiv werden und „Druck“ auf die nationale Gesetzgebung machen.

Der Bund bleibt bei seiner ursprünglichen Ansicht: Das kantonale Einsichtsorgan kann gemäss den Bestimmung der Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) nur mit Zustimmung des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) Einsicht in die Daten des Bundes nehmen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Staatsschutzes sei ausschliesslicher Natur. Dadurch würden die kantonalen Aufsichtsrechte nicht aufgehoben, sondern lediglich eingeschränkt. Das kantonale Kontrollorgan überprüfe, ob die kontrollierten Verwaltungsabläufe den massgebenden Rechtsvorschriften entspreche.

Diese alleinige Zuständigkeit des Bundes war von den Basler Behörden angezweifelt worden, was vom damaligen Justizdirektor Guy Morin im Dezember 2008 in einem Schreiben an Bundesrätin Widmer-Schlumpf auch festgehalten wurde. Darin wurde auch um eine Prüfung des Entwurfs für eine kantonale Staatsschutzverordnung gebeten. Diese unter Beizug von Staatsrechtsprofessor Markus Schefer erarbeitete Verordnung sieht eine engere Kontrolle des Staatsschutzes durch eine neu zu schaffende kantonale Kommission vor. Auch davon will das Bundesamt für Justiz nichts wissen. „Die Aufsichtskompetenzen im Bereich des Staatsschutzes, die der Bund wahrzunehmen hat, ergeben sich aus dem Bundesrecht und nicht aus dem kantonalen Recht“, heisst es in dem Antwortschreiben aus Bern.

Regierungsrat Hanspeter Gass, der seit der Verwaltungsreform Anfang Jahr als Justizdirektor für das Dossier zuständig ist, beabsichtigt nun mit einer Doppelstrategie für eine bessere Kontrolle des Staatsschutzes zu sorgen.

Er hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit Professor Markus Schefer, dem Ersten Staatsanwalt Thomas Hug, Kriminalkommissariatsleiter Beat Voser, dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Beat Rudin, Polizeikommandant ad interim Rolf Meyer, Davide Donati, Leiter des Bereichs Recht des Justiz- und Sicherheitsdepartementes sowie dem Juristen Urs Kamber eingesetzt. Sie soll auf Grund der Rückmeldungen des Bundes den Spielraum für eine kantonale Verordnung ausloten und diese bis zu den Sommerferien erarbeiten.

Gleichzeitig soll die Arbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit mit den baselstädtischen Bundesparlamentariern Druck auf die nationale Gesetzgebung machen, da nicht nur der Kanton Basel-Stadt ein Interesse an einer allseits zufriedenstellenden Regelung einer Kontrolle des Staatschutzes hat. „Einen Klärungsbedarf haben auch andere“, so Regierungsrat Hanspeter Gass, “ich habe zumindest die entsprechenden Signale erhalten.“

Justiz- und Sicherheitsdepartement